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WirtschaftAnalyse20:00 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 5 Min.0 Kommentare

Migros prüft Umbau der zehn Genossenschaften: Wer darüber entscheiden darf

Eine mögliche Zentralisierung würde Eigentum, Kontrolle und regionale Nähe verändern. Noch gibt es keinen Beschluss – aber zentrale Governancefragen.

Migros prüft einen Umbau ihrer historischen Struktur

Die Migros könnte vor einer der grössten organisatorischen Veränderungen ihrer Geschichte stehen. Nach Informationen der «NZZ am Sonntag» werden Modelle geprüft, welche die heutigen zehn Regionalgenossenschaften grundlegend verändern würden. Im Raum stehen demnach unter anderem eine Reduktion auf drei Genossenschaften oder sogar die Zusammenführung zu einer einzigen Genossenschaft.

Ein solcher Entscheid ist bislang nicht gefallen. Migros hat keine verbindliche Zielstruktur veröffentlicht. Genau diese Unterscheidung ist wichtig: Eine intern geprüfte Variante ist noch kein beschlossener Konzernumbau.

Die eigentliche Frage reicht zudem weit über ein neues Organigramm hinaus. Die zehn Regionalgenossenschaften sind keine blossen Verkaufsregionen einer zentralen Gesellschaft. Sie sind rechtlich selbstständige Genossenschaften und bilden gemeinsam mit dem Migros-Genossenschafts-Bund (MGB), dessen Unternehmen und Stiftungen die Migros-Gemeinschaft.

Die Migros gehört nicht einfach einer Konzernzentrale

Die heutige Struktur verteilt Macht auf mehrere Ebenen. Die zehn Regionalgenossenschaften führen eigene Organe und verfügen über eigene Mitglieder. Gleichzeitig sind sie Trägerinnen des Migros-Genossenschafts-Bundes.

Auch das Genossenschaftskapital des MGB liegt bei den Regionen. Die Anteile sind allerdings sehr unterschiedlich verteilt: Migros Zürich hält laut Geschäftsbericht 2025 rund 32,3 Prozent, Migros Aare 19,8 Prozent und Migros Ostschweiz 11,4 Prozent. Die Stimmrechte richten sich jedoch nicht einfach nach diesen Kapitalanteilen.

Damit unterscheidet sich die Migros grundlegend von einem klassischen börsenkotierten Konzern mit einer zentralen Aktionärsstruktur. Ein Umbau müsste deshalb nicht nur operative Zuständigkeiten neu ordnen. Je nach Modell wären auch Eigentumsstrukturen, Statuten, Mitgliederrechte und regionale Vermögen betroffen.

Wer entscheidet heute beim Migros-Genossenschafts-Bund?

Ein wichtiges Machtzentrum ist die Delegiertenversammlung des MGB. Sie besteht gemäss Statuten aus 111 Mitgliedern. Hundert Delegierte werden aus den zehn Regionalgenossenschaften entsandt. Hinzu kommen je eine Vertretung der zehn regionalen Verwaltungen sowie die unabhängige Präsidentin.

Die Sitze der hundert gewählten Delegierten sind nach Mitgliederzahlen verteilt. Migros Aare verfügt derzeit über 17 Sitze, Migros Ostschweiz über 14 und Migros Zürich über 12. Auch die kleineren Genossenschaften verfügen über garantierte Vertretungen.

Die Kompetenzen dieses Gremiums sind erheblich. Die Delegiertenversammlung kann unter anderem die Statuten des MGB ändern, Mitglieder der Verwaltung wählen oder abberufen, über die grundsätzliche Geschäftspolitik entscheiden und sogar die Auflösung des Migros-Genossenschafts-Bundes beschliessen.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die Delegiertenversammlung allein zehn selbstständige Regionalgenossenschaften zu einer neuen Organisation verschmelzen könnte.

Zehn verbundene Genossenschaftsknoten, Abstimmungsurne und zentrale Handelsorganisation.
Eine Strukturreform müsste Effizienz und genossenschaftliche Mitwirkung verbinden. KI-generiertes Symbolbild. · JournalPlus / KI-generiertes Symbolbild

Die entscheidende Frage: Müssen die Mitglieder abstimmen?

Genau hier liegt der spannendste Punkt der Reformdebatte.

Die zehn Regionalgenossenschaften verfügen über eigene Statuten, Verwaltungen, Genossenschaftsräte und Mitgliederrechte. Welche Organe einer Zusammenführung zustimmen müssten, hängt deshalb davon ab, wie eine konkrete Reform rechtlich ausgestaltet würde.

Eine Änderung innerhalb des MGB ist etwas anderes als die Fusion oder Auflösung rechtlich selbstständiger Regionalgenossenschaften. Je nach Konstruktion könnten deshalb Beschlüsse auf mehreren Ebenen notwendig werden.

Ohne eine offizielle Vorlage lässt sich derzeit nicht seriös behaupten, dass zwingend alle rund 2,3 Millionen Genossenschafterinnen und Genossenschafter abstimmen müssten. Ebenso wenig lässt sich bereits sagen, dass die Zentrale einen solchen Umbau allein beschliessen könnte.

