Sechs Wochen Ferien: Warum die Schweiz 2012 Nein sagte
Die Initiative scheiterte mit 66,5 Prozent Nein. Vier Wochen bleiben das gesetzliche Minimum – zusätzliche Ferientage werden weiterhin in Verträgen und GAV ausgehandelt.

Die Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle» ist nicht am heutigen Abstimmungssonntag gescheitert, sondern am 11. März 2012. Die zeitliche Korrektur ist wichtig: Der verlinkte Datensatz dokumentiert einen inzwischen 14 Jahre alten Urnengang. Das amtliche Endergebnis war deutlich. 771'717 Personen stimmten Ja, 1'531'986 Nein. Der Nein-Anteil betrug 66,5 Prozent, die Stimmbeteiligung 45,42 Prozent.
Die historische Abstimmung bleibt dennoch aktuell. Sie zeigt, weshalb die Schweiz Erholungszeit bis heute vorwiegend über Mindeststandards und vertragliche Lösungen regelt, statt allen Arbeitnehmenden denselben höheren Anspruch vorzuschreiben.
Was die Initiative verändert hätte
Die von Travail.Suisse lancierte Initiative verlangte einen Verfassungsanspruch auf mindestens sechs Wochen bezahlte Ferien pro Jahr für alle Arbeitnehmenden. Eine Übergangsbestimmung sah einen stufenweisen Ausbau vor: Im Kalenderjahr nach einer Annahme wären zunächst mindestens fünf Wochen fällig geworden, danach jedes Jahr ein weiterer Ferientag, bis sechs Wochen erreicht gewesen wären.
Befürworter verbanden damit mehr Erholung und einen Ausgleich für steigende Arbeitsintensität. Der Bundesrat bestritt den Nutzen von Ferien nicht, lehnte jedoch einen starren Verfassungsanspruch ab. Er warnte vor zusätzlichen Lohnkosten und argumentierte, längere Abwesenheiten müssten durch mehr Personal oder verdichtete Arbeit aufgefangen werden. Zudem könne ein Obligatorium den Spielraum für Lohnerhöhungen, Arbeitszeitverkürzungen oder andere Verbesserungen verringern.
Das Abstimmungsergebnis beweist nicht, dass zwei Drittel der Stimmenden gegen mehr Freizeit waren. Abgestimmt wurde über ein bestimmtes Instrument: sechs Wochen als flächendeckender Verfassungsanspruch. Motive einzelner Stimmender lassen sich aus dem Resultat allein nicht ableiten.

Was heute gesetzlich gilt
Am gesetzlichen Minimum hat sich nichts Grundsätzliches geändert. Nach Artikel 329a des Obligationenrechts haben Arbeitnehmende bis zum vollendeten 20. Altersjahr Anspruch auf mindestens fünf Wochen Ferien pro Dienstjahr. Für alle anderen beträgt das Minimum vier Wochen. Wenigstens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen.
Das ist eine Untergrenze. Ein Einzelarbeitsvertrag, ein Normalarbeitsvertrag oder ein Gesamtarbeitsvertrag kann mehr vorsehen. Das SECO weist darauf hin, dass in GAV und Einzelverträgen für Arbeitnehmende ab 50 häufig fünf Wochen vereinbart werden. Die tatsächliche Ferienrealität unterscheidet sich deshalb nach Branche, Betrieb, Alter und Verhandlungsmacht.
Die Abstimmung von 2012 hat folglich keinen Deckel von vier Wochen geschaffen. Sie verhinderte einen einheitlichen höheren Mindestanspruch; freiwillige oder sozialpartnerschaftliche Lösungen blieben möglich.
Warum der Konflikt nicht verschwunden ist
Seit 2012 haben flexible Arbeit, Teilzeit, Homeoffice und psychische Belastungen die Debatte verändert. Mehr freie Tage können Erholung fördern, lösen aber weder Personalmangel noch schlechte Einsatzplanung automatisch. In Betrieben mit knapper Besetzung kann zusätzlicher Ferienanspruch zu mehr Stellvertretungsbedarf führen. Umgekehrt können hohe Arbeitsintensität und nicht bezogene Ferien langfristig Gesundheit und Produktivität belasten.
Aus der damaligen Abstimmung lässt sich deshalb keine einfache wirtschaftliche Wahrheit ableiten. Sie war eine politische Abwägung zwischen einem allgemein verbindlichen Sozialstandard und der Freiheit, Arbeitsbedingungen branchenspezifisch auszuhandeln.
Das Nein wirkt bis heute nach
Vier Wochen bleiben für die meisten Erwachsenen der gesetzliche Sockel. Wer wissen will, wie viele Ferien tatsächlich geschuldet sind, muss deshalb neben dem OR den eigenen Vertrag und einen allfälligen GAV prüfen. Zusätzliche Ferientage sind keine Ausnahme, aber auch kein allgemeiner Anspruch.
Der Urnengang von 2012 ist damit weniger eine aktuelle Abstimmungsnachricht als ein Schlüssel zum heutigen Arbeitsrecht: Die Schweiz entschied sich gegen sechs Wochen für alle und für ein System, in dem Verbesserungen vor allem über Arbeitgeber und Sozialpartnerschaft entstehen.


