
Dritter Risiko-Bericht: Wo die Schweiz verwundbar bleibt
Stabil heisst nicht ungefährdet
Der dritte nationale Risiko-Bericht zur Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung liegt vor. Der Bundesrat wurde am 14. Oktober darüber informiert. Seine Kernbotschaft klingt zunächst beruhigend: Die Risikoexposition der Schweiz habe sich insgesamt nicht wesentlich verändert. Wer daraus schliesst, der Finanzplatz sei ausser Gefahr, liest den Befund jedoch falsch. Eine stabile Risikolage beschreibt eine Entwicklung im Zeitvergleich – nicht das Ausmass eines Problems und erst recht keine Entwarnung.
Auch die Zuständigkeit verdient eine Klarstellung. Es handelt sich nicht um einen Bericht des Bundesamts für Gesundheit, selbst wenn die Meldung technisch auf mehreren Bundesportalen erscheinen kann. Erarbeitet wurde die Analyse von der interdepartementalen Koordinationsgruppe zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung, kurz KGGT. Inhaltlich ist das Thema beim Finanzplatz und der Zusammenarbeit von Behörden, Aufsicht und Strafverfolgung angesiedelt.
Wo die grössten Gefahren liegen
Der Bericht nennt klar, wo die grössten Gefahren liegen. Geldwäscherei hängt vor allem mit organisierter Kriminalität, Korruption sowie Vermögens- und Steuerkriminalität zusammen. Solche Delikte schaffen Erträge, deren Herkunft verschleiert und die in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden sollen. Für die Schweiz ist die internationale Dimension zentral: Ein grosser, stark vernetzter Finanzplatz kann bei grenzüberschreitenden Fällen als Ziel, Durchgangsstation oder Dienstleistungsort attraktiv sein. Das ist keine Aussage über die Rechtmässigkeit normaler internationaler Finanzgeschäfte, sondern über das Risiko, das aus komplexen und internationalen Strukturen entstehen kann.
Beim Terrorismus zieht der Bericht eine andere Linie. Das Risiko der Terrorismusfinanzierung bleibt nach Einschätzung der KGGT vergleichsweise begrenzt. Diese Formulierung ist bewusst präzise. Sie bedeutet nicht, dass es keine Gefährdung gibt, sondern dass sie im Verhältnis zu den dominierenden Geldwäscherei-Risiken geringer bewertet wird. Gerade bei seltenen, aber folgenreichen Ereignissen muss die Prävention trotzdem funktionieren.
Neuere Technologien und geopolitische Veränderungen verändern die Ausgangslage, auch wenn der Gesamtbefund stabil bleibt. Der Bericht verweist auf erhöhte Risiken in Bereichen mit starker Auslandsverflechtung, hoher Verbreitung neuer Technologien oder noch junger Regulierung. Daraus folgt kein Generalverdacht gegen einzelne Branchen oder Kundengruppen. Risikobasierte Bekämpfung heisst vielmehr, dass Behörden und verpflichtete Unternehmen dort genauer hinschauen, wo Struktur, Produkt oder Geschäftsmodell erhöhte Verwundbarkeit erzeugen können.
Diagnose allein genügt nicht
Der Bericht belässt es nicht bei der Diagnose. Die KGGT empfiehlt, überwachende und ausführende Behörden ausreichend auszustatten, die Datengrundlagen zu verbessern und den Austausch der beteiligten Akteure zu intensivieren. Zudem soll geprüft werden, ob das Meldesystem, die Edelmetallkontrolle und das neue Transparenzregister wirksam funktionieren oder angepasst werden müssen. Das ist entscheidend: Ein Register und eine Meldepflicht sind kein Selbstzweck. Sie helfen nur, wenn Daten aktuell, zugänglich für berechtigte Stellen und in Ermittlungen nutzbar sind.
Das Transparenzregister ist dabei besonders aktuell. Es nahm am 1. Oktober seinen Betrieb auf und soll wirtschaftlich berechtigte Personen von meldepflichtigen Rechtseinheiten sichtbar machen. Der Bericht fordert nicht einfach weitere Regeln, sondern zuerst eine Beurteilung, ob die neuen Instrumente ihre Aufgabe erfüllen. Damit verbindet er Kontrolle mit Lernfähigkeit: In einem Bereich, in dem Tätermethoden sich rasch ändern, kann eine einmal beschlossene Regelung nicht als endgültige Lösung gelten.
Die Risikoanalyse ergänzt die im März verabschiedete nationale Strategie zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Diese Strategie setzt unter anderem auf Prävention und Aufsicht, Strafverfolgung, Rückführung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte sowie die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Der neue Bericht liefert dafür die Lagebeurteilung: Er soll entscheiden helfen, wo knappe Ressourcen, Aufsicht und Gesetzesweiterentwicklungen zuerst ansetzen.
Woran der Bericht gemessen wird
Für die Schweiz folgt daraus ein nüchterner Auftrag. Der Bericht dokumentiert weder einen plötzlichen Einbruch der Integrität des Finanzplatzes noch eine Erfolgsmeldung, nach der keine Anpassungen nötig wären. Er beschreibt einen dauerhaft hohen und dynamischen Schutzbedarf. Besonders aussagekräftig wird sich der Befund erst daran messen lassen, ob Datenqualität, Kooperation, Aufsicht und die neuen Transparenzinstrumente im Alltag tatsächlich besser werden – auch mit Blick auf die bevorstehende Länderprüfung durch die Financial Action Task Force in den Jahren 2026 und 2027.
Quellen
- Bund/KGGT: Dritter nationaler Risiko-Bericht zu Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, 14. Oktober 2026
- EFD: Übersicht zur Veröffentlichung des dritten Risiko-Berichts
- SIF: Integrität des Finanzplatzes und Auftrag der KGGT
- Schweizerisches Transparenzregister: Betriebsaufnahme am 1. Oktober 2026
- Bundesrat: Nationale Strategie zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, 20. März 2026


