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Ergebnisgrafik mit den vorläufigen amtlichen Endresultaten der Neutralitäts- und Ernährungsinitiative vom 27. September 2026.
Daten: BFS · Grafik: JournalPlus
PolitikAnalyse17:23 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 6 Min.0 Kommentare

Abstimmungssonntag 2026: Was das doppelte Nein bedeutet

Beide Initiativen scheitern in allen Kantonen. Das Resultat schützt politischen Handlungsspielraum – ohne die Debatten zu beenden.

Der Abstimmungssonntag 2026 endet mit zwei klaren Nein. Die Schweiz hat am 27. September zweimal deutlich Nein gesagt. Sowohl die Neutralitätsinitiative als auch die Ernährungsinitiative scheitern am Volks- und am Ständemehr. Bemerkenswert ist nicht nur die Höhe der Ablehnung, sondern auch ihre geografische Geschlossenheit: Keine der beiden Vorlagen findet in einem Kanton eine Mehrheit.

Die vorläufigen amtlichen Endresultate zeigen damit ein klares Muster. Die Stimmberechtigten stellen weder die Neutralität noch die Ernährungssicherheit grundsätzlich infrage. Sie lehnen aber zwei Verfassungsmodelle ab, die den politischen Handlungsspielraum stark eingegrenzt und ambitionierte Ziele verbindlich festgeschrieben hätten.

Die Resultate auf einen Blick

Die Neutralitätsinitiative erreicht 29,85 Prozent Ja und 70,15 Prozent Nein. 789'130 Personen stimmen zu, 1'854'767 lehnen die Vorlage ab. Die Stimmbeteiligung beträgt 47,06 Prozent.

Bei der Ernährungsinitiative fällt das Nein noch deutlicher aus: 27,48 Prozent Ja stehen 72,52 Prozent Nein gegenüber. Das entspricht 723'142 Ja- und 1'908'368 Nein-Stimmen. Die Beteiligung liegt bei 47,03 Prozent.

Beide Initiativen werden von allen Kantonen abgelehnt. Weil es sich um Verfassungsänderungen handelte, wären sowohl das Volksmehr als auch das Ständemehr nötig gewesen. Beide Hürden werden klar verfehlt.

Neutralität: Ein Nein zur Festschreibung, nicht zur Neutralität

Die Neutralitätsinitiative wollte die immerwährende und bewaffnete Neutralität ausdrücklich in der Bundesverfassung verankern. Sie verlangte zudem, die Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen stark zu begrenzen. Sanktionen gegen kriegführende Staaten wären grundsätzlich ausgeschlossen gewesen, ausser sie wären vom UNO-Sicherheitsrat beschlossen worden oder hätten der Verhinderung von Umgehungsgeschäften gedient.

Mit dem Nein bleibt die heutige Ordnung bestehen. Die Schweiz bleibt neutral, doch Bundesrat und Parlament behalten Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung der Neutralitätspolitik. Sie können weiterhin fallweise über Sanktionen, sicherheitspolitische Kooperation und die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern entscheiden.

Das Resultat ist deshalb nicht als Auftrag zu verstehen, möglichst häufig Sanktionen zu übernehmen oder sich militärisch anzunähern. Es ist vielmehr ein Entscheid gegen eine starre Verfassungsregel, die künftige Regierungen unabhängig von der jeweiligen Sicherheitslage gebunden hätte.

Politisch stärkt das Verdikt Bundesrat und Parlamentsmehrheit. Beide hatten vor einem Verlust an aussen- und sicherheitspolitischer Beweglichkeit gewarnt. Für das Initiativkomitee um Pro Schweiz und Exponenten der SVP ist die flächendeckende Ablehnung dagegen eine deutliche Niederlage. Die Debatte über die Glaubwürdigkeit der Neutralität dürfte trotzdem weitergehen – besonders bei neuen Kriegen, Sanktionen oder Fragen der europäischen Sicherheitsordnung.

Ernährung: Zustimmung zu den Zielen, Zweifel am Instrument

Die Ernährungsinitiative verband Versorgungssicherheit, Umweltpolitik und Konsumverhalten. Sie wollte einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent anstreben, die Produktion stärker auf pflanzliche Lebensmittel ausrichten und Umweltziele für Wasser, Böden und Biodiversität verbindlicher machen. Die Ziele sollten innert zehn Jahren erreicht werden.

