
Oberstes Prozent hält 45,9 Prozent des steuerbaren Vermögens
Der Anteil blieb 2023 nahezu unverändert. Die Originaltabellen zeigen zugleich: Mehr als die Hälfte der unbeschränkt Steuerpflichtigen lag bei höchstens 50’000 Franken.
Das oberste Prozent hielt 2023 insgesamt 45,9 Prozent der steuerbaren Vermögen in der Schweiz. Das geht aus der am 5. November 2026 veröffentlichten Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung hervor. Der Anteil blieb damit nahezu auf dem Niveau der beiden Vorjahre. Die neue Veröffentlichung beschreibt eine starke Konzentration, aber keinen neuen Sprung an der Spitze.
Das durchschnittliche steuerbare Reinvermögen lag bei rund 459’000 Franken. Preisbereinigt war es etwas höher als 2022, jedoch weiterhin niedriger als 2021. Die Zahlen beziehen sich auf das Steuerjahr 2023. Sie bilden weder den heutigen Kontostand noch die Vermögensentwicklung seit damals ab.
Der Durchschnitt liegt weit über vielen Steuerfällen
Wie wenig der Mittelwert über einen typischen Steuerfall aussagt, zeigt die Originaltabelle. Von den unbeschränkt Steuerpflichtigen entfielen rund 21,7 Prozent auf die Vermögensklasse null und weitere 30,8 Prozent auf Beträge bis 50’000 Franken. Zusammen waren das 52,6 Prozent, also mehr als die Hälfte. Die Prozentwerte sind gerundet.
Für dieselbe Gruppe weist die Tabelle rund 2,406 Billionen Franken Reinvermögen und 5,238 Millionen Steuerpflichtige aus. Teilt man die beiden ungerundeten Werte, ergeben sich die von der ESTV genannten rund 459’000 Franken. Ein hoher Durchschnitt kann somit neben sehr vielen deutlich kleineren Vermögen stehen: Die grossen Bestände ziehen ihn nach oben.
Aus diesen Klassen lässt sich kein genauer Median ablesen. Dieser bezeichnet den Wert, unter und über dem jeweils die Hälfte der Beobachtungen liegt. Der Mittelwert von 459’000 Franken ist deshalb kein geeigneter Massstab für die Behauptung, die Hälfte der Steuerpflichtigen besitze mindestens so viel.
Vorsorgeguthaben fehlen, Immobilien stehen zu Steuerwerten darin
Die Statistik erfasst das veranlagte Reinvermögen am 31. Dezember 2023: Vermögenswerte abzüglich Schulden, bevor Sozialabzüge berücksichtigt werden. Steuerpflichtige ohne Reinvermögen werden mitgezählt. Sind die Schulden höher als die Vermögenswerte, fliesst der Fall mit null ein. Die Null-Klasse unterscheidet damit nicht zwischen einem ausgeglichenen Vermögen und einer Überschuldung.
Pensionskassenguthaben und noch nicht fällige Ansprüche aus der Säule 3a gehören nicht zum erfassten Vermögen. Auch der Hausrat fehlt. Wer seine persönliche Vermögensaufstellung einschliesslich Altersvorsorge mit der Tabelle vergleicht, stellt daher unterschiedliche Grössen gegenüber.
Grundstücke und Immobilien werden mit kantonalen Steuerwerten erfasst. Diese sind nicht mit einem erzielbaren Verkaufspreis gleichzusetzen. Die ESTV korrigiert unterschiedliche kantonale Bewertungen für diese Statistik nicht. Der Anteil von 45,9 Prozent beschreibt somit die Verteilung des steuerlich erfassten Vermögens, nicht eine vollständige Bilanz aller privaten Vermögenswerte zu Marktpreisen.

Wohnsitz und Liegenschaft können zwei Einträge erzeugen
Die Kantone liefern der ESTV zusammengefasste Registerdaten nach Vermögensklassen. Für unbeschränkt Steuerpflichtige wird das im Wohnsitzkanton besteuerte Vermögen erfasst. Wer andernorts eine Liegenschaft oder Betriebsstätte besitzt, kann dort zusätzlich beschränkt steuerpflichtig sein. Auch Personen mit Wohnsitz im Ausland erscheinen mit ihren im jeweiligen Kanton besteuerten Vermögensteilen.
Eine Addition aller Einträge über die Kantone zählt deshalb nicht zwingend jede Person nur einmal. Das Vermögen wird auf die zuständigen Kantone verteilt, während dieselbe steuerpflichtige Person mehrfach vorkommen kann. Für den Durchschnitt und die Verteilung müssen Zähler und Vergleichsgruppe zusammenpassen.
Die ESTV meldet seit 2021 gegenläufige Entwicklungen in Basel-Stadt und Genf: Im ersten Kanton sank die Konzentration, im zweiten stieg sie. Für die meisten Kantone änderte sie sich wenig. Weshalb sich ein Anteil verschiebt, belegen diese Bestandszahlen allein nicht. Dafür bräuchte es zusätzliche Angaben etwa zu Vermögensübertragungen, Zu- und Wegzügen oder Bewertungen.
Vermögen und Bundessteuer sind zwei verschiedene Datensätze
Gleichzeitig publiziert die ESTV Ergebnisse zur direkten Bundessteuer natürlicher und juristischer Personen für 2023. Diese betreffen Einkommen beziehungsweise Unternehmensgewinne. Die Vermögensstatistik beruht dagegen auf kantonalen Steuerdaten. Ein Vermögensanteil von 45,9 Prozent ist daher weder ein Einkommensanteil noch der Anteil einer Gruppe an den Bundessteuereinnahmen.
Für kleinere jährliche Verschiebungen warnt die ESTV zudem vor der begrenzten Genauigkeit zusammengefasster Daten. Ihre im März 2026 publizierte Untersuchung zeigt, dass sich solche Änderungen mit dem Gini-Koeffizienten nicht zuverlässig erkennen lassen. Eine einzelne leicht veränderte Kennzahl reicht damit nicht aus, um eine neue Trendwende auszurufen.
Quellen
- ESTV: Veröffentlichung zu Bundessteuer und Vermögensverteilung 2023, 5. November 2026
- ESTV: Vermögenssteuerstatistik 2023, Originaltabellen und Einleitung
- ESTV: Methoden-Steckbrief zur Vermögenssteuerstatistik
- ESTV: Eignung des Gini-Koeffizienten, 26. März 2026
- ESTV: Statistiken zur direkten Bundessteuer
- Titelbild: Yogabrata Chakraborty / Billjones94, Schweizer Einfrankenmünzen
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- Artikelbild: Zinneke, Teilansicht Bundeshaus Bern
- Lizenz Artikelbild: CC BY-SA 3.0


