
Contact Tracing für die nächste Pandemie: Der Bund will die Kantone besser verbinden
Der Bundesrat unterstützt Anpassungen für ein harmonisiertes Contact Tracing. Der zentrale Punkt ist nicht eine neue App, sondern die Fähigkeit, Informationen im Krisenfall schnell und rechtssicher zusammenzuführen.

Contact Tracing war während der Covid-19-Pandemie gleichzeitig unverzichtbar und überfordert. Solange Fallzahlen überschaubar blieben, konnten Teams Infektionsketten aufklären und exponierte Personen informieren. Als die Wellen höher wurden, stiessen viele kantonale Systeme an Grenzen. Genau aus dieser Erfahrung will der Bund nun Konsequenzen ziehen.
Der Bundesrat unterstützt ein Paket aus rechtlichen, organisatorischen und technischen Anpassungen, um die Kontaktnachverfolgung bei künftigen Pandemien zu harmonisieren. Damit erfüllt er ein Postulat der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates. Im Zentrum stehen Zuständigkeiten, Datenflüsse und die Fähigkeit, im Ernstfall rasch hochzufahren.
Ein föderales System unter Zeitdruck
Gesundheit ist in der Schweiz weitgehend kantonal organisiert. Diese Nähe kann ein Vorteil sein, weil Kantone lokale Strukturen und Bevölkerungsgruppen kennen. In einer dynamischen Pandemie entstehen daraus aber Reibungen: Ein Virus hält sich nicht an Kantonsgrenzen, Menschen pendeln, und Daten müssen zwischen unterschiedlichen Systemen austauschbar sein.
In der Covid-19-Pandemie bauten fast alle Kantone eigene technische Lösungen für das Contact Tracing auf. Das ermöglichte rasches Handeln vor Ort, führte aber zu einem Flickenteppich. Der Bund hält in Unterlagen zur Revision des Epidemiengesetzes fest, dass keine einheitliche nationale Lösung bestand. Die Folge waren zusätzlicher Koordinationsaufwand und eine erschwerte Übersicht über die Lage.
Harmonisierung heisst nicht zwingend Zentralisierung. Kantone können die operative Arbeit weiterführen, aber gemeinsame Standards, Schnittstellen und bei Bedarf zentrale Unterstützung nutzen. So könnten Informationen schneller und mit weniger manueller Nacharbeit fliessen, ohne dass jede Aufgabe nach Bern verlagert wird.
Was Technik kann – und was nicht
Ein gutes System kann Fälle strukturiert erfassen, Kontaktpersonen priorisieren und Daten sicher übermitteln. Es kann Doppelspurigkeiten vermeiden und Kantone bei Spitzen unterstützen. Es kann aber keine Menschen anrufen, Vertrauen schaffen oder die Mitarbeit garantieren.
Damit rücken Datenschutz und Verhältnismässigkeit ins Zentrum. Gesundheitsdaten sind besonders sensibel. In einer Krise braucht der Staat genügend Informationen, um Risiken zu begrenzen; zugleich muss klar bleiben, wer auf welche Daten zugreifen darf und wie lange sie gespeichert werden. Der Aufbau eines leistungsfähigen Systems darf nicht bedeuten, dass ausserhalb einer Epidemie ein dauerhaftes Bewegungs- oder Kontaktregister entsteht.
Die Lehre ist organisatorisch
Der wichtigste Fortschritt wäre eine klare Vorabvereinbarung. Wer entscheidet, wann ein nationales System aktiviert wird? Wie werden personelle Reserven bereitgestellt? Welche Daten müssen Kantone liefern und welche Auswertungen erhalten sie zurück? Diese Fragen lassen sich nicht erst beantworten, wenn die Fallzahlen steigen.
Der Bundesrat setzt mit dem Vorhaben auf eine Lehre aus Covid-19: Digitalisierung ersetzt keine öffentliche Gesundheitsarbeit. Sie kann aber dafür sorgen, dass Fachleute im richtigen Moment über die richtigen Informationen verfügen.
Quellen Bund: Harmonisierung des Contact Tracing: https://www.blv.admin.ch/de/newnsb/cdn2OJFIF2yJ Botschaft zur Änderung des Epidemiengesetzes: bag.admin.ch/dam/de/sd-web/4wOEp7YV2jSo/Botschaft%20zur%20%… Bundesamt für Gesundheit: Revision des Epidemiengesetzes: https://www.bag.admin.ch/de/revision-epidemiengesetz Postulat 23.4315: parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?Aff…