Bundesrat und Parlament kritisierten vor allem die Kombination aus hohem Zielwert, kurzer Frist und weitreichenden Eingriffen. Nach ihrer Einschätzung hätte der Staat Produktion, Handel und Konsum stärker steuern müssen. Das Parlament empfahl die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung.

Das klare Nein beseitigt die zugrunde liegenden Probleme nicht. Die Schweiz bleibt bei Futtermitteln, Dünger, Energie und zahlreichen Lebensmitteln vom Ausland abhängig. Gleichzeitig stehen Landwirtschaft und Politik unter Druck, Trinkwasser, Böden und Biodiversität besser zu schützen.

Verworfen wurde damit weniger das Ziel einer krisenfesten Versorgung als der vorgeschlagene Weg dorthin. Es gibt künftig weder eine neue 70-Prozent-Vorgabe in der Verfassung noch einen verbindlichen Zehnjahresplan für eine stärker pflanzliche Produktion. Verbesserungen müssen nun über die bestehende Landwirtschafts-, Umwelt- und Handelspolitik erfolgen.

Was das doppelte Nein gemeinsam hat

Beide Vorlagen griffen reale Unsicherheiten auf. Die Neutralitätsinitiative reagierte auf eine verschärfte internationale Sicherheitslage und die Kontroverse über Sanktionen. Die Ernährungsinitiative stellte die Krisenfestigkeit der Versorgung und ökologische Belastungsgrenzen ins Zentrum.

Die Mehrheit akzeptierte diese Problembeschreibungen jedoch nicht als Begründung für umfassende Verfassungsaufträge. Das ist die wichtigste gemeinsame Botschaft des Abstimmungssonntags: Die Stimmberechtigten wollen Handlungsspielraum erhalten und bevorzugen schrittweise politische Lösungen gegenüber starren Vorgaben.

Auch die moderate Beteiligung von rund 47 Prozent gehört zur Einordnung. Sie liegt in der Grössenordnung vieler eidgenössischer Urnengänge. Das Resultat ist deutlich genug, dass weder knappe Mehrheiten noch einzelne Regionen den Ausschlag gegeben haben.

Die kantonalen Entscheide

Neben den beiden eidgenössischen Initiativen kamen zwanzig kantonale Sachvorlagen zur Abstimmung. Neun wurden angenommen und elf abgelehnt. Hinzu kamen drei Stichfragen.

  • Zürich lehnt die Anpassung des Lehrpersonalgesetzes ab (40,76 Prozent Ja) und nimmt die Vorlage zur Selbstbestimmung am Lebensende in Spitälern und Heimen an (68,11 Prozent).
  • Bern verwirft die Bildungsinitiative (40,07 Prozent Ja).
  • Luzern nimmt die Fan-Gewalt-Initiative (52,82 Prozent) und den Gegenentwurf (74,76 Prozent) an. In der Stichfrage setzt sich der Gegenentwurf mit 58,84 Prozent durch. Ebenfalls angenommen werden längere Öffnungszeiten für unbediente Läden (55,18 Prozent), die Standortförderung (65,06 Prozent) und die Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl (67,62 Prozent).
  • Basel-Stadt lehnt die Anti-Chaoten-Initiative (35,68 Prozent Ja) und das geplante Sammlungszentrum (13,15 Prozent) ab.
  • Basel-Landschaft verwirft sowohl die Mehrwertabgabe-Initiative (31,75 Prozent Ja) als auch den Gegenentwurf (43,87 Prozent). Die Stichfrage ist damit gegenstandslos.
  • Schaffhausen lehnt die Verkehrsflussinitiative (46,74 Prozent Ja) und den Gegenentwurf (46,31 Prozent) ab. Auch hier ist die Stichfrage gegenstandslos.
  • Graubünden sagt Nein zum Stimmrechtsalter 16 (32,58 Prozent Ja).
  • Waadt nimmt die Steuersenkungsinitiative für den Mittelstand an (53,14 Prozent).
  • Genf stimmt der kostenlosen Verhütung (58,46 Prozent) und einem Kredit für grenzüberschreitende Projekte (56,78 Prozent) zu. Abgelehnt werden der erleichterte Wohnungskauf für Mietende (36,48 Prozent Ja) und die HES-SO-Finanzierung (41,48 Prozent).

Die kantonalen Resultate zeigen ein differenzierteres Bild als die nationalen Abstimmungen. Klar umrissene Projekte und Reformen konnten Mehrheiten gewinnen. Umfassende Pakete oder institutionell umstrittene Änderungen hatten es schwerer.

Gewