
Tardoc unter Druck: Was die Kritik an Rechnungen zeigt
Einzelfälle werfen wichtige Fragen auf – aber sie beweisen noch keinen Systembetrug
Die Kritik ist zugespitzt: Ein System, das zum Schummeln verleite, sei kein gutes System. Auslöser ist eine Recherche der Westschweizer Sendung «À bon entendeur», über die Medinside berichtet. Sie schildert unter anderem den Fall einer Patientin, die zwei Augeninjektionen neu an getrennten Terminen erhielt, obwohl dies früher in einer Konsultation erfolgt sei. Die Klinik begründete die Aufteilung mit medizinischen Überlegungen wie Infektionsrisiko und Beobachtung möglicher Nebenwirkungen. Die Hausärztin der Patientin teilte diese Einschätzung laut Bericht nicht. Ein Neuenburger Ständerat bezeichnete bestimmte Praktiken als illegal, ein Facharzt kritisierte umgekehrt Vergütungskürzungen und Fehlanreize.
Der Fall ist relevant, weil er eine zentrale Frage jeder Tarifreform berührt: Verändert die Art der Vergütung den Behandlungsablauf? Trotzdem wäre es falsch, von einem einzelnen Beispiel direkt auf Betrug oder eine landesweite Praxis zu schliessen. Ob ein zusätzlicher Termin medizinisch gerechtfertigt und tariflich korrekt ist, lässt sich nur anhand des konkreten Falls, der Dokumentation und der geltenden Tarifregeln beurteilen. Die Recherche liefert einen Anlass zur Prüfung – keinen belastbaren Nachweis für ein flächendeckendes Fehlverhalten.
Was sich seit Januar geändert hat
Seit dem 1. Januar 2026 gilt im ambulanten Bereich nicht einfach «der Tardoc», sondern ein Gesamt-Tarifsystem aus zwei Teilen. Tardoc ist ein Einzelleistungstarif: Ärztliche Leistungen sowie Infrastruktur- und Personalleistungen erhalten Taxpunkte, die mit kantonal unterschiedlichen Taxpunktwerten in Franken umgerechnet werden. Daneben stehen ambulante Pauschalen. Sie vergüten bestimmte standardisierbare Behandlungen mit einem festen Betrag beziehungsweise einer festen Zahl von Taxpunkten.
Diese Kombination ist bewusst gewählt. Der Bundesrat wollte mit ihr die über zwanzig Jahre alte Struktur TARMED ersetzen und Fehlanreize korrigieren. Das Bundesamt für Gesundheit hält selbst fest, dass Pauschalen den Anreiz für überhöhte Rechnungen verringern können, der bei Einzelleistungstarifen entstehen kann. Daraus folgt aber nicht, dass jede Einzelleistungsabrechnung verdächtig wäre. Sie bleibt für viele ambulante Behandlungen nötig, insbesondere wenn Leistungen weniger standardisiert sind oder nicht unter eine Pauschale fallen.
Wo die kritische Schnittstelle liegt
Gerade an dieser Schnittstelle entstehen die schwierigen Fragen. Wenn bestimmte Leistungen gemeinsam nicht oder anders abgerechnet werden dürfen, kann ein wirtschaftlicher Druck entstehen, Abläufe zu verändern. Ob das in einem konkreten Fall tatsächlich geschieht, darf nicht vermutet, sondern muss geprüft werden. Medizinische Gründe können getrennte Termine rechtfertigen. Umgekehrt wäre eine Aufteilung allein zur Erhöhung der Vergütung problematisch. Eine sorgfältige Kontrolle muss beide Möglichkeiten auseinanderhalten.
Auch die Kostenneutralität wird oft missverstanden. Der Wechsel von TARMED auf das neue System darf nach den Vorgaben nicht allein deshalb zu Mehrkosten führen, weil die Tarifstruktur neu ist. Das ist eine Vorgabe für den Übergang auf Systemebene. Daraus kann nicht abgeleitet werden, dass jede Patientin dieselbe Rechnung erhält wie früher oder dass sich jede einzelne Leistung gleich entwickelt. Neue Bewertungen können einzelne Leistungen höher und andere tiefer vergüten. Entscheidend ist, ob sich der Systemwechsel insgesamt kostenneutral vollzieht und ob die erbrachten Leistungen wirtschaftlich sowie medizinisch zweckmässig bleiben.
Frühwarnzeichen konsequent prüfen
Die Reform ist noch jung. Der Bundesrat hat das Gesamtsystem bis Ende 2028 befristet genehmigt, damit notwendige Anpassungen nach der Einführung möglich bleiben. Die Tarifpartner haben dafür die Organisation ambulante Arzttarife gegründet; ab 2027 sollen die Strukturen erstmals aktualisiert und danach jährlich weiterentwickelt werden. Das ist keine Ausrede für Fehler, aber ein wichtiger Kontext: Früh auftretende Fehlanreize sollten rasch mit Daten geprüft und gegebenenfalls in den Tarifregeln korrigiert werden.
Was wäre jetzt sinnvoll? Erstens braucht es transparente, vergleichbare Auswertungen darüber, ob sich die Zahl der Termine, die Abrechnungsvolumen und die Behandlungspfade bei bestimmten Eingriffen auffällig verändern. Zweitens müssen Versicherer und zuständige Stellen einzelne auffällige Rechnungen konsequent prüfen, statt aus Verdachtsfällen pauschale Schuldzuweisungen abzuleiten. Drittens braucht es eine verständliche Kommunikation für Patientinnen und Patienten. Wer zusätzliche Termine erhält, kann nach der medizinischen Begründung fragen und eine Rechnung von der Praxis oder dem Versicherer erläutern lassen.
Die Recherche erfüllt damit eine wichtige Funktion: Sie macht sichtbar, wo ein neues Tarifsystem unerwünschte Anreize erzeugen könnte. Ihr stärkster Befund ist nicht, dass Tardoc bereits gescheitert sei. Er lautet, dass die Tarifpartner, Aufsicht und Versicherer jetzt zeigen müssen, ob sie solche Signale erkennen, sauber untersuchen und rasch korrigieren können.
Quellen
- Medinside: «Tardoc: Ein System, das zum Schummeln verleitet», 14. Oktober 2026
- BAG: Tardoc und ambulante Pauschalen – das neue Tarifsystem
- BAG: Ambulanter Arzttarif – System, Kostenneutralität und Genehmigung
- BAG: Faktenblatt zum neuen Arzttarif, 29. September 2026
- BAG: Genehmigung des Gesamt-Tarifsystems durch den Bundesrat, 30. April 2025


