Neueste Meldungen
PolitikAnalyse12:00 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

PFAS-Kennzeichnung scheitert – die Informationslücke bleibt

Der Ständerat lehnt eine allgemeine Deklarationspflicht ab. Zwischen berechtigten Einwänden gegen ein pauschales Label und dem Informationsbedarf beim Einkauf bleibt eine Lücke.

Laborfachperson untersucht eine Wasserprobe neben Alltagsprodukten, die PFAS enthalten können.
JournalPlus / KI-generiertes Symbolbild

Der Ständerat hat am 15. September 2026 eine Motion von FDP-Nationalrätin Susanne Vincenz-Stauffacher für eine PFAS-Deklarationspflicht abgelehnt. Der Nationalrat hatte zugestimmt; mit dem Nein der kleinen Kammer ist der Vorstoss erledigt. Zur Debatte stand kein fertiges Etikett, sondern der Auftrag, eine Rechtsgrundlage für mehr Transparenz zu schaffen.

PFAS sind eine Gruppe von mehreren Tausend synthetischen Verbindungen. Viele sind wasser-, fett- oder schmutzabweisend und werden deshalb in Outdoor-Textilien, Kochgeschirr, Elektronik und spezialisierten Industrieanwendungen eingesetzt. Gemeinsam ist zahlreichen Verbindungen ihre extreme Beständigkeit. Einige reichern sich in Umwelt und Organismen an und sind toxikologisch problematisch; andere sind deutlich weniger untersucht. «Enthält PFAS» wäre deshalb eine Inhaltsangabe, aber noch keine vollständige Risikobewertung.

Was heute bereits deklariert werden muss

Ganz ohne Regeln ist der Markt nicht. Für Gegenstände gilt Artikel 71 der Chemikalienverordnung: Enthalten sie bestimmte besonders besorgniserregende Stoffe, müssen Lieferanten gewerbliche Abnehmer informieren. Private können entsprechende Angaben verlangen. Das ist fachlich differenzierter als ein generelles PFAS-Label – im Laden aber wenig sichtbar. Der Bundesrat hält selbst fest, dass erst einzelne PFAS als besonders besorgniserregend identifiziert sind und die Liste schrittweise erweitert wird.

Sachliche Illustration des möglichen Wegs von PFAS aus Konsumprodukten über Wasser und Nahrung in den menschlichen Körper.
PFAS können über verschiedene Umweltpfade in Wasser, Nahrungsketten und den menschlichen Körper gelangen; schematische Darstellung. KI-generiertes Symbolbild. · JournalPlus / KI-generiertes Symbolbild

Das stärkste Argument gegen das Label

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider warnte im Rat vor hohem administrativem Aufwand, erschwerten Importen und einer eingeschränkten Verfügbarkeit einzelner Produkte. Dieses Risiko ist plausibel: Ein Schweizer Alleingang würde Firmen zwingen, Informationen über komplexe internationale Lieferketten eigens für einen kleinen Markt zu beschaffen. Besonders für Recyclingmaterialien kann zudem unklar sein, ob PFAS unbeabsichtigt enthalten sind.

Auch fachlich wäre ein blosses Ja-Nein-Label grob. Es würde eine beschichtete Pfanne, einen Dichtungsring und eine Komponente für eine Wärmepumpe derselben Kategorie zuordnen, ohne Menge, Freisetzung oder Ersatzmöglichkeiten zu erklären. Der Umweltchemiker Martin Scheringer von der ETH Zürich sagte gegenüber SRF, das wichtigere Ziel sei, möglichst viele PFAS in möglichst vielen Anwendungen zu ersetzen. Deklaration und Substitution sind also nicht dasselbe.

Nichtwissen verursacht ebenfalls Kosten

Das Gegenargument lautet: Ohne vergleichbare Angaben bleibt die Wahlfreiheit theoretisch. Wer heute PFAS vermeiden will, ist auf freiwillige Herstellerangaben, Sicherheitsdatenblätter oder Einzelauskünfte angewiesen. Selbst Fachleute können nicht jedem Produkt ansehen, welche Fluorverbindung darin steckt. Ein Markt für glaubwürdig PFAS-freie Alternativen entsteht aber nur, wenn Angaben standardisiert und überprüfbar sind.

Die Kosten verschwinden durch den Parlamentsentscheid zudem nicht. Werden langlebige Stoffe in Böden, Lebensmitteln oder Wasser nachgewiesen, fallen Abklärungs-, Sanierungs- und Aufbereitungskosten an. Wer sie am Ende trägt, ist politisch umstritten. Die Deklarationsfrage betrifft deshalb nicht nur Konsumentenschutz, sondern auch die Verteilung künftiger Folgekosten.

Der sinnvollere Mittelweg liegt noch nicht vor

Eine gezielte Pflicht für besonders relevante Produktgruppen, ein digitaler Produktpass oder eine mit der EU abgestimmte Lösung könnte mehr Information liefern, ohne jede Anwendung gleichzubehandeln. Der Bund arbeitet an einem PFAS-Aktionsplan. Ob und wann daraus eine verständliche Produktinformation entsteht, ist jedoch offen.

Das Nein lässt die bisherige Rechtslage bestehen. Damit bleibt die praktische Frage: Wie gelangt das Wissen aus der Lieferkette verlässlich bis zu den Menschen, die ein Produkt kaufen? Solange darauf keine praktische Antwort existiert, bleibt Transparenz ein Recht, das man kennen, aktiv einfordern und im Einzelfall überprüfen muss.

Weshalb ein Label allein nicht genügt

Eine Kennzeichnung wäre nur dann belastbar, wenn Messmethoden, Schwellen und die Behandlung unbeabsichtigter Spuren klar definiert sind. Sonst könnten «PFAS-frei»-Aussagen Produkte mit unterschiedlichen Prüfstandards suggerieren. Transparenz braucht deshalb neben dem Etikett eine gemeinsame Stoffdefinition, überprüfbare Lieferkettendaten und wirksame Marktaufsicht. Der abgelehnte Vorstoss hätte erst die Grundlage dafür geschaffen; die konkrete Ausgestaltung wäre danach politisch und fachlich zu klären gewesen.

Quellen

Artikel teilen

Fehler im Artikel melden

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Bitte beschreiben Sie den Fehler so genau wie möglich.

PNG, JPG oder WebP, max. 5 MB

Kommentare

Melden Sie sich an, um mitzudiskutieren.

Noch keine Kommentare. Schreiben Sie den ersten.