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Kontrolleur mit Bodycam auf einem Schweizer Tramperron.
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NordwestschweizRecherche15:45 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

BLT-Bodycams: Weshalb der Rechtsweg mehr klären muss als die Sicherheitsfrage

Der EDÖB sieht für die Aufzeichnung von Bild und Ton keine hinreichend bestimmte Grundlage. Die BLT lässt diese Sicht nun gerichtlich überprüfen.

Die Baselland Transport AG (BLT) will den Streit um Bodycams vor das Bundesverwaltungsgericht tragen. Ausgangspunkt ist eine Verfügung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vom 29. September 2026. Sie betrifft nicht bloss die Frage, ob Kameras in angespannten Situationen hilfreich sein können. Im Kern geht es darum, ob ein Transportunternehmen dafür eine genügend bestimmte gesetzliche Grundlage hat.

Der EDÖB hält fest, dass die von der BLT eingesetzten Geräte bewegte Bilder und Ton von Fahrgästen sowie Mitarbeitenden aufzeichnen können. Für diese Bearbeitung besonders schützenswerter Situationen genüge die bestehende Grundlage im Personenbeförderungsrecht nach seiner Auffassung nicht. Die Behörde ordnete deshalb an, den Einsatz einzustellen und die erhobenen Daten zu löschen. Die BLT hat laut Regionaljournal Basel Baselland angekündigt, die Verfügung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Sicherheit ist ein Ziel, keine Rechtsgrundlage

Bodycams werden im öffentlichen Verkehr meist mit dem Schutz des Personals begründet. Sie können deeskalierend wirken und Beweise sichern, wenn es zu Übergriffen kommt. Daraus folgt aber nicht automatisch eine Erlaubnis, Bild und Ton aller Personen in Reichweite aufzuzeichnen.

Der Rechtsstaat verlangt bei Eingriffen in die Privatsphäre, dass Zweck, Umfang und Grenzen der Datenbearbeitung genügend klar geregelt sind. Entscheidend ist dabei nicht nur, ob die Kamera sichtbar getragen wird. Es geht ebenso darum, wann sie aktiviert werden darf, wie lange Aufnahmen aufbewahrt werden, wer sie sehen kann und wie Betroffene ihre Rechte geltend machen können.

Der EDÖB kam nach einer Untersuchung zum Schluss, die allgemeinen Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes und der Verordnung reichten für die konkrete Aufzeichnungspraxis nicht aus. Seine Verfügung ist eine Verwaltungsentscheidung, kein Gerichtsurteil. Gerade deshalb hat die BLT nun die Möglichkeit, sie beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten.

Was das Gericht tatsächlich prüfen wird

Das Bundesverwaltungsgericht wird nicht abstrakt über Bodycams im öffentlichen Verkehr entscheiden. Es prüft die angefochtene Verfügung und damit die konkrete Rechtslage sowie die konkrete Bearbeitung von Personendaten. Die Frage lautet vereinfacht: Deckt geltendes Recht die von der BLT vorgesehene Aufzeichnung hinreichend bestimmt ab?

Das Verfahren könnte über Basel-Landschaft hinaus Bedeutung erlangen. Verkehrsunternehmen stehen unter Druck, Mitarbeitende vor Gewalt und Bedrohungen zu schützen. Zugleich arbeiten sie in Räumen, in denen sich Fahrgäste nicht ohne Weiteres einer Aufnahme entziehen können. Eine gerichtliche Klärung könnte daher wichtige Leitplanken für ähnliche Projekte setzen.

Ein Urteil wird jedoch nicht zwangsläufig bedeuten, dass Bodycams entweder überall erlaubt oder überall verboten sind. Denkbar sind auch präzisere Vorgaben für Auslösung, Speicherdauer, Zugriff und Information der Betroffenen. Falls das Gericht die Rechtsgrundlage als ungenügend beurteilt, läge der nächste Schritt beim Gesetzgeber.

Der Konflikt bleibt praktisch

Für Mitarbeitende ist die Debatte nicht theoretisch: Sie betrifft ihre Sicherheit im Arbeitsalltag. Für Fahrgäste berührt sie die Frage, welche Daten in einem öffentlichen Verkehrsmittel entstehen dürfen. Beides lässt sich nur zusammen lösen. Der Rechtsweg bietet die Chance, das Sicherheitsinteresse und den Datenschutz nicht gegeneinander auszuspielen, sondern die Grenzen nachvollziehbar festzulegen.

Bis zum Entscheid gilt deshalb: Die Beschwerde ist angekündigt, die Rechtsfrage offen. Wer schon heute einen endgültigen Sieg für Datenschutz oder Bodycams ausruft, geht über den belegten Stand hinaus.

Bodycam liegt neben Rechtsunterlagen vor einem unscharfen Tramperron.
Der Rechtsstreit dreht sich um gesetzliche Grundlage, Verhältnismässigkeit und Datenbearbeitung. · JournalPlus / KI-generiertes Symbolbild

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