
Montenegro vor dem EU-Beitritt: 21 Kapitel sind erst eine Etappe
Beim Berliner Prozess steht Montenegros europäischer Weg im Fokus. Die jüngsten Verhandlungserfolge sind belegt – ein Beitrittsdatum ist es noch nicht.
Montenegro steht seinem Ziel einer EU-Mitgliedschaft näher als noch zu Jahresbeginn. Am 12. Oktober schlossen die EU und das Land drei weitere Verhandlungskapitel vorläufig ab. Damit sind nach Angaben des Rates der EU 21 der 33 eröffneten Kapitel vorläufig geschlossen. Beim Gipfel des Berliner Prozesses am 22. Oktober in Montenegro erhält dieser Weg neue politische Aufmerksamkeit. Eine Aufnahme in die EU ist damit aber noch nicht beschlossen.
Der Unterschied ist für die Einordnung zentral: Der Berliner Prozess fördert die Zusammenarbeit im Westbalkan und dessen europäische Perspektive. Er ist keine Beitrittskonferenz und kann weder die verbleibenden Verhandlungen noch die spätere Ratifikation ersetzen. Politische Unterstützung kann ein Verfahren voranbringen. Sie setzt dessen Regeln nicht ausser Kraft.
Drei konkrete Fortschritte statt eines fertigen Beitritts
Die jüngste Beitrittskonferenz in Luxemburg betraf Wirtschafts- und Währungspolitik, Statistik sowie Sozialpolitik und Beschäftigung. In der Systematik der Verhandlungen sind dies die Kapitel 17, 18 und 19. Bereits im Juli waren die Kapitel zu Wettbewerbspolitik und Zollunion vorläufig geschlossen worden. Es geht also um überprüfbare Schritte bei der Übernahme und Umsetzung des gemeinsamen EU-Rechts.
Die Zahl 21 lässt allerdings keinen mechanischen Countdown zu. Zwölf offene Kapitel bedeuten nicht, dass ein feststehender Anteil der verbleibenden Zeit berechnet werden könnte. Die Sachgebiete unterscheiden sich, und die vorläufige Schliessung bleibt an das Gesamtergebnis gebunden. Die Europäische Kommission hält ausdrücklich fest, dass die EU nötigenfalls auf bereits behandelte Kapitel zurückkommen kann.
Für Unternehmen und Bürger ist zudem nicht allein entscheidend, ob ein Gesetz auf Papier an EU-Recht angepasst wurde. Behörden und Gerichte müssen es anwenden können. Deshalb wird die Angleichung während der Verhandlungen weiter überwacht. Ein vorläufiger Abschluss ist ein Fortschrittsnachweis innerhalb des Verfahrens, keine Garantie, dass jede Reform bereits dauerhaft trägt.
Was der Zeitplan der Regierung bedeutet
Ministerpräsident Milojko Spajić erklärte nach der Konferenz, seine Regierung wolle alle verbleibenden Kapitel bis Ende 2026 vorläufig schliessen. Zugleich solle die Vorbereitung des institutionellen Kapitels 34 vorankommen. Den Beitrittsvertrag möchte er möglichst früh 2027 unterzeichnen. Diese Angaben stammen von der montenegrinischen Regierung und beschreiben deren Ambition.
Daraus folgt noch kein gemeinsam verbindlich vereinbarter Termin. Ob die Ziele erreicht werden, hängt sowohl von den verbleibenden Anforderungen als auch von den notwendigen Beschlüssen auf EU-Seite ab. Es wäre deshalb unpräzise, aus einer angestrebten Unterzeichnung bereits ein gesichertes Jahr der Mitgliedschaft abzuleiten. Verhandlungsabschluss, Unterschrift und Inkrafttreten sind verschiedene Etappen.

Warum der Gipfel trotzdem Gewicht hat
Der Berliner Prozess bringt Regierungen des Westbalkans mit europäischen Partnern zusammen. Montenegro führt 2026 den Vorsitz. Nach Angaben der Gastgeber fanden im Rahmen dieses Vorsitzes 26 Veranstaltungen statt, darunter 14 auf Ministerebene. Themen waren unter anderem Wirtschaft, innere Angelegenheiten, Landwirtschaft und Umwelt. Hinzu kamen Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Jugend.
Solche Zusammenarbeit kann praktische Voraussetzungen für Integration verbessern: verlässlichere Kontakte, gemeinsame Vorhaben und mehr Abstimmung zwischen Nachbarn. Ihr Wert erschöpft sich nicht in der Frage, welches Land zuerst EU-Mitglied wird. Gerade für Staaten mit unterschiedlichem Verhandlungstempo bleibt regionale Kooperation eine eigene Aufgabe. Der Gipfel ist deshalb politisch relevant, ohne selbst den formalen Beitritt zu beschliessen.
Der Vertrag braucht am Ende alle Vertragsstaaten
Das EU-Verfahren sieht nach erfolgreichen Verhandlungen einen Beitrittsvertrag vor. Das Europäische Parlament muss zustimmen; auf Seite der Mitgliedstaaten sind die vorgeschriebenen gemeinsamen Entscheidungen notwendig. Anschliessend ratifizieren alle Vertragsstaaten den Vertrag nach ihren verfassungsrechtlichen Regeln. Erst zum darin festgelegten Datum kann die Mitgliedschaft beginnen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die Schweizer Wirtschaft und Politik ist die Entwicklung beobachtenswert, weil sich der europäische Rechts- und Wirtschaftsraum verändern würde. Aus dem heutigen Verhandlungsstand entstehen jedoch noch keine neuen Mitgliedschaftsrechte Montenegros. Wer Geschäfte oder Investitionen plant, muss weiter die jeweils geltenden Regeln prüfen. Der belastbare Befund lautet: Montenegro hat erhebliche Etappen erreicht. Wie nah der Beitritt tatsächlich ist, entscheidet sich an den noch ausstehenden Reformen und Beschlüssen.
Quellen
- Rat der EU: Stand der Beitrittsverhandlungen mit Montenegro
- Europäische Kommission: Vorläufiger Abschluss von drei Kapiteln am 12. Oktober 2026
- Regierung Montenegro: Ziele von Ministerpräsident Spajić
- Regierung Montenegro: Programm und Vorsitz des Berliner Prozesses
- Rat der EU: Wie die Erweiterung funktioniert



