
Stipendien 2025: Der Kanton bleibt ein entscheidender Faktor
Die Beiträge pro Bezügerin und Bezüger sind gestiegen. Doch die Quote der Geförderten und die Beträge unterscheiden sich zwischen den Kantonen weiterhin markant.
Wer nach der Matura, einer Berufslehre oder einem Berufswechsel eine Ausbildung finanzieren muss, schaut zuerst auf Miete, Lebenshaltungskosten und mögliche Erwerbsarbeit. Eine weitere Grösse ist weniger sichtbar, kann aber entscheidend sein: der Kanton, der für das Stipendiengesuch zuständig ist.
Neue Daten des Bundesamts für Statistik zeigen für die Jahre 2010 bis 2025 ein bekanntes Muster in neuer Schärfe. Die durchschnittlich ausbezahlten Stipendien sind schweizweit gestiegen. Gleichzeitig erhalten gemessen an allen Personen in Ausbildung weniger Menschen einen Beitrag als vor 15 Jahren. Und zwischen den Kantonen bleibt die Spannweite beträchtlich.

Höhere Beträge, tiefere Bezügerquote
Über alle nachobligatorischen Bildungsstufen hinweg betrug das durchschnittliche Stipendium pro Bezügerin oder Bezüger 2025 schweizweit CHF 7’627. 2010 waren es CHF 6’202. Das entspricht einem nominalen Anstieg von rund 23 Prozent.
Diese Zahl allein wäre jedoch irreführend. Sie sagt nichts darüber aus, wie viele Personen überhaupt ein Stipendium erhalten. Genau dort zeigt die Statistik eine gegenläufige Entwicklung: 2010 bezogen 8,8 Prozent der Personen in nachobligatorischer Ausbildung ein Stipendium, 2025 waren es 7,1 Prozent.
Besonders deutlich ist der Rückgang auf Tertiärstufe, also an Hochschulen und in der höheren Berufsbildung. Dort sank die Bezügerquote von 10,2 Prozent im Jahr 2010 auf 6,1 Prozent im Jahr 2025. Der durchschnittliche Betrag pro Bezug stieg gleichzeitig von CHF 7’731 auf CHF 9’182.
Das bedeutet nicht automatisch, dass Ausbildungsfinanzierung insgesamt schlechter geworden ist. Es zeigt aber: Höhere Durchschnittsbeträge erreichen nicht zwingend einen grösseren Kreis von Lernenden und Studierenden.
Die kantonale Spannweite bleibt gross
Noch deutlicher wird die föderale Realität beim Vergleich der Kantone. 2025 lag der durchschnittliche Stipendienbetrag über die nachobligatorischen Bildungsstufen im Aargau bei CHF 4’417, in Genf bei CHF 9’244. Das ist mehr als das Doppelte.
Auch bei der Bezügerquote ist der Abstand erheblich. In Obwalden und Nidwalden erhielten je 2,7 Prozent der Personen in Ausbildung ein Stipendium. In Genf waren es 14,3 Prozent. Auf Tertiärstufe reichte die Quote von 2,7 Prozent in Bern bis zu 15 Prozent in Graubünden.
Solche Unterschiede haben für Betroffene praktische Folgen. Wer sein Budget plant, kann nicht davon ausgehen, dass ähnliche Einkommen, ähnliche Ausbildungsgänge und ähnliche Wohnsituationen in der ganzen Schweiz zu ähnlichen Stipendien führen. Der Zugang hängt weiterhin auch von kantonalen Regeln ab.
Keine Rangliste der «grosszügigsten» Kantone
Die Zahlen laden zu schnellen Urteilen ein. Doch eine einfache Rangliste der «grosszügigsten» oder «sparsamsten» Kantone wäre falsch. Der durchschnittliche Betrag bezieht sich nur auf Personen, die bereits ein Stipendium erhalten. Er zeigt nicht, wie viel Unterstützung allen Studierenden im Schnitt zur Verfügung steht.
Zudem können die Unterschiede mehrere Ursachen haben: Anspruchsregeln, Altersgrenzen, die Anrechnung von Eltern- und Partnereinkommen, der Anteil von Lernenden auf Sekundarstufe II, die Zusammensetzung der Ausbildungsgänge oder kantonale Gesetzesänderungen. Kleine Kantone können in einzelnen Jahren zudem stärker schwanken.
Die BFS-Daten erfassen ausserdem nur Beiträge der zuständigen kantonalen Stellen. Private Stiftungen, Gemeinden, Beiträge von Hochschulen, EU-Programme oder Forschungsstipendien gehören nicht dazu. Auch deshalb lässt sich aus der Statistik nicht direkt ableiten, wie gut oder schlecht eine einzelne Person ihr Studium finanzieren kann.
Harmonisierung mit Grenzen
Die Kantone sind für Ausbildungsbeiträge zuständig. Das Stipendienkonkordat der Erziehungsdirektorenkonferenz setzt seit 2013 wichtige Grundsätze und Mindeststandards. Der Bund fördert die Harmonisierung auf Tertiärstufe mit dem Ausbildungsbeitragsgesetz.
Das hat Unterschiede reduziert, aber nicht aufgehoben. Föderalismus bedeutet in diesem Bereich weiterhin, dass Kantone über wesentliche Teile der Anspruchsberechtigung und Berechnung entscheiden. Für die politische Debatte ist deshalb weniger die Frage interessant, ob überall exakt gleiche Beträge gelten sollen. Entscheidend ist, ob der Zugang zu einer Ausbildung für junge Menschen und Erwachsene mit vergleichbarer finanzieller Ausgangslage tatsächlich vergleichbar bleibt.
Für Herr und Frau Schweizer ist die Konsequenz konkret: Ein Stipendiengesuch sollte nicht als Nebenfrage behandelt werden. Wer eine Ausbildung plant, sollte früh die Regeln der zuständigen kantonalen Stelle prüfen. Denn der Kanton bleibt bei der Ausbildungsfinanzierung nicht bloss Verwaltung – er ist ein entscheidender Faktor für die tatsächliche Chancengerechtigkeit.
Quellen
• Bundesamt für Statistik: Entwicklung der Stipendien nach Kanton 2010–2025: bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bildung-wissenschaft/b… • BFS: Datensatz zur Grafik: dam-api.bfs.admin.ch/hub/api/dam/assets/orderNr:ds-x-15.06.… • EDK: Stipendien und Stipendienkonkordat: https://www.edk.ch/de/themen/stipendien • SBFI: Bundesbeiträge an kantonale Ausbildungsbeihilfen: sbfi.admin.ch/de/bundesbeitraege-an-die-kantonalen-aufwendu…


