
OSZE-Roadmap gegen Folter: Entscheidend ist die Umsetzung
Die Schweiz bündelt in 18 Punkten bestehende Standards. Verbindlich neu ist daran nichts – gerade deshalb kommt es auf Kontrolle, Ermittlungen und politische Verantwortung an.
Die Schweiz hat an der Warschauer Konferenz zur menschlichen Dimension eine Roadmap zur Verhütung und Beseitigung von Folter vorgestellt. Das Papier der Schweizer OSZE-Präsidentschaft umfasst 18 Aktionspunkte. Sein wichtigster Satz steht jedoch zwischen den Zeilen: Das Verbot von Folter ist in Europa und Zentralasien nicht vor allem ein Wissensproblem. Es ist ein Umsetzungsproblem.
Alle 57 OSZE-Teilnehmerstaaten haben sich zum absoluten Folterverbot bekannt. Dennoch werden Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen auch im OSZE-Raum weiterhin dokumentiert. Die Roadmap setzt genau an dieser Differenz zwischen Bekenntnis und Praxis an. Sie ist damit mehr als ein diplomatisches Signal, aber weniger als ein neues Gesetz.

Vom Grundsatz zum konkreten Ablauf
Die 18 Punkte reichen von Festnahme und Haft über Befragungen bis zur Untersuchung von Foltervorwürfen und zur Wiedergutmachung für Betroffene. Genannt werden unter anderem die uneingeschränkte Achtung des Folterverbots, das Ende geheimer oder kontaktloser Haft, stärkere Rechte für festgenommene Personen, nicht-zwangsbasierte Befragungen sowie unabhängige Kontrollmechanismen für Haftanstalten.
Das ist bewusst breit angelegt. Menschen werden nicht nur in einem Verhör verletzlich. Risiken entstehen auch bei der ersten Festnahme, beim Zugang zu einem Rechtsbeistand, in der Untersuchungshaft oder dort, wo niemand regelmässig und unabhängig prüft, wie Menschen in einer Institution behandelt werden. Ebenso zählt, ob Vorwürfe wirksam untersucht werden und ob Betroffene Zugang zu Wiedergutmachung und Rehabilitation erhalten.
Die Roadmap bringt diese Elemente in eine Reihenfolge, die für Behörden, Polizeien, Justiz, Gefängnisleitungen und Aufsichtsstellen praktisch nutzbar sein soll. Sie formuliert damit keinen Ersatz für nationale Gesetze, sondern eine Prüfliste für staatliche Praxis: Wo fehlt eine Schutzvorkehrung? Wer kontrolliert sie? Was geschieht, wenn ein Verdacht auf Misshandlung auftaucht?
Kein neues Recht – und genau darin liegt ihre Grenze
Die Schweizer Präsidentschaft betont ausdrücklich, dass die Roadmap keine neuen Normen schafft. Sie fasst internationale Standards, bestehende rechtliche Verpflichtungen, politische Zusagen und bewährte Praktiken in einem handlungsorientierten Referenzdokument zusammen.
Das ist eine Stärke, weil Staaten nicht erst auf ein neues Abkommen warten müssen. Sie können die genannten Massnahmen bei Ausbildung, Verfahrensregeln, Aufsicht und Ermittlungen unmittelbar als Massstab heranziehen. Es ist aber auch die klare Grenze des Dokuments: Eine Roadmap ordnet weder eine Strafuntersuchung an noch macht sie eine Haftanstalt von selbst transparenter. Ihre Wirkung hängt von politischem Willen, geschultem Personal, unabhängigen Institutionen und der Bereitschaft ab, Fehlverhalten zu verfolgen.
Die OSZE hatte diese Verbindung bereits an einer Fachkonferenz im Juni hervorgehoben. Dort standen Schutzvorkehrungen und Verantwortlichkeit, Prävention sowie Zugang zu Recht und Rehabilitation im Zentrum. Besonders gefährdet sind Menschen in der Zeit nach einer Festnahme oder im Polizeigewahrsam, wenn wirksame Schutzrechte und Kontrolle fehlen. Die neue Roadmap verdichtet diese Diskussion nun zu einem Katalog von Schritten.
Die Schweizer Perspektive beginnt nicht erst in Warschau
Für die Schweiz ist das Dokument Teil ihres OSZE-Vorsitzes 2026, dessen Prioritäten Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte umfassen. Es geht deshalb auch um die Glaubwürdigkeit einer Aussenpolitik, die nicht nur auf Prinzipien verweist, sondern auf deren Anwendung drängt.
Die Lehre gilt ebenso im Inland. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hat den gesetzlichen Auftrag, die Situation von Personen im Freiheitsentzug zu überprüfen und Orte des Freiheitsentzugs regelmässig zu besuchen. Ihre Existenz ist keine Bescheinigung, dass es nirgends Probleme gibt. Sie zeigt vielmehr, was die Roadmap fordert: Folterprävention braucht unabhängige Beobachtung, auch dort, wo ein Rechtsstaat seine Regeln grundsätzlich anerkennt.
Für Herr und Frau Schweizer schafft die Roadmap keine neuen individuellen Ansprüche. Ihre Bedeutung liegt anderswo. Sie macht sichtbar, dass Menschenrechte nicht erst bei einem Urteil eines internationalen Gerichts beginnen. Sie entscheiden sich in alltäglichen Abläufen – beim ersten Gespräch mit der Polizei, beim Zugang zu medizinischer Hilfe, bei einer unabhängigen Visite in einer Zelle und bei der Frage, ob ein Vorwurf folgenlos bleibt.
Die 18 Punkte sind daher nicht der Abschluss einer Debatte, sondern ein Massstab für sie. Eine Roadmap wird erst dann politisch relevant, wenn Staaten sich an ihr messen lassen: durch nachvollziehbare Regeln, unabhängige Kontrolle und Konsequenzen bei Misshandlungen. Das absolute Verbot der Folter steht bereits. Entscheidend ist, ob es auch dort gilt, wo niemand hinschaut.
Quellen
• EDA: Schweizer OSZE-Vorsitz präsentiert Roadmap zur Verhütung und Beseitigung von Folter: https://www.eda.admin.ch/de/newnsb/AZZ08RKVLvhA • EDA: Roadmap on the Prevention and Eradication of Torture: https://www.eda.admin.ch/en/publication?id=Og0yV5eIkcv1 • OSZE/ODIHR: Fachkonferenz zu Folterprävention und Straflosigkeit: https://www.osce.org/chairpersonship/666112 • Nationale Kommission zur Verhütung von Folter: Rechtliche Grundlagen: https://www.nkvf.admin.ch/de/rechtliche-grundlagen • EDA: Folterprävention: https://www.eda.admin.ch/de/folterpraevention



