
Paramount-Warner-Einigung: Kinofilme zählen, Vielfalt bleibt offen
Zwölf US-Bundesstaaten lassen den Zusammenschluss unter Auflagen zu. Der Vertrag nennt Filmzahlen, Kino-Fristen und ein Gremium für CNN und CBS – doch die Wirkung muss sich erst zeigen.
Zwölf US-Bundesstaaten haben ihren Streit mit Paramount Skydance und Warner Bros. Discovery über den geplanten Zusammenschluss beigelegt. Damit fällt eine wichtige gerichtliche Hürde. Die Einigung ist allerdings noch ein vorgeschlagener gerichtlicher Vergleich; sie steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des zuständigen Bundesgerichts in Kalifornien. Und sie bedeutet nicht, dass die Wettbewerbssorgen der Klägerinnen und Kläger verschwunden wären.
Der bemerkenswerteste Teil der 32-seitigen Vereinbarung ist ein Versuch, das Verhalten des vereinten Konzerns über mehrere Jahre messbar zu machen. Die Behörden wollen die Fusion nicht mehr verhindern, sondern Produktion, Kinoauswertung, Fernsehverträge und redaktionelle Unabhängigkeit mit Pflichten absichern. Ob sich Wettbewerb auf diese Weise erhalten lässt, bleibt die offene Frage.
Nicht jedes Jahr gilt dieselbe Filmzahl
Die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James hebt mindestens 30 Kinofilme pro Jahr hervor. Das Originaldokument ist genauer: In den ersten zwei vollen Kalenderjahren nach dem Abschluss der Fusion sind 30 Filme vorgesehen, in den folgenden drei Jahren 32. Davon müssen zunächst 20, danach 21 auf mindestens 2000 US-Leinwänden starten. Mindestens vier Filme pro Jahr sollen unabhängige Produktionen nach der Definition des Vergleichs sein. Wiederveröffentlichungen zählen nicht als neue Filme.
Für die angerechneten Werke sieht der Entwurf mindestens 45 Tage exklusiv im Kino vor; bei Streamingdiensten des Konzerns sollen sie frühestens nach 90 Tagen erscheinen. Paramount verpflichtet sich zudem, im Vergleich zum Produktionsniveau von 2025 über fünf Jahre jährlich mindestens 300 Millionen Dollar mehr in die US-Produktion zu investieren. Das sind zusammengerechnet 1,5 Milliarden Dollar zusätzlich gegenüber jener Bezugsgrösse – kein garantierter zusätzlicher Gewinn für einzelne Filmschaffende.
Bei einer Verfehlung der jährlichen Filmzahl wären nach Ablauf einer Nachfrist 30 Millionen Dollar pro fehlendem Film fällig, auch wenn das Defizit später behoben wird. Bei fortdauernder Verfehlung müsste der Konzern gemäss Entwurf seine Miramax-Beteiligung veräussern. Die Sanktion ist erheblich, aber sie setzt die vorgesehenen Verfahren und die gerichtliche Durchsetzung voraus.

Die heikle Trennlinie zwischen Aufsicht und Einfluss
Auch Kabelsender und Nachrichtenredaktionen sind erfasst. Gebühren für die Basiskabelkanäle von Paramount und Warner Bros. sollen getrennt verhandelt werden, damit ein Anbieter nicht beide Portfolios als Paket erzwingen kann. Bei einem schwerwiegenden, nicht behobenen Verstoss könnten bestimmte Sender verkauft werden müssen. Für CNN und CBS News ist innerhalb von 180 Tagen nach Vollzug der Fusion ein fünfköpfiges Gremium aus erfahrenen Journalistinnen und Journalisten vorgesehen. Es soll redaktionelle Grundsätze überwachen und Streitfälle behandeln.
Gerade dort zeigt sich die Grenze eines solchen Instruments: Die Mitglieder würden vom Verwaltungsrat des fusionierten Unternehmens ernannt und das Gremium berichtet über den Chief Compliance Officer an diesen Verwaltungsrat. Die Vereinbarung schreibt Unabhängigkeit als Ziel fest. Ob die Konstruktion sie im Konfliktfall schützt, lässt sich erst anhand ihrer späteren Arbeit beurteilen. Auch die Filmzahl allein sagt noch nichts über Vielfalt, Qualität oder die Bedingungen einzelner Lizenzverträge aus.
Unterschiedliche Antworten der Wettbewerbsbehörden
Das US-Justizministerium hatte seine Prüfung bereits im Juni geschlossen und erklärt, es erwarte durch die Transaktion keine Schädigung des Wettbewerbs. Die Staaten sahen dagegen Risiken bei Kinofilmen und Kabelsendern und klagten. Der Vergleich ist ausdrücklich kein Eingeständnis eines Rechtsverstosses durch die Unternehmen. Kaliforniens Generalstaatsanwalt Rob Bonta erklärte laut Associated Press, die Einigung sei keine Zustimmung zur Fusion; sie solle konkrete Schutzmassnahmen sichern. Paramount-Chef David Ellison begrüsste sie.
Für die Schweiz verspricht das Dokument keine festen Kinostarts und keine Preisgarantie bei Streamingabos. Seine wichtigsten Filmvorgaben beziehen sich auf die USA. Schweizer Zuschauerinnen und Zuschauer können dennoch die Folgen einer veränderten internationalen Rechte- und Vertriebsstruktur spüren. Ob und wann das geschieht, hängt von künftigen Verträgen ab; aus dem Vergleich allein lässt sich keine Schweizer Preisänderung ableiten.
Der Massstab für diese Einigung ist deshalb nicht die Ankündigung von 30 Filmen. Entscheidend wird sein, ob die vereinbarten Zahlen eingehalten, unabhängige Werke tatsächlich gezeigt, getrennte Verhandlungen durchgesetzt und redaktionelle Konflikte nachvollziehbar gelöst werden. Erst daran zeigt sich, wie viel Wettbewerb der Vergleich nach der Fusion bewahrt.


