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Dose mit Blutzuckerteststreifen und ein einzelner Teststreifen
Blutzuckerteststreifen als Beispiel für medizinisches Verbrauchsmaterial. Archivfoto vom 26. Dezember 2022, keine Aussage zur künftigen Vergütung dieses Produkts. Foto: Marius Vassnes / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0; unverändert. Original und Lizenz im Quellenblock.
GesundheitRecherche10:00 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

MiGeL-Auslandskäufe: Kommission verlangt zuerst eine Kostenrechnung

Pflegeverbände bezweifeln den Nutzen der geplanten Öffnung für private EWR-Einkäufe. Die neue Vergütungsmöglichkeit ist noch nicht beschlossen.

Die Gesundheitskommission des Nationalrats verlangt zusätzliche Berechnungen, bevor sie über die Vergütung privat im Ausland gekaufter Medizinprodukte entscheidet. Nach ihrer Mitteilung vom 30. Oktober hat sie die Verwaltung mit Abklärungen beauftragt und will die Beratung im ersten Quartal 2027 fortsetzen. Der Vorschlag des Bundesrats ist damit noch keine neue Einkaufsregel für Versicherte.

Umstritten ist, wie viel die Öffnung tatsächlich sparen würde und wer davon profitieren könnte. Christian Streit, Geschäftsführer des Pflegeheimverbands Senesuisse, nennt sie gegenüber Medinside «einen Tropfen auf den heissen Stein». Spitex Schweiz lehnt die Vorlage in ihrer vorliegenden Form ab. Der Krankenkassenverband Prio.Swiss begrüsst dagegen die Richtung, verlangt aber klare Produktgrenzen und eine einfache Abwicklung.

Der Vorschlag richtet sich an private Käufer

Der Bundesrat verabschiedete am 24. Juni 2026 eine Botschaft zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes. Bestimmte Mittel und Gegenstände, die Versicherte im Europäischen Wirtschaftsraum, kurz EWR, privat kaufen, sollen künftig von der Grundversicherung vergütet werden können. Die teilweise tieferen Preise sollen auch den Wettbewerb im Inland beleben.

Heute werden solche privaten Auslandskäufe nach Angaben des Bundes grundsätzlich nicht vergütet. Dahinter steht das Territorialitätsprinzip: Leistungen werden im Regelfall im Inland erbracht beziehungsweise bezogen. Der Vorschlag würde diese Grenze für ausgewählte Medizinprodukte lockern. Arzneimittel sind ausdrücklich nicht Teil der Neuerung.

Vorgesehen sind insbesondere einfach anwendbare Verbrauchsmaterialien ohne individuelle Beratung oder Reparaturbedarf. Welche Produkte im Einzelnen dazugehören, müssten Bundesrat und Eidgenössisches Departement des Innern festlegen.

Sitz des Bundesamts für Gesundheit in Liebefeld mit heller Fassade und Vorplatz
Das Bundesamt für Gesundheit in Liebefeld, Archivaufnahme vom 18. Oktober 2020. Hadi / Wikimedia Commons, CC0 1.0; unverändert übernommen.

Die Hälfte der Kosten ist nicht die Hälfte als Einsparung

Die vom Bundesrat ins Auge gefassten Produkte entsprechen rund der Hälfte des MiGeL-Kostenvolumens. Dieses lag 2023 bei 727 Millionen Franken. MiGeL steht für die Mittel- und Gegenständeliste, die beispielsweise Verbandsmaterial, Blutzuckertests und Orthesen umfasst.

Die Grössenordnung beschreibt den betroffenen Markt, nicht das Einsparpotenzial. Die tatsächliche Entlastung hängt laut Bundesrat auch davon ab, ob Versicherer und Versicherte die neue Möglichkeit nutzen. Nicht jede versicherte Person wird dieselben Produkte benötigen oder eine günstige Bezugsquelle im EWR finden.

Ausserdem bezeichnet ein Höchstvergütungsbetrag in der MiGeL die maximale Kostenübernahme durch die Grundversicherung, nicht einen garantierten Verkaufspreis. Das BAG erläutert, dass für die Abrechnung der effektive Preis einschliesslich Mehrwertsteuer massgeblich ist. Ein günstigerer Preis und ein höherer Vergütungsdeckel sind daher unterschiedliche Grössen.

Pflegeverbände kritisieren Reichweite und Haftungsfragen

Streit erwartet laut Medinside Vorteile vor allem für Private und pflegende Angehörige in Grenzregionen. Solange Pflegeheime und Spitex-Organisationen ihre eigenen Auslandseinkäufe nicht entsprechend abrechnen könnten, bleibe der Druck auf die Schweizer Anbieter aus seiner Sicht begrenzt. Das ist die Einschätzung des Verbandsvertreters, keine bereits gemessene Marktreaktion.

Spitex Schweiz begründete ihre Ablehnung schon in der Vernehmlassungsantwort vom 31. März 2025 ausführlich. Der Verband fordert unter anderem verständliche Anwendungshinweise in den Landessprachen und Klarheit über die Verantwortung bei der Nutzung selbst beschafften Materials. Pflegeorganisationen dürften nicht gezwungen werden, Produkte anzuwenden, deren Konformität sie nicht beurteilen könnten.

Hinzu kommen nach dieser Stellungnahme mögliche Doppelbestellungen: einmal durch den Patienten, einmal durch die Spitex. Auch aufwendigere Abrechnungen und fehlende Informationen über die Schweizer Vergütungsgrenzen könnten Preisvorteile schmälern. Diese Punkte sind Einwände gegen die vorgeschlagene Ausgestaltung; sie belegen nicht, dass ausländische Produkte generell unsicher wären.

Prio.Swiss hält die Öffnung nach dem aktuellen Medinside-Bericht hingegen für einen pragmatischen Schritt, besonders bei einfach nutzbaren Verbrauchsmaterialien. Damit verläuft der Streit nicht nur zwischen günstig und teuer. Er betrifft ebenso die Abgrenzung der Produkte und den Aufwand für ihre sichere Anwendung und Abrechnung.

Die Kommission verlangt zusätzlich eine breitere Kostenkontrolle

Die Nationalratskommission belässt es nicht beim Auslandseinkauf. Sie hat einstimmig eine Motion für regelmässige Überprüfungen der Höchstvergütungsbeträge und die Prüfung besonders kostenrelevanter Produkte eingereicht. Auch ein Vergleich der ausländischen Vergütungssysteme ist bestellt.

Dieser Vorstoss ist ebenfalls noch kein geltendes Recht. Bei der Vorlage zum EWR-Einkauf lautet der nächste angekündigte Schritt zunächst: zusätzliche Berechnungen der Verwaltung, danach erneute Beratung im ersten Quartal 2027.

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