
Proteinprodukte: Mehr Eiweiss ist nicht automatisch gesünder
Angereicherte Lebensmittel können die Zufuhr deutlich erhöhen. Entscheidend sind der persönliche Bedarf, die gesamte Ernährung und die Grenzen der Langzeitdaten – nicht ein einzelnes Werbeversprechen.
Proteinreiche Riegel, Drinks und Joghurts versprechen eine einfache Extraportion Eiweiss. Ob sie nützlich, überflüssig oder problematisch sind, lässt sich aber nicht an der hervorgehobenen Grammzahl entscheiden. Ein Schweizer Behördenbericht zeigt, dass angereicherte Produkte die tägliche Zufuhr erheblich erhöhen können. Er belegt damit weder, dass die ganze Bevölkerung zu viel Protein konsumiert, noch dass ein einzelner Proteinpudding krank macht.
Für Konsumentinnen und Konsumenten sind drei Fragen auseinanderzuhalten: Wie viel Eiweiss braucht der Körper, was ist über die Sicherheit hoher Mengen bekannt und was darf auf einer Verpackung stehen? Die Antworten stammen aus unterschiedlichen wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen.
Ein Referenzwert ist keine Höchstmenge
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA nennt für gesunde Erwachsene einen Referenzwert von 0,83 Gramm Protein pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Bei 70 Kilogramm entspricht das rund 58 Gramm. Der Wert beschreibt eine Zufuhr, die den Bedarf der grossen Mehrheit gesunder Erwachsener abdecken soll. Er ist keine individuell diagnostizierte Sollmenge und keine Grenze, ab der eine Vergiftung beginnt.
Die EFSA konnte wegen unzureichender Daten keine allgemein tolerierbare obere Zufuhrmenge für Protein festlegen. Das bedeutet weder, dass jede höhere Menge gefährlich wäre, noch dass unbegrenzt viel erwiesenermassen harmlos ist. Für die Sicherheit über Jahrzehnte ist eine andere Beleglage nötig als für kurzfristige Trainingseffekte.
Der Schweizer Signalbericht «Zu proteinreiche Ernährung» liegt in einer Version vom November 2023 vor. Er berechnet verschiedene hypothetische Menüs für eine Person von 70 Kilogramm. Beim klassischen Menü ergeben sich ohne Anreicherung 1,2 Gramm pro Kilogramm und Tag; mit angereicherten Produkten gleicher Menge 2,4 Gramm. Das ist ein Rechenszenario, keine Erhebung heutiger Einkaufsgewohnheiten.
Was die Schweizer Warnung offenlässt
Der Bericht verweist auf wenige und teilweise widersprüchliche Langzeitbelege zu sehr hoher Zufuhr. Seine als sicher bezeichneten Werte für bestimmte gesunde, angepasste Personen sind nicht mit einer gesetzlichen Höchstmenge gleichzusetzen. Auch die darin verwendeten Konsumdaten von menuCH stammen aus den Jahren 2014 und 2015. Sie können den heutigen Proteintrend nicht vollständig abbilden.
Eine aktuelle Zahl dazu, wie viele Menschen in der Schweiz wegen angereicherter Produkte gesundheitliche Schäden erleiden, liefern diese Modellrechnungen nicht. Ebenso wenig rechtfertigen sie, alle eiweissreichen Lebensmittel gleich zu beurteilen. Die gesamte Zusammensetzung und die persönliche Situation bleiben entscheidend.

Für wen eine höhere Zufuhr sinnvoll sein kann
Das BLV betont für ältere Menschen ausreichend Protein und eine Verteilung über den Tag. Für den Erhalt der Muskulatur spielen Ernährung und Bewegung zusammen. Ein pauschaler Aufruf, möglichst wenig Eiweiss zu essen, wäre deshalb ebenso ungenau wie das Versprechen, zusätzliche Shakes lösten jedes Ernährungsproblem.
Auch Training kann den Bedarf verändern. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung nennt bei mehr als fünf Stunden Sport pro Woche je nach Belastung und Ziel 1,2 bis 2,0 Gramm pro Kilogramm und Tag. Sie betont zugleich, dass Muskelaufbau nicht allein durch mehr Protein entsteht. Diese Sportempfehlung ist kein allgemeines Ziel für alle Käufer.
Bei chronischer Nierenerkrankung können andere Vorgaben gelten. Eine vorhandene Erkrankung ist deshalb ein Grund, die Ernährung mit behandelnden Fachpersonen abzustimmen, statt eine Sportempfehlung zu übernehmen. Auch eine starke eigenmächtige Einschränkung kann problematisch sein, wenn dadurch die Versorgung nicht mehr ausreicht.
Was das Etikett tatsächlich verspricht
Nach der Zürcher Lebensmittelkontrolle muss bei «High Protein» mindestens ein Fünftel des gesamten Energiewerts aus Protein stammen. Zusätzlich muss eine Portion eine signifikante Proteinmenge enthalten. Das sind nicht 20 Prozent des Produktgewichts. Die Angabe bewertet zudem nicht automatisch Zucker, Salz, Energiegehalt oder Preis.
Auch «im Verkauf» bedeutet nicht generell «behördlich einzeln geprüft». Nahrungsergänzungsmittel benötigen laut BLV grundsätzlich keine Bewilligung; Unternehmen tragen Verantwortung in der Selbstkontrolle, die Kantone kontrollieren stichprobenweise. Für neuartige Lebensmittel oder bestimmte Zutaten gelten dagegen besondere Bewilligungsregeln. Ein angereicherter Joghurt und ein Nahrungsergänzungsmittel sind deshalb nicht allein wegen ihres Proteingehalts dieselbe Produktkategorie.
Die Schweizer Ernährungsempfehlungen setzen auf wechselnde Quellen wie Hülsenfrüchte, Tofu, Eier, Milchprodukte, Fleisch und Fisch. Für den Einkauf folgt daraus ein nüchterner Massstab: zuerst die gesamte Ernährung und den tatsächlichen Bedarf betrachten, dann das Produkt. Viel Protein kann zweckmässig sein. Ein hervorgehobenes Nährstoffversprechen ersetzt aber keine ausgewogene Mahlzeit.
Quellen
- BLV: Signal Report «Zu proteinreiche Ernährung», Version November 2023
- EFSA: Wissenschaftliche Stellungnahme zu Referenzwerten für Protein
- BLV: Schweizer Ernährungsempfehlungen für Erwachsene
- BLV: Ernährung ab 65 Jahren
- Kanton Zürich: Rechtliche Vorgaben für «High Protein»
- BLV: Nahrungsergänzungsmittel, Selbstkontrolle und Bewilligung
- BLV: Bewilligung neuartiger Lebensmittel
- DGE: Positionspapier zur Proteinzufuhr im Sport
- UCLA Health: Protein bei chronischen Nierenerkrankungen
- Titelbild: Nenad Stojković / Wikimedia Commons
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- Artikelbild: Bananenfalter / Wikimedia Commons
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