
Verspätete Spitalrechnungen drücken die Gesundheitskosten-Statistik
Das BAG meldet 1,2 Prozent tiefere Kosten pro versicherte Person. Hinter dem Minus stehen vor allem Abrechnungsrückstände nach der Tarifumstellung – keine belegte Entlastung.
Die Kosten der Grundversicherung sind in der neuesten Abrechnung gesunken. Für eine Entwarnung bei den Gesundheitsausgaben reicht das jedoch nicht: Das Bundesamt für Gesundheit erklärt das Minus vor allem mit verspätet eingereichten Rechnungen. Betroffen sind insbesondere ambulante Behandlungen in Spitälern, deren Abrechnung seit Anfang 2026 auf ein neues Tarifsystem umgestellt ist.
Im am 6. November veröffentlichten Monitoring weist das BAG für die letzten zwölf Monate durchschnittlich 4846 Franken pro versicherte Person aus. Gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum sind das 60 Franken oder 1,2 Prozent weniger. Die Angabe zum dritten Quartal 2026 bezeichnet damit einen gleitenden Jahresvergleich – nicht allein die Ausgaben von Juli bis September.
Ambulante Spitalleistungen liegen 176 Franken pro Kopf im Minus
Die grösste Lücke liegt bei ambulanten Spitalbehandlungen. Hier stehen 799 Franken pro Person in der Statistik, 176 Franken weniger als ein Jahr zuvor. Das entspricht einem Rückgang von 18 Prozent. Nach Angaben des BAG ist diese Gruppe besonders stark von den Abrechnungsverzögerungen betroffen.
Dieses Minus ist grösser als der Rückgang der gesamten Pro-Kopf-Kosten. Andere Leistungsgruppen gleichen also einen erheblichen Teil davon aus. So nahmen die ambulanten Leistungen in Arztpraxen um 75 Franken beziehungsweise 7,2 Prozent zu. Mit 1127 Franken bilden sie den grössten der vom BAG einzeln genannten Kostenblöcke.
Medikamente aus Apotheken oder Arztpraxen schlagen mit 909 Franken zu Buche, einem Franken mehr als zuvor. Für stationäre Spitalbehandlungen sind 899 Franken erfasst, sechs Franken mehr. Die Zahlen beschreiben jeweils die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben pro versicherte Person, nicht den Preis eines einzelnen Aufenthalts oder Rezepts.
Bei der Spitex wächst der kleinere Kostenblock schneller
Den prozentual stärksten Anstieg meldet das BAG bei den Leistungen von Spitex-Organisationen: 14,4 Prozent. In Franken entspricht das einem Zuwachs von 24 Franken pro Person. Die abgerechneten Kosten für Psychotherapie durch Psychologinnen und Psychologen stiegen um 9,5 Prozent beziehungsweise acht Franken.
Die Gegenüberstellung zeigt, weshalb Prozentzahlen und Frankenbeträge zusammengehören. Der grössere relative Anstieg bei der Spitex trägt in diesem Vergleich weniger zum absoluten Zuwachs bei als die 75 zusätzlichen Franken der Arztpraxen. Eine Rangliste nach Wachstumsraten allein würde die Gewichte verschieben.
Hinzu kommt eine Änderung der Gruppierung: Psychologische Psychotherapie wird nun separat ausgewiesen. In der Sammelgruppe «Übrige Leistungen» sinken die Kosten deshalb um elf Franken oder 6,1 Prozent. Dieses Minus lässt sich nicht ohne Weiteres als Verzicht auf Behandlungen lesen.

Der Tarifwechsel verändert den Zeitpunkt der Erfassung
Seit dem 1. Januar 2026 ersetzen TARDOC und ambulante Pauschalen den bisherigen Tarif TARMED. TARDOC vergütet einzelne ärztliche Leistungen. Pauschalen bündeln die Leistungen einer definierten Behandlung. Welche Struktur gilt, hängt von der jeweiligen Behandlung ab; beide dürfen innerhalb derselben ambulanten Behandlung nicht kombiniert werden. Das erläutern das BAG und der Versicherer CSS übereinstimmend.
Das Kostenmonitoring erfasst Rechnungen nach dem Abrechnungsjahr. Eine bereits durchgeführte Behandlung, deren Rechnung noch nicht verarbeitet wurde, erscheint deshalb nicht zum selben Zeitpunkt wie die medizinische Leistung. Die Auswertung bildet den Rechnungsfluss ab; für eine Bilanz der tatsächlich erbrachten Versorgung muss dieser Rückstand berücksichtigt werden.
Auch der Begriff Bruttokosten ist wichtig: Die Kostenbeteiligung der Versicherten ist darin noch enthalten. Darauf weist etwa das Walliser Gesundheitsobservatorium bei seiner Erläuterung derselben Datenbasis hin. Die 4846 Franken sind weder die durchschnittliche Jahresprämie noch ausschliesslich der Betrag, den Versicherer nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt tragen.
Der Nachholeffekt reicht ins nächste Jahr
Das BAG erwartet, dass die tatsächliche Kostenentwicklung deutlich höher ausfällt als derzeit ausgewiesen. Werden zurückgestellte Rechnungen später verarbeitet, beeinflusst das auch die Wachstumsrate 2027. Einen bezifferten, um alle Verzögerungen bereinigten Anstieg nennt die Mitteilung nicht.
Damit lässt sich aus dem aktuellen Minus auch keine Prämienentlastung ableiten. Ob der Tarifwechsel die Versorgung wirtschaftlicher macht, wird nicht schon durch später eintreffende Rechnungen entschieden. Die nächste aussagekräftige Bilanz braucht die nachgeholten Abrechnungen – nicht nur den heutigen Zwischenstand.
Quellen
- BAG: Kostenmonitoring, Mitteilung vom 6. November 2026
- BAG: Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung
- BAG: TARDOC und ambulante Pauschalen
- CSS: Gesamttarifsystem für ambulante Leistungen
- Walliser Gesundheitsobservatorium: Definition der OKP-Bruttokosten
- Titelbild: Yogabrata Chakraborty, Schweizer Frankenmünzen
- Titelbild-Lizenz: CC BY-SA 4.0
- Artikelbild: Daniel Sone, Stethoscope and Laptop Computer, Public Domain


