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TechnologieAnalyse07:00 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 4 Min.0 Kommentare

Bund berät über weniger Abhängigkeit von IT-Anbietern

Der Beirat Digitale Schweiz diskutiert Anbieterwechsel und verlässliche Dienste. Für neue Informatikprojekte bestehen bereits verbindliche Prüfvorgaben.

Server der Wikimedia Foundation mit zahlreichen Kabelverbindungen, Archivaufnahme
Server der Wikimedia Foundation als Symbolbild für digitale Infrastruktur. Archivaufnahme vom 16. Juli 2012, kein Rechenzentrum des Bundes. Foto: Victorgrigas / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Wie Behörden ihre digitalen Abhängigkeiten verringern können, hat der Beirat Digitale Schweiz am 5. November 2026 beraten. Unter der Leitung von VBS-Chef Martin Pfister und mit Bundeskanzler Viktor Rossi diskutierten Vertreter aus Kantonen, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über mehr Kontrolle und bessere Möglichkeiten zum Anbieterwechsel.

Die amtliche Mitteilung setzt dabei auf Zusammenarbeit statt Abschottung. Eine vollständig autarke Schweiz im digitalen Raum sei weder realistisch noch erstrebenswert. Kooperationen mit Unternehmen, Hochschulen und gleichgesinnten Staaten sollen zusätzliche Angebote ermöglichen. Neben der Vertraulichkeit von Daten stand auch die Verfügbarkeit von Diensten und Infrastruktur zur Debatte.

Der Dienst muss auch dann verfügbar sein, wenn es schwierig wird

Digitale Souveränität bezeichnet nach der Definition des Bundesrates die Kontroll- und Handlungsfähigkeit, die der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben im digitalen Raum braucht. Es genügt also nicht, dass Unbefugte eine Datei nicht lesen können. Die zuständige Behörde muss mit ihr auch weiterarbeiten können, wenn technische oder politische Umstände den bisherigen Betrieb erschweren.

Die Strategie Digitale Schweiz 2026 verbindet das Thema deshalb mit der Widerstandsfähigkeit im Krisenfall. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe soll die relevanten Vorhaben überblicken, sicherheits- und aussenpolitische Risiken digitaler Ressourcen erkennen und weitere Massnahmen erarbeiten. Die Strategie ist für die Bundesverwaltung verbindlich; anderen Akteuren dient sie als Orientierungsrahmen.

Säulen und Kantonswappen an der Fassade des Bundeshauses in Bern
Teilansicht des Bundeshauses in Bern. Archivaufnahme vom 25. Juni 2015, kein Bild des aktuellen Beiratstreffens. Foto: Zinneke / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Neue Projekte müssen Abhängigkeiten dokumentieren

Für die zentrale Bundesverwaltung besteht bereits eine konkrete Vorgabe. Die Weisung W012 ist seit 1. Januar 2026 in Kraft. Bei relevanten neuen Informatikvorhaben muss die digitale Souveränität geprüft und berücksichtigt werden. Im Projektmanagement sind dazu Prüfpunkte an den einzelnen Meilensteinen vorgesehen. Die Projektleitung bearbeitet sie; die Auftraggeberin sorgt dafür, dass die Ergebnisse in Entscheidungen einfliessen.

Die Beurteilung muss dokumentiert werden. Bei Risiken oder Abhängigkeiten von grosser politischer oder strategischer Tragweite soll die Auftraggeberin den Digitalisierungsrat Bund informieren. Dieser kann das Vorhaben anschliessend besprechen.

Die Weisung schreibt jedoch keinen rückwirkenden Umbau sämtlicher bestehender Systeme vor. Sie gilt für neue Vorhaben, die seit ihrem Inkrafttreten initiiert werden. Bei bereits laufenden Projekten ist ihre Anwendung freiwillig. Zudem verlangt sie eine Abwägung: Unabhängigkeit und Kontrolle stehen neben Kosten und Wirtschaftlichkeit, nicht über jeder anderen Anforderung.

Das heutige Beiratstreffen ist davon zu unterscheiden. Es dient dem Austausch über die Digitalisierung und ersetzt weder eine Beschaffung noch einen Entscheid über die Ablösung eines konkreten Produkts.

Offene Software und gemeinsame Infrastruktur

Eine Möglichkeit, Alternativen aufzubauen, ist Open Source. Dabei ist der Programmcode einsehbar und darf genutzt, weiterentwickelt und weitergegeben werden. Die Bundeskanzlei trennt das ausdrücklich von den verarbeiteten Informationen: Offener Code macht die darin gespeicherten Amtsdaten nicht öffentlich.

Bei der Beschaffung bestehender Software sollen offene und proprietäre Lösungen grundsätzlich gleichwertig behandelt werden. Für die Veröffentlichung von Software, die Bundesbehörden selbst entwickeln oder entwickeln lassen, bestehen dagegen eigene gesetzliche Vorgaben. Verantwortlich für deren Umsetzung sind die einzelnen Behörden.

Der Beirat verwies zudem auf das Netzwerk Souveräne Digitale Schweiz. Es verbindet öffentliche und private Organisationen und will nach eigener Darstellung Herstellerabhängigkeiten reduzieren, offene Technologien fördern und souverän betriebene Infrastrukturen voranbringen. Die operativen Tätigkeiten nimmt das Institut Public Sector Transformation der Berner Fachhochschule wahr.

Zu den Tätigkeitsfeldern gehören neben Bürosoftware auch Cloud-Infrastruktur und offene KI-Technologien. Mitwirkende Behörden und Unternehmen tauschen Wissen und Erfahrungen aus. Das Netzwerk ist damit ein Kooperationsangebot, kein Nachweis dafür, dass die gesamte Verwaltung bereits unabhängig von einzelnen Anbietern arbeiten kann.

Der Arbeitsplatzversuch bleibt ein begrenzter Test

Ein konkretes Vorhaben hat die Bundeskanzlei bereits am 2. September 2026 angekündigt: Ab Ende 2027 sollen rund 3000 ausgewählte Mitarbeitende eine alternative Arbeitsplatzsoftware parallel zu Microsoft 365 nutzen können. Für die erste Phase rechnet sie mit schätzungsweise 9 Millionen Franken. Erfasst sind zentrale Bürofunktionen wie E-Mail, Kalender, Dokumente und Videokonferenzen.

Die vorausgegangene Machbarkeitsstudie mit 172 Testpersonen fiel für zentrale Standardprozesse grundsätzlich positiv aus, zeigte aber Grenzen bei grossen Videokonferenzen. Hinzu kommen Sicherheitsabklärungen, zusätzliches Fachwissen und die Anbindung vorhandener Fachanwendungen. Ob später ein vollständiger Ersatz möglich und sinnvoll ist, bleibt offen. Zunächst muss die geplante Alternative neben dem bestehenden System im Alltag bestehen.

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