
Psychotherapie kostet die Grundversicherung fast eine Milliarde
Die Rechnung stieg 2025 auf 991 Millionen Franken. Das neue Monitoring erklärt nur einen Teil des Zuwachses seit der Reform.
Psychologische Psychotherapien haben die obligatorische Krankenpflegeversicherung im Jahr 2025 mit 991 Millionen Franken belastet. Das sind 7,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Zuwachs fällt damit deutlich schwächer aus als unmittelbar nach dem Wechsel des Abrechnungsmodells: 2023 waren die Kosten noch um 36,4 Prozent gestiegen. Gesunken ist die Rechnung also nicht. Sie wächst nur langsamer.
Das am 2. November veröffentlichte Monitoring des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums Obsan reicht bis 2025. Gegenüber 2021, dem letzten vollständigen Jahr vor der Reform, beträgt die Zunahme 463 Millionen Franken oder knapp 88 Prozent. Wie viel davon auf zusätzliche Behandlungen zurückgeht, lässt sich aus der Gesamtsumme nicht ablesen.
Was in den 991 Millionen enthalten ist
Erfasst sind ambulante psychologische Psychotherapien, die über die Grundversicherung abgerechnet werden. Die Statistik verwendet Bruttokosten: Franchise und Selbstbehalt sind noch nicht abgezogen. Die 991 Millionen entsprechen deshalb nicht einfach dem Betrag, den die Versicherer allein tragen. Auch die Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten steckt darin.
Ebenso wenig handelt es sich um die gesamten Ausgaben für psychische Erkrankungen. Stationäre Aufenthalte sind ausgeschlossen. Andere ärztliche psychiatrische Leistungen weist das Monitoring separat aus. Wer mit dieser Zahl die Kosten der gesamten psychiatrischen Versorgung beschreibt, zählt unterschiedliche Bereiche zusammen.
Pro versicherte Person stiegen die Kosten der psychologischen Psychotherapie zwischen 2021 und 2025 von 60 auf 106 Franken. Diese Durchschnittszahl verteilt die Ausgaben auf alle Versicherten, auch auf Menschen ohne Therapie. Sie sagt nicht, dass eine behandelte Person für 106 Franken versorgt worden wäre.
Ein grosser Teil des Anstiegs bleibt unaufgeschlüsselt
Seit dem 1. Juli 2022 dürfen entsprechend zugelassene psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf ärztliche Anordnung selbstständig zulasten der Grundversicherung abrechnen. Zuvor war die Vergütung an eine ärztliche Delegation gebunden. Selbstständig erbrachte Leistungen mussten ausserhalb dieses Modells privat oder über eine Zusatzversicherung bezahlt werden.
Der Systemwechsel hat deshalb auch verschoben, auf welcher Rechnung eine Behandlung erscheint. Aus höheren OKP-Ausgaben folgt nicht automatisch, dass die Gesundheitsversorgung insgesamt im gleichen Umfang teurer geworden ist: Ein Teil kann zuvor privat finanzierte Therapie sein. Wie gross dieser Teil ist, beziffert das neue Monitoring allerdings nicht.
Rund 30 Prozent des Kostenwachstums seit 2021 ordnet Obsan höheren Tarifen zu, 6,4 Prozent der gestiegenen Versichertenzahl. Die übrigen 63,6 Prozent, rund 294 Millionen Franken, lassen sich mit den verfügbaren Daten nicht weiter zerlegen. Dazu können Verlagerungen aus der privaten Finanzierung, ein besserer Zugang und andere Veränderungen der Nachfrage beitragen. Diese Möglichkeiten sind keine einzeln nachgewiesenen Ursachen mit bekannten Anteilen.
Mehr Abrechnungsnummern bedeuten nicht gleich mehr Termine
Für 2025 zählt Obsan 5630 Abrechnungsnummern von Praxen und 666 von Organisationen der psychologischen Psychotherapie. Berücksichtigt werden Nummern, über die im betreffenden Jahr mindestens 2500 Franken zulasten der Grundversicherung abgerechnet wurden. Beide Gruppen haben seit 2023 zugenommen.
Daraus lässt sich jedoch weder die Zahl zusätzlich behandelter Menschen noch die gewonnene Behandlungskapazität berechnen. Eine Organisation kann mehrere Fachpersonen beschäftigen; eine Abrechnungsnummer verrät nicht deren Arbeitspensum. Für Menschen auf einer Warteliste ist aber gerade die Zahl verfügbarer Therapieplätze relevant.
Eine im Juni vom Bundesrat zur Kenntnis genommene Evaluation kam aufgrund von Befragungen zum Schluss, dass Beteiligte den Systemwechsel überwiegend als gelungen beurteilen. Der Zugang wurde tendenziell als verbessert eingeschätzt. Gleichzeitig bestanden weiterhin lange Wartezeiten, besonders für Kinder und Jugendliche sowie in ländlichen Regionen. Die jüngsten Kostendaten beantworten nicht, ob diese Engpässe inzwischen kleiner geworden sind.

Die bestehenden Bewilligungsschritte bleiben
Für Versicherte schafft der Monitoringbericht keine neue Zugangshürde. Nach den geltenden BAG-Vorgaben umfasst eine ärztliche Anordnung höchstens 15 Sitzungen. Vor weiteren 15 Sitzungen müssen sich die anordnende ärztliche und die therapeutische Fachperson austauschen. Soll die Behandlung nach 30 Sitzungen weitergehen, braucht es eine Kostengutsprache des Versicherers und einen ärztlichen Bericht; je nach anordnender Fachrichtung gelten zusätzliche Anforderungen an die psychiatrische Fallbeurteilung.
Der Bund führt das Monitoring jährlich weiter. Ob die Reform ihren Zweck erfüllt, wird sich daher nicht allein daran messen lassen, wie nahe die Rechnung an einer Milliarde liegt. Dafür braucht es auch Angaben dazu, ob Menschen mit behandlungsbedürftigen Erkrankungen rechtzeitig einen Therapieplatz erhalten.
Quellen
- BAG: Dritter Monitoringbericht, 2. November 2026
- Obsan: Monitoring zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie
- Obsan: Definition der Bruttokosten
- BAG: Regeln des Anordnungsmodells
- Bund: Evaluation des Systemwechsels, 24. Juni 2026
- Titelbild: RMtherapies, Therapieraum in Leicester, Wikimedia Commons
- Titelbild-Lizenz: CC BY-SA 4.0
- Artikelbild: Hadi, Sitz des BAG, Wikimedia Commons
- Artikelbild-Lizenz: CC0 1.0


