
Flugpreise plus 11,8 Prozent: Der US-Index misst nicht Schweizer Tickets
Die BLS-Zahl betrifft Einnahmen ausländischer Airlines von US-Reisenden. Wer von der Schweiz in die USA fliegt, kann daraus keinen pauschalen Aufschlag für sein Ticket ableiten.
Der amerikanische Preisindex für importierte Flugpassagierleistungen lag im September 2026 um 11,8 Prozent über dem Stand ein Jahr zuvor. Das meldet das US Bureau of Labor Statistics, kurz BLS. Die Zahl ist korrekt, ihre naheliegende Übersetzung jedoch nicht: Sie bedeutet nicht, dass sämtliche Flüge in die USA oder alle Tickets für Schweizer Reisende um diesen Betrag teurer wurden.
Der entscheidende Unterschied steckt im Wort «Import». Gemeint ist aus Sicht der amerikanischen Zahlungsbilanz eine Dienstleistung, die US-Ansässige von ausländischen Fluggesellschaften beziehen. Die Statistik folgt damit nicht einfach dem Reiseziel auf dem Flugplan. Sie ordnet auch Anbieter und Kundschaft ein.
Wer bezahlt und wer fliegt, gehört zur Definition
Das BLS erläutert, dass die Import- und Exportindizes Preisveränderungen im internationalen Passagierverkehr zwischen US-Ansässigen und ausländischen Ansässigen messen. Zur Zuordnung verwendet die Statistik den Ausgangspunkt des Fluges. Dahinter steht die Annahme, dass die meisten Menschen ihre Reise im Wohnsitzland beginnen und dort ihr Ticket kaufen.
Für den Exportindex gilt die umgekehrte Perspektive: Er erfasst Einnahmen amerikanischer Airlines von ausländischen Reisenden. Das BLS nennt als Beispiel einen von einer ausländischen Person bezahlten Flug mit einer US-Airline von London nach New York. Schon dieses Beispiel zeigt, weshalb die Staatsgrenze allein nicht genügt, um den passenden Index zu bestimmen.
Ein Schweizer Haushalt kann deshalb seinen eigenen Flug weder allein wegen des Ziels New York noch allein wegen der Ticketwährung dem Importindex zuordnen. Ein statistisch sauber definierter Marktindikator ist nicht automatisch ein repräsentativer Warenkorb für jede andere Kundengruppe.
Jahresvergleich und Monatsbewegung nicht verwechseln
Die September-Mitteilung nennt neben dem Jahresanstieg auch ein Plus von 12,6 Prozent gegenüber August. Zuvor war der Import-Flugpreisindex im Juli und August jeweils gesunken. Der Monatsvergleich und der Vergleich mit September 2025 beantworten somit unterschiedliche Fragen. Beide können gleichzeitig zutreffen.
Die regionalen Teilindizes bewegten sich ebenfalls verschieden. Für Europa weist die BLS-Zeitreihe im Jahresvergleich ein Plus von 17,6 Prozent aus, für Asien ein Minus von 1,2 Prozent. Ein Gesamtwert verdeckt diese Unterschiede. Er sagt erst recht nicht voraus, wie teuer ein bestimmter Abflugtag, eine bestimmte Kabine oder eine konkrete Umsteigeverbindung sein wird.
Ein Index misst ausserdem Veränderungen, nicht den konkreten Dollarpreis eines Tickets. Ein hoher Jahresanstieg verrät deshalb ohne das Preisniveau der verglichenen Angebote noch nicht, welcher Flug absolut günstiger ist.
Die Veröffentlichung beschreibt Preisbewegungen, liefert aber keine vollständige Ursachenzerlegung für den einzelnen Ticketkauf. Aus der Zahl allein lässt sich deshalb nicht seriös ableiten, welchen Anteil Treibstoffkosten oder Nachfrage an einer konkreten Verteuerung haben. Solche Erklärungen benötigen zusätzliche Belege.

Was beim Schweizer Preisvergleich dazugehört
Für Reisende ist der sinnvollere nächste Schritt ein Vergleich gleichartiger Angebote. Dazu gehören dieselben Reisedaten, ähnliche Reisezeiten und derselbe Leistungsumfang. Ein günstiger Grundtarif ohne benötigtes Gepäck ist wirtschaftlich nicht mit einem umfassenderen Tarif gleichzusetzen. Auch Umbuchbarkeit und Erstattungsbedingungen sollten nicht erst nach der Zahlung geprüft werden.
Bei unvermeidbaren Zuschlägen besteht dagegen kein freier Spielraum in der Darstellung. Das SECO erklärt, dass vorhersehbare Steuern, Gebühren und nicht frei wählbare Entgelte im Ticketpreis enthalten sein müssen. Freiwillige Zusatzleistungen sind davon zu unterscheiden. Für an Schweizer Kundschaft gerichtete Angebote gelten die erläuterten Regeln zur Preisbekanntgabe.
Das BAZL nennt ausdrücklich Treibstoff-, Flughafen- und Sicherheitsabgaben als Bestandteile des Gesamtpreises. Bei Streit über unvollständige Angaben empfiehlt es zunächst eine detaillierte Rechnung des Verkäufers. Die Behörde weist zugleich darauf hin, dass sie für solche Preisstreitigkeiten nicht zuständig ist.
Auch der Veröffentlichungsstand gehört zur Zahl. Das BLS weist darauf hin, dass die Angaben in den drei Monaten nach der Erstveröffentlichung revidiert werden können. Wer später mit ihnen argumentiert, sollte deshalb den verwendeten Datenstand ausdrücklich festhalten.
Ein Warnsignal, keine persönliche Kostenrechnung
Die US-Zahlen sind ein brauchbarer Hinweis auf Bewegung im internationalen Luftverkehr. Ihr Nutzen steigt aber gerade dann, wenn ihre Grenzen sichtbar bleiben. Wer sein Reisebudget plant, sollte aktuelle, vollständig ausgewiesene Angebote vergleichen und deren Bedingungen festhalten. Die eigene Buchung wird durch den passenden Endpreis verständlich – nicht durch einen pauschalen Aufschlag von 11,8 Prozent auf das Vorjahresbudget.


