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FinanzenRecherche11:40 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

SNB-Gewinnausschüttung: Planbarkeit ohne Auszahlungsversprechen

Die Vereinbarung von EFD und Nationalbank definiert bis 2030 einen Rahmen von maximal sechs Milliarden Franken pro Jahr. Ob Geld fliesst, entscheidet jedoch das Jahresergebnis.

KI-generiertes Symbolbild einer Waage mit Münzstapeln und Schweizer Farbakzenten vor einer Alpenstadt.
JournalPlus / KI-generiertes Symbolbild

EFD und Schweizerische Nationalbank (SNB) haben ihre Vereinbarung über die Gewinnausschüttung für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030 erneuert. Der maximale Ausschüttungsbetrag steigt gegenüber der bisherigen Regel auf sechs Milliarden Franken pro Jahr. Das klingt nach einem planbaren Geldsegen für Bund und Kantone. Die Vereinbarung ist aber ausdrücklich kein Zahlungsversprechen: Ob und wie viel ausgeschüttet wird, hängt weiterhin von der finanziellen Lage der SNB nach dem jeweiligen Geschäftsjahr ab.

Die politische Bedeutung des Dokuments liegt deshalb weniger in einer Summe als in einer Klarstellung. Bund und Kantone erhalten eine nachvollziehbare Regel, mit der sie Szenarien rechnen können. Sie dürfen die SNB-Gelder jedoch nicht wie sichere Steuereinnahmen behandeln.

Zwei Milliarden als Basis – vier weitere Stufen

Nach der am 1. Oktober veröffentlichten Vereinbarung ist eine Grundauszahlung von zwei Milliarden Franken vorgesehen, falls die SNB einen Bilanzgewinn von mindestens zwei Milliarden Franken ausweist. Darüber hinaus kommen vier zusätzliche Tranchen von je einer Milliarde Franken in Betracht. Sie setzen Bilanzgewinne von mindestens 10, 20, 30 beziehungsweise 40 Milliarden Franken voraus. Damit kann die jährliche Ausschüttung höchstens sechs Milliarden Franken erreichen.

Entscheidend ist die Wortwahl: «kann». Die Vereinbarung verknüpft die Auszahlung mit Bedingungen und stellt sie unter den Vorbehalt der finanziellen Situation der Nationalbank. Sie ersetzt weder den Entscheid des Bankrats noch die jährliche Prüfung, ob die SNB ihre Währungsreserven genügend stärken muss.

Für die Jahre 2026 bis 2030 sinkt die vorgesehene Mindestzuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven von 10 auf 8 Prozent. Auch diese Zuweisung bleibt jährlich vom Bankrat zu bestimmen. Rückstellungen sind kein frei verfügbares Polster des Staates. Sie sollen die SNB in die Lage versetzen, auch in einem von grossen Wechselkurs- und Bewertungsbewegungen geprägten Umfeld handlungsfähig zu bleiben.

KI-generiertes Symbolbild mit schwankender Finanzkurve, Wertblöcken und einem Tresor für Währungsreserven.
Schwankende Erträge stehen begrenzten Ausschüttungen und dem Schutz der Währungsreserven gegenüber. · JournalPlus / KI-generiertes Symbolbild

Warum der Bilanzgewinn nicht mit «Ertrag» gleichzusetzen ist

Das Regelwerk orientiert sich am Bilanzgewinn. Dieser kann sich bei einer Zentralbank stark verändern, weil sich Goldpreise, Fremdwährungsanlagen und Zinsen bewegen. Ein hohes Ergebnis in einem Jahr sagt deshalb wenig über die Verlässlichkeit des nächsten Jahres aus. Umgekehrt bedeutet ein Ausfall der Ausschüttung nicht automatisch, dass die Nationalbank ihre Aufgaben verfehlt hätte.

Gerade darin liegt eine Grenze für die Finanzpolitik. Eine SNB-Ausschüttung kann Haushalte entlasten; sie ist aber kein Instrument, mit dem Bund oder Kantone dauerhaft wiederkehrende Ausgaben absichern sollten. Die neue Vereinbarung verbessert die Planbarkeit der möglichen Bandbreite. Sie nimmt den öffentlichen Haushalten aber das Risiko der Finanzmärkte nicht ab.

Der geldpolitische Auftrag bleibt vorrangig

Die SNB hält in ihrer Kommunikation fest, dass der Ausschüttungsrahmen ihre Unabhängigkeit und ihren gesetzlichen Auftrag nicht beeinträchtigen darf. Ihre Aufgabe ist es, Preisstabilität zu gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen. Gewinnausschüttungen sind diesem Auftrag nachgeordnet.

Das ist mehr als eine formale Einschränkung. Würde die Erwartung an hohe Ausschüttungen geldpolitische Entscheide beeinflussen, wäre das Vertrauen in die Notenbank gefährdet. Die gestaffelte Lösung versucht daher, eine politisch verständliche Obergrenze mit einer klaren finanziellen Sicherheitslinie zu verbinden.

Für Bund und Kantone schafft die Vereinbarung bis 2030 ein gemeinsames Kalkül. Für die Öffentlichkeit bleibt die nüchterne Schlussfolgerung: Sechs Milliarden Franken sind eine Obergrenze unter Bedingungen – keine Zusage für den nächsten Staatshaushalt.

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