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EU-Flaggen vor dem Berlaymont-Gebäude in Brüssel
Archivbild von 2009: EU-Flaggen vor dem Sitz der Kommission in Brüssel. Hlynz / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.
TechnologieAnalyse10:00 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

EU-Kommission beanstandet TikToks «Für dich»-Feed

Die Behörde sieht unzureichenden Schutz vor belastenden Inhaltsschleifen. TikTok widerspricht; die neuen Feststellungen sind vorläufig, eine Busse ist nicht beschlossen.

Die EU-Kommission wirft TikTok vor, Nutzerinnen und Nutzer nicht ausreichend vor belastenden Inhaltsschleifen im personalisierten «Für dich»-Feed zu schützen. In vorläufigen Feststellungen vom 6. November 2026 sieht sie einen Verstoss gegen das Gesetz über digitale Dienste, den Digital Services Act. Besonders gefährdet seien Minderjährige und verletzliche Erwachsene. TikTok weist die Darstellung zurück.

Im Zentrum steht nicht ein einzelnes verbotenes Video, sondern die wiederholte Empfehlung ähnlicher Inhalte. Wer Videos über Traurigkeit, Isolation oder das eigene Körperbild länger anschaut oder mit «Gefällt mir» markiert, könne immer mehr davon erhalten. Nach Einschätzung der Kommission kann diese Verstärkung psychische Belastungen verschärfen. Ein endgültiger Entscheid über den Rechtsverstoss liegt noch nicht vor.

Wenn Anschauen als Zustimmung zählt

Der Vorwurf betrifft die Logik des Empfehlungssystems. Die Kommission beschreibt, dass der Algorithmus Nutzungsdauer und Interaktionen als positive Interessenssignale deute. Bei wiederholtem Anschauen etwa von Videos über Gewichtsabnahme könne daraus eine fortlaufende Kette ähnlicher Empfehlungen entstehen. Die Behörde spricht von einem «Rabbit-Hole-Effekt» – einem Abgleiten in immer wiederkehrende Themen.

Aus einer solchen Risikobewertung folgt nicht, dass jede Nutzung von TikTok krank macht oder alle Videos über psychische Gesundheit schädlich wären. Die Feststellungen beziehen sich darauf, wie das System Inhalte auswählt und welche Belastungen wiederholte Empfehlungen auslösen können. Die Kommission nennt unter anderem verstärkte Traurigkeit und Angst, geringeres Selbstwertgefühl sowie eine mögliche Verschlechterung bestehender Essstörungen.

Die Behörde stützt ihre vorläufige Einschätzung nach eigenen Angaben auf interne Daten und Dokumente, TikToks Risikoberichte und Antworten auf Auskunftsbegehren, wissenschaftliche Literatur und Gespräche mit Fachleuten. Beteiligt waren demnach auch Experten für Empfehlungssysteme, Psychologie und Psychiatrie. Die irische Aufsicht Coimisiún na Meán unterstützte die Untersuchung.

«Nicht interessiert» soll mehr Gewicht erhalten

TikTok hat bereits Werkzeuge zur Inhaltssteuerung eingeführt. Nach vorläufiger Einschätzung der Kommission reichen diese jedoch nicht aus. Sie kritisiert sowohl die Beimischung anderer Inhalte als auch die Wirkung der Schaltfläche «Nicht interessiert». Die Betrachtungsdauer wiege im System schwerer als die ausdrückliche Entscheidung, bestimmte Inhalte seltener zu sehen.

Brüssel hält deshalb Änderungen am Feed für nötig. Als Beispiele nennt die Kommission mehr Gewicht für ausdrücklich angegebene Vorlieben, den Verzicht auf die Betrachtungsdauer als Empfehlungssignal, leichter nutzbare Steuerungswerkzeuge und regelmässige Tests des Algorithmus. Das sind die in diesem Verfahrensschritt vertretenen Anforderungen der Behörde, keine bereits gemeinsam beschlossene Neugestaltung der App.

TikTok bezeichnete die Feststellungen gegenüber der Nachrichtenagentur AP als grundsätzlich unzutreffend. Sie verzerrten die Architektur der Plattform und ihr Engagement für Sicherheit. Das Unternehmen beruft sich auf seine Schutzvorkehrungen und darauf, den Nutzern direkte und intuitive Kontrolle über ihre Inhalte zu geben.

Eine Hand hält ein Smartphone
Symbolbild von 2021: Smartphone-Nutzung; das Bild zeigt nicht den TikTok-Feed. Mictlancihuatl / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Der DSA verlangt die Prüfung systemischer Risiken

Das Gesetz über digitale Dienste verpflichtet besonders grosse Plattformen zu zusätzlichen Prüfungen und Massnahmen. Nach der Erläuterung der EU-Kommission müssen sie weitverbreitete Risiken ihrer Dienste identifizieren und analysieren. Dazu gehören neben rechtswidrigen Inhalten auch Auswirkungen auf den Minderjährigenschutz, die öffentliche Gesundheit und das körperliche oder psychische Wohlergehen.

Anschliessend müssen geeignete Schritte zur Risikominderung folgen. Für diese zusätzlichen Pflichten grosser Plattformen ist vor allem die Kommission zuständig; nationale Koordinatoren wirken an der Aufsicht mit. Der neue Vorwurf richtet sich somit gegen die Bewertung und Begrenzung der Risiken des Empfehlungssystems. Er ist nicht mit einem allgemeinen Verbot der Plattform gleichzusetzen.

Vor einer Busse kann TikTok sich verteidigen

TikTok kann nun die Untersuchungsakten einsehen und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen antworten. Parallel wird das Europäische Gremium für digitale Dienste konsultiert. Bestätigt sich die Einschätzung, kann die Kommission einen Verstoss feststellen und eine Busse verhängen. Deren Obergrenze beträgt sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Anbieters; berücksichtigt würden unter anderem Schwere und Dauer des Verstosses.

Die Kommission hatte im selben Verfahren bereits im Februar 2026 die suchtfördernde Gestaltung und im Juli den Minderjährigenschutz beanstandet. Die neuen Feststellungen betreffen speziell die Inhaltsschleifen. Einen konkreten Termin für die schriftliche Antwort oder den abschliessenden Entscheid nennt die aktuelle Mitteilung nicht.

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