
EC English schliesst: Was Sprachschüler jetzt wissen müssen
Der Sprachschulanbieter EC English hat seinen Betrieb nach 35 Jahren eingestellt. Nach Angaben des Unternehmens sind 25 Schulen in Kanada, Irland, Malta, Südafrika, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Grossbritannien und den USA betroffen. Der Unterricht wurde mit sofortiger Wirkung beendet. Für Lernende, Beschäftigte und Vermittlungsagenturen beginnt damit ein kompliziertes Verfahren, weil nicht eine einzige Gesellschaft nach einem einzigen Recht abgewickelt wird.
EC English begründet den Schritt mit schwierigen finanziellen Bedingungen und gescheiterten Bemühungen, neue Investitionen zu sichern. Die international verbundenen Gesellschaften sollen nun in den jeweiligen Ländern formelle Insolvenz-, Administrations- oder Liquidationsverfahren durchlaufen.
Ein weltweites Netz wird national abgewickelt
Das Geschäftsmodell war international, die Ansprüche sind es nicht. Wer einen Kurs in London gebucht hat, kann in einem anderen Verfahren landen als eine Studentin in Toronto oder Malta. Entscheidend sind der konkrete Vertragspartner, der Schulstandort, die Zahlungsart und der Wohnsitz der Kundin oder des Kunden.
Das Unternehmen kündigt weitere Informationen für die einzelnen Schulen an. Eine allgemeine Zusage, dass alle Kursgebühren vollständig zurückbezahlt werden, enthält die Mitteilung nicht. Auch ein laufendes Insolvenzverfahren bedeutet nicht automatisch, dass Forderungen wertlos sind. Es bestimmt aber, in welcher Form und Frist sie angemeldet werden müssen.
Diese Unterlagen sollten Betroffene sichern
Lernende sollten Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Kursbestätigungen, Korrespondenz und Angaben zur Unterkunft an einem sicheren Ort speichern. Wichtig ist die genaue juristische Bezeichnung des Vertragspartners. Sie steht meist auf Rechnung oder Buchungsbestätigung und kann von der bekannten Marke EC English abweichen.

Wer mit Kreditkarte bezahlt hat, kann beim Kartenanbieter prüfen, ob ein Rückbuchungsverfahren für nicht erbrachte Leistungen möglich ist. Dafür gelten Fristen und Bedingungen. Bei einer Pauschalreise oder Buchung über eine Schweizer Agentur können zusätzliche vertragliche Ansprüche bestehen. Reise- oder Ausbildungsversicherungen decken Insolvenzen nur, wenn dies in den Bedingungen ausdrücklich vorgesehen ist.
Betroffene sollten keine weiteren Zahlungen an neu auftretende Vermittler leisten, solange deren Auftrag nicht über einen bestätigten Kanal verifiziert ist. Insolvenzen ziehen regelmässig betrügerische Angebote an, die gegen eine Gebühr eine schnelle Rückzahlung versprechen.
Ersatzunterricht ist eine zweite Baustelle
Der Branchenverband IALC erklärte, er wolle betroffene Studierende und Partner bei der Suche nach Lösungen unterstützen. Ob ein Ersatzplatz kostenlos, vergünstigt oder nur gegen eine neue Zahlung angeboten wird, hängt jedoch vom jeweiligen Anbieter ab. Ein Wechsel kann zudem Fragen zu Visum, Unterkunft und Anwesenheitspflicht auslösen.
Studierende mit einem an die Schule gebundenen Visum sollten sich früh an die zuständige Einwanderungsbehörde oder eine offiziell bezeichnete Beratungsstelle wenden. Sie sollten nicht davon ausgehen, dass der Aufenthaltsstatus trotz Schulschliessung unverändert bleibt. Massgeblich ist das Recht des Gastlandes.
Was Schweizer Kundinnen beachten müssen
Wer von der Schweiz aus gebucht hat, sollte zuerst klären, ob der Vertrag direkt mit einer ausländischen Schule oder mit einer Schweizer Vermittlerin geschlossen wurde. Bei einer Schweizer Gegenpartei können andere Gerichtsstände und Konsumentenschutzregeln gelten. Bei Direktbuchungen im Ausland ist die Durchsetzung oft aufwendiger.
Eine Beratungsstelle kann die Erfolgsaussichten im Einzelfall prüfen; eine pauschale rechtliche Antwort ist ohne Vertrag nicht möglich. Besonders dringlich sind Fristen für Forderungsanmeldungen und Rückbuchungen.
Die Schliessung zeigt die besondere Verwundbarkeit langfristig vorausbezahlter Bildungsangebote. Zertifikate, bekannte Marken und ein grosses Filialnetz ersetzen keine Absicherung der Kundengelder. Für die Betroffenen zählt nun eine nüchterne Reihenfolge: Unterlagen sichern, Vertragspartner bestimmen, offizielle Verfahrensinformationen abwarten und parallel Zahlungsdienstleister, Vermittler sowie Versicherer kontaktieren.


