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See und Gebäude in Crans-Montana mit bewaldetem Ufer
Crans-Montana am 14. August 2012, lange vor dem Brand. Archivbild, keine Aufnahme des Ereignisses. Gamemaster669 / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0, unverändert. Original und Lizenz im Quellenblock.
SchweizRecherche19:00 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

Crans-Montana: Schweiz verzichtet auf 1,5 Millionen aus Italien

Bern erlässt die Rückforderung für zwölf in Italien versicherte Brandverletzte. Der Bundesrat würdigt damit auch die italienische Hilfe nach der Katastrophe.

Die Schweiz verzichtet auf 1,5 Millionen Franken, die sie für die Behandlung von zwölf in Italien versicherten Brandopfern von Crans-Montana zurückgefordert hätte. Das hat der Bundesrat am 4. November beschlossen. Die Verletzten waren nach dem Brand vom 1. Januar 2026 zunächst in Schweizer Spitälern versorgt und anschliessend nach Italien verlegt worden.

Damit beendet Bern den Streit um diese Rückforderung mit einer Ausnahme vom üblichen Abrechnungsverfahren. Der Entscheid betrifft die Versicherung der behandelten Personen, nicht allein deren Staatsangehörigkeit. Umgekehrt war auch ein in der Schweiz versicherter Verletzter in Italien behandelt worden. Rom hatte vorgeschlagen, dass beide Länder gegenseitig auf die Erstattung verzichten.

Eine Rechnung zwischen den Gesundheitssystemen

Nach dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU trägt grundsätzlich das Land die Kosten, in dessen System eine Person versichert ist, auch wenn die Behandlung im anderen Land erfolgt. Dass ein Schweizer Spital jemanden versorgt, bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die Schweiz die Rechnung endgültig übernimmt. Das Abkommen lässt nach Angaben des Bundesrats jedoch Abweichungen zwischen den Staaten zu.

Für die Abwicklung solcher grenzüberschreitenden Kosten ist auf Schweizer Seite die Gemeinsame Einrichtung KVG zuständig. Sie hatte die Rückforderung gegenüber dem italienischen Gesundheitsministerium während der Gespräche bereits vorläufig ausgesetzt. Aus diesem Aufschub wird nun ein Verzicht. Der Betrag von 1,5 Millionen Franken bezeichnet die betreffende Behandlung in der Schweiz, nicht die gesamten medizinischen Folgen der Katastrophe.

Der Bundesrat stützt sich für die einmalige Finanzhilfe auf seine aussenpolitischen Befugnisse nach Artikel 184 Absatz 1 der Bundesverfassung. Diese erlauben ihm nach seiner Begründung einen solchen Entscheid ohne besondere gesetzliche Grundlage. Er kündigt damit keine allgemeine Änderung der Regeln für ausländische Patientinnen und Patienten an.

Säulen und Kantonswappen an der Fassade des Bundeshauses
Das Bundeshaus in Bern. Der Bundesrat stützt die einmalige Hilfe auf seine aussenpolitischen Befugnisse. Archivbild vom 25. Juni 2015. Zinneke / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0, unverändert.

Italien half mit Spezialisten und Transporten

Zur Begründung verweist die Regierung ausdrücklich auf die Unterstützung aus Italien und anderen Nachbarländern. Nach dem Brand hatte die Schweiz Hilfe über das Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union angefordert. In den ersten Tagen mussten Schwerverletzte aus Schweizer Spitälern in spezialisierte Zentren im Ausland gebracht werden.

Die EU-Kommission dokumentierte am 9. Januar die Evakuierung von 38 Patienten nach Belgien, Deutschland, Frankreich und Italien. Frankreich, Italien, Luxemburg, Rumänien und die Schweiz stellten Transporte sicher. Französische und italienische Teams mit Fachwissen zu Verbrennungen unterstützten zudem die Schweizer Spitäler bei klinischen Beurteilungen und Entscheidungen über Verlegungen.

Diese Hilfe war nicht nur eine Frage freier Betten. Für die Behandlung schwerer Verbrennungen brauchte es spezialisierte Teams und eine abgestimmte Verteilung der Verletzten. Der Bundesrat bezeichnet den jetzigen Kostenverzicht deshalb als Zeichen der Gegenseitigkeit und als Anerkennung für die rasche, unbürokratische und kostenlose Unterstützung.

Rom begrüsst den Verzicht, fordert aber weiter Aufklärung

Bundespräsident Guy Parmelin informierte die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni über den Entscheid. Italiens Aussenminister Antonio Tajani bedankte sich seinerseits bei Bundesrat Ignazio Cassis, der ihm die Nachricht übermittelt hatte. Das italienische Aussenministerium wertete die Entscheidung als Ergebnis des Einsatzes seiner Regierung für die Betroffenen.

Tajani verband den Dank mit der Zusage, die Familien weiter zu unterstützen und gemeinsam mit den Schweizer Behörden auf die Klärung der Verantwortlichkeiten hinzuwirken. Der Verzicht auf die medizinische Rückforderung beantwortet diese Haftungsfragen nicht. Er regelt einen Teil der Finanzierung zwischen den beiden Staaten.

Weitere Hilfen laufen auf einer anderen Grundlage

Für Opfer und Angehörige bestehen daneben eigene Unterstützungsinstrumente. Das Parlament verabschiedete am 20. März das Bundesgesetz zur Unterstützung der Brandopfer; es trat am folgenden Tag in Kraft. Dazu gehört der Solidaritätsbeitrag von 50’000 Franken für jede verstorbene oder stationär behandelte Person. Diese Hilfe ist vom heute beschlossenen Verzicht auf eine Rückerstattung zu unterscheiden.

Nach Angaben des BAG sind die kantonalen Opferhilfestellen die zentrale Anlaufstelle für Betroffene. Dort werden finanzielle, psychologische und weitere Hilfen koordiniert. Mit dem Entscheid vom 4. November entfällt nun die Schweizer Rückforderung gegenüber Italien; die Versorgung und Begleitung der Verletzten bleiben eine längerfristige Aufgabe.

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