Genau diese Frage dürfte politisch und genossenschaftlich entscheidend werden: Wenn Migros ihre Eigentümerstruktur grundlegend verändert, welche direkte Stimme erhalten jene Menschen, die das Unternehmen als Genossenschafter mittragen?

Die Zentralisierung hat bereits begonnen

Ein möglicher Umbau käme nicht aus dem Nichts. Migros hat in den vergangenen Jahren bereits Aufgaben stärker gebündelt.

Seit 2024 übernimmt die Migros Supermarkt AG zentrale Aufgaben im Supermarktgeschäft. Auch die Führung des Migros-Genossenschafts-Bundes wurde verändert. Die Verwaltung des MGB wurde per Juli 2024 von 23 auf 13 Mitglieder verkleinert.

Besonders bemerkenswert ist die regionale Vertretung: In der heutigen 13-köpfigen Verwaltung sitzen fünf Vertreterinnen und Vertreter der zehn Regionalgenossenschaften. Hinzu kommen zwei Mitarbeitendenvertretungen sowie sechs externe, unabhängige Mitglieder einschliesslich der Präsidentin.

Die Verwaltung besitzt weitreichende Kompetenzen. Sie legt die Strategie und die geschäftlichen sowie ideellen Ziele der Migros fest, schafft Führungs- und Organisationsstrukturen und überwacht die Generaldirektion. Die operative Führung liegt bei der Generaldirektion.

Eine Reform der Regionalgenossenschaften würde deshalb an eine Entwicklung anknüpfen, bei der bereits heute mehr Aufgaben und strategische Entscheidungen gruppenweit koordiniert werden.

Was drei oder eine Genossenschaft verändern könnten

Welche konkreten Auswirkungen eine Reform auf Filialen, Sortimente, Arbeitsplätze oder Preise hätte, lässt sich derzeit nicht bestimmen. Dafür fehlt eine offizielle Vorlage.

Grundsätzlich könnten weniger Organisationseinheiten Doppelspurigkeiten reduzieren und gemeinsame Entscheidungen vereinfachen. Auf der anderen Seite müsste geklärt werden, welche regionalen Zuständigkeiten erhalten bleiben und wie lokale Interessen künftig vertreten würden.

Auch die Vermögensfrage dürfte relevant werden. Die heutigen Genossenschaften unterscheiden sich erheblich bei Grösse, Mitgliederzahl, Umsatz, Immobilienbestand und wirtschaftlicher Ausgangslage. Eine Zusammenführung wäre deshalb nicht bloss die Verschmelzung von zehn Namen auf einem Organigramm.

Sie müsste beantworten, wo Vermögen und Entscheidungsrechte künftig liegen und wie die Interessen unterschiedlich grosser Regionen berücksichtigt werden.

Die Migros-Mitglieder werden zum entscheidenden Prüfstein

Migros beschreibt ihre Genossenschafterinnen und Genossenschafter traditionell als Mitbesitzerinnen und Mitbesitzer. Bei einer grundlegenden Strukturreform bekommt dieser Begriff eine konkrete Bedeutung.

Entscheidend wäre nicht nur, ob Mitglieder weiterhin abstimmen können. Relevant ist auch, worüber sie abstimmen dürfen. Werden regionale Organe zusammengelegt? Bleiben eigene Genossenschaftsräte bestehen? Wie werden Delegierte künftig gewählt? Und welche Ebene kontrolliert die zentrale Führung?

Eine Einheitsgenossenschaft wäre rechtlich weiterhin eine Genossenschaft. Sie müsste deshalb nicht automatisch das Ende des genossenschaftlichen Modells bedeuten. Sie könnte aber die Ebene verändern, auf der Mitglieder und Regionen Einfluss auf strategische Entscheidungen nehmen.

Noch ist die wichtigste Frage unbeantwortet

Bislang gibt es keine offizielle Vorlage, über die entschieden werden könnte. Deshalb wäre es verfrüht, bereits von der Abschaffung der zehn Regionalgenossenschaften als beschlossener Sache zu sprechen.

Die diskutierte Grössenordnung ist dennoch erheblich. Eine Reduktion von zehn selbstständigen Genossenschaften auf drei oder sogar eine einzige Organisation wäre mehr als eine betriebliche Reorganisation. Sie könnte Eigentumsstrukturen, Mitwirkungsrechte und die Verteilung regionaler Macht innerhalb der Migros verändern.

Erst wenn Migros ihr konkretes Modell vorlegt, lässt sich deshalb abschliessend beantworten, wer tatsächlich das letzte Wort hat: die zentralen Organe des MGB, die Organe der Regionalgenossenschaften oder die Genossenschafterinnen und Genossenschafter selbst.

Quellen

  • Migros-Genossenschafts-Bund: Geschäftsbericht 2025 – Organisation und Struktur
  • Migros-Genossenschafts-Bund: Geschäftsbericht 2025 – Delegiertenversammlung
  • Migros-Genossenschafts-Bund: Geschäftsbericht 2025 – Verwaltung
  • Migros-Genossenschafts-Bund: Statuten und Reglemente
  • «NZZ am Sonntag»: Bericht zur möglichen Reform der Regionalgenossenschaften, September 2026

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