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Gestapelte Goldbarren als Symbol für Sachwertanlagen
Symbolbild für Sachwerte, keine Aufnahme von RealUnit-Beständen. Stevebidmead / Pixabay über Wikimedia Commons, CC0 1.0; unverändert. Original und Lizenz im Quellenblock.
FinanzenAnalyse10:00 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 4 Min.0 Kommentare

RealUnit-App: Zum Bezahlen müssen Aktien verkauft werden

Die Gesellschaft wirbt mit Vermögensschutz und erlaubt neu Zahlungen per App. Aktionäre tragen dennoch Kursrisiken, Verkaufskosten und Verantwortung für ihre Wallet.

RealUnit erweitert den Einsatz ihrer Aktientoken: Seit dem 29. Oktober 2026 können Inhaber nach Angaben der Investmentgesellschaft mit ihrer App an Kassen bezahlen, die Open CryptoPay unterstützen. Dafür werden allerdings Aktien verkauft. Der Händler erhält am Ende Franken auf sein Bankkonto. Die neue Funktion macht aus einer schwankenden Anlage somit kein Guthaben mit garantiertem Wert.

Das ist auch für die Vermögensschutz-Werbung des Unternehmens relevant. Ein am 27. Oktober erschienener Beitrag in «Weltwoche Corporate» preist Sachwerte und bankenunabhängige Verwahrung an. Er ist ausdrücklich als Werbung gekennzeichnet und enthält einen Kaufaufruf. Die Aussagen über langfristige Sicherheit sind deshalb als Verkaufsargumente zu lesen, nicht als unabhängiger Nachweis einer krisenfesten Altersvorsorge.

An der Kasse wird auf ganze Aktien aufgerundet

Die Zahlungsfunktion setzt laut RealUnit eine identifizierte Wallet mit Aktientoken voraus. Nach dem Scannen des Kassen-QR-Codes verkauft der Nutzer die benötigten Token zum aktuellen Kurs an die Gesellschaft. Die Abwicklung läuft über den auf Schweizer Franken lautenden Stablecoin Frankencoin. Ein Stablecoin ist ein digitaler Vermögenswert, dessen Wert an eine Bezugsgrösse gekoppelt werden soll.

RealUnit weist dabei auf eine konkrete Einschränkung hin: Weil nur ganze Aktien verkauft werden, wird auf die nächste ganze Aktie aufgerundet. Die Differenz werde nicht gutgeschrieben. Hinzu kommen Gebühren für die Zahlungsfunktion. Damit zählt für einen Einkauf nicht nur der ausgezeichnete Warenpreis, sondern auch, wie viele Aktien tatsächlich aus der Wallet verschwinden.

Das Unternehmen bezeichnet die Funktion nach eigener Kenntnis als Weltpremiere. Eine unabhängig überprüfte weltweite Rangliste legt es dafür nicht vor. Für die praktische Nutzung ist ohnehin wichtiger, ob die betreffende Kasse den Standard unterstützt und welche Kosten die Abrechnung ausweist.

Die Wallet enthält Gesellschaftsanteile

Nach der Unternehmens-FAQ sind die Aktientoken Namenaktien als Registerwertrechte auf der Ethereum-Blockchain. Sie vermitteln laut RealUnit dieselben Aktionärsrechte wie klassische Aktien. Wer einen Token hält, beteiligt sich damit an der Gesellschaft. Er erhält nicht unmittelbar einen bestimmten Goldbarren aus deren Bestand.

Die FINMA unterscheidet solche Anlage-Token von Zahlungs- und Nutzungs-Token. Entscheidend ist ihre wirtschaftliche Funktion, etwa ein Mitgliedschaftsrecht an einer Gesellschaft. Die technische Form allein sagt somit noch nichts darüber, was ein Käufer besitzt oder welches Risiko er übernimmt.

Für die Aufsicht zählt nach den allgemeinen FINMA-Informationen das Geschäftsmodell samt Risiken, nicht bloss die verwendete Technologie. Die Behörde rät Anlegern unter anderem, die erworbenen Rechte und die Möglichkeit eines späteren Verkaufs zu prüfen. Diese allgemeine Einordnung ist keine Bewertung oder Empfehlung des konkreten RealUnit-Angebots.

Auch ein Sachwertportfolio kann Verluste ausweisen

RealUnit selbst meldete am 3. September für das erste Halbjahr 2026 einen Verlust vor Steuern von 3,71 Millionen Franken. Der Nettoinventarwert je Aktie lag Ende Juni bei 1,27 Franken, die ausgewiesene Halbjahresperformance bei minus 5,9 Prozent. Als Hauptgrund nannte die Gesellschaft Buchverluste auf Gold und Silber.

Das Unternehmen hielt zugleich an seiner langfristigen Strategie fest und verwies auf einen Liquiditätspuffer sowie das Fehlen langfristiger Schulden. Das Halbjahresergebnis ist weder eine Prognose für das gesamte Jahr noch eine aktuelle Kursangabe für November. Es zeigt aber am eigenen Zahlenwerk, dass der Anspruch auf Vermögenserhalt zeitweilige Verluste nicht ausschliesst.

Zudem können Aktienkurs und Nettoinventarwert auseinanderliegen. Der Inventarwert beschreibt das rechnerische Vermögen je Aktie; der Börsenpreis hängt auch von Angebot und Nachfrage ab. Der Verkauf einer Beteiligung zum gewünschten Zeitpunkt und Preis ist deshalb eine andere Frage als ihr angezeigter Bestandswert.

Grafische Darstellung des Ethereum-Symbols
Ethereum-Symbol zur Illustration der verwendeten Blockchain; kein RealUnit-Token und keine Darstellung der RealUnit-App. Ethereum Foundation / Wikimedia Commons, gemeinfreies Logo; Markenrechte vorbehalten, unverändert übernommen.

Selbstverwahrung verlagert Verantwortung

Die eigene Wallet spart nach den aktuellen FAQ Depotkosten; beim direkten Verkauf über die RealUnit-App fällt jedoch eine Gebühr von einem Prozent an. Kostenlose Aufbewahrung bedeutet folglich nicht, dass sämtliche Transaktionen kostenlos sind. Die angekündigte Bezahlfunktion wird ebenfalls als gebührenpflichtig beschrieben.

Bei verlorenem Zugriff nennt RealUnit ein Wiederherstellungsverfahren mit Sicherheitsleistung und 180 Tagen Wartefrist; alternativ komme eine gerichtliche Kraftloserklärung infrage. Die Gesellschaft kann die persönlichen Wiederherstellungswörter nicht zurückholen. Selbstverwahrung verlangt daher eigene Vorkehrungen für Zugang und Nachlass.

Beim nächsten Einkauf bleibt die Rechnung konkret: Entscheidend sind der Verkaufskurs, die aufgerundete Aktienzahl und die Gebühren. Wer damit bezahlt, nutzt seine Beteiligung nicht bloss als Zahlungsmittel, sondern baut sie mit jeder Zahlung um die verkauften Aktien ab.

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