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Stethoskop vor einem Laptop, an dessen Tastatur Hände zu sehen sind
Symbolbild zur digitalen Gesundheitsversorgung, keine Aufnahme bei Medi24 oder TeleClinic. Archivaufnahme aus dem Jahr 2014. Foto: Daniel Sone / National Cancer Institute, via Wikimedia Commons. Lizenz: Public Domain (US-Bundesbehörde).
GesundheitAnalyse10:00 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 4 Min.0 Kommentare

TeleClinic will den Schweizer Anbieter Medi24 übernehmen

Die DocMorris-Tochter plant den Abschluss im Dezember. Medi24 eröffnet über Versicherungsverträge mehr als 4,6 Millionen Menschen Zugang zur Erstberatung.

Die DocMorris-Tochter TeleClinic will den Schweizer Telemedizinanbieter Medi24 von Allianz Partners übernehmen. Der Konzern kündigte die Transaktion am 4. November 2026 an und erwartet den Vollzug im Dezember. Medi24 sitzt in Liebefeld bei Bern. Über Verträge mit Krankenversicherern bietet das Unternehmen nach Käuferangaben mehr als 4,6 Millionen Versicherten einen telemedizinischen Erstzugang.

Die Zahl beschreibt die vertragliche Reichweite, nicht die Anzahl durchgeführter Beratungen. Wie viele Versicherte das Angebot tatsächlich nutzen, lässt sich daraus nicht ablesen. Für die Einordnung ist dieser Unterschied wichtig: Ein Zugang zu medizinischer Beratung ist noch keine Konsultation und kein Nachweis für zusätzliche Medikamentenverkäufe.

Eine Schweizer Gruppe expandiert über ihre deutsche Tochter

Die Käuferin TeleClinic ist in Deutschland tätig; die Muttergesellschaft DocMorris AG ist dagegen ein Schweizer Unternehmen mit Sitz in Frauenfeld und an der SIX kotiert. Die Bezeichnung als deutsche Versandapotheke greift für die Konzernstruktur deshalb zu kurz.

Im Schweizer Markt ist der Name historisch mit Zur Rose verbunden. Deren Schweizer Geschäft wurde 2023 in die Migros-Tochter Medbase integriert. Seit 2025 bietet Medbase zudem Telehealth an, verknüpft mit den eigenen Praxen und Apotheken. Der Einstieg über Medi24 betrifft somit die Telemedizin. Er bedeutet keinen angekündigten Rückkauf des damaligen Schweizer Apothekengeschäfts.

Medi24 entwickelt seine telemedizinischen Leistungen nach eigenen Angaben seit über 20 Jahren. Es arbeitet nicht nur mit Krankenkassen zusammen, sondern auch mit Kantonen und Spitälern. Das Unternehmen integriert seine Leistungen in bestehende Versorgungsmodelle. Für TeleClinic bietet die Übernahme damit Zugang zu einem bereits aufgebauten Schweizer Partnernetz.

Schweizer Einfrankenmünzen aus einer privaten Sammlung
Einfrankenmünzen als Symbolbild zum Kaufpreis in Schweizer Franken. Archivaufnahme vom 8. Dezember 2022. Foto: Yogabrata Chakraborty (Billjones94) / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Ein zweistelliger Millionenbetrag für das Partnernetz

DocMorris nennt für die Transaktion einen Unternehmenswert im niedrigen zweistelligen Millionen-Franken-Bereich. Finanziert werden soll sie mit eigenen Mitteln sowie Fremd- und Eigenkapital. Eine exakte Summe wird nicht veröffentlicht.

Der Konzern erwartet, dass Medi24 bereits im ersten Jahr wesentlich zum operativen Ergebnis von TeleClinic vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen beiträgt. Dabei handelt es sich um eine Unternehmensprognose. Helfen sollen die Übernahme von TeleClinic-Technologie und Kostensynergien. Beide Anbieter sollen in ihren Heimatmärkten operativ eigenständig bleiben.

Für Versicherte entscheidet das gewählte Modell

Die Bedeutung der Erstberatung hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Das BAG beschreibt Modelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer so: Versicherte verpflichten sich, bei gesundheitlichen Problemen zunächst die im Modell vorgesehene Anlaufstelle zu konsultieren. Im Gegenzug können die Versicherer tiefere Prämien anbieten. Die Vorgaben können auch die Wahl weiterer Leistungserbringer oder die Medikamentenabgabe betreffen.

Für den Prämienvergleich 2027 unterscheidet der Bund vier Kategorien. Bei TEL_DIG erfolgt der Erstkontakt telefonisch oder digital, bei PRAXIS über eine vorgegebene Arztpraxis und bei PHARM über eine Partnerapotheke. FLEX bietet mehrere mögliche erste Anlaufstellen. Die Kategorie allein beschreibt aber nicht sämtliche Vertragsregeln.

Aus dem angekündigten Eigentümerwechsel folgt deshalb noch keine neue allgemeine Regel für Arztbesuche oder Medikamentenbestellungen. Wer Medi24 kontaktieren muss, in welchen Fällen Ausnahmen gelten und welche Empfehlungen verbindlich sind, ist anhand der Unterlagen des eigenen Versicherungsmodells zu prüfen. Das BAG empfiehlt ausdrücklich, die jeweiligen Bedingungen und Produktbeschreibungen zu berücksichtigen.

Gesundheitsdaten bleiben zweckgebunden

Medi24 nennt in der Patienteninformation ihrer virtuellen Arztpraxis die Medi24 AG als verantwortliche Stelle für die Bearbeitung der Gesundheitsdaten. Die Informationen werden für die Behandlung und die damit verbundenen gesetzlichen Pflichten erhoben. An externe Dritte würden medizinische Daten nur weitergegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt oder verlangt sei oder eine entsprechende Einwilligung vorliege.

Die Patienteninformation sieht unter anderem Auskunft und Einsicht in die Krankengeschichte sowie die Möglichkeit vor, unrichtige Angaben berichtigen zu lassen. Für Fragen zum Datenschutz nennt Medi24 eine eigene Kontaktstelle.

Auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte verweist auf die ärztliche Schweigepflicht: Eine Offenlegung gegenüber Dritten braucht eine Entbindung oder eine gesetzliche Erlaubnis. Die Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe ist für sich genommen kein pauschaler Freipass für Patientendaten. Wie die angekündigte technische Integration konkret ausgestaltet wird, beschreibt die Kaufmitteilung nicht. Den Abschluss der Transaktion erwartet DocMorris für Dezember 2026.

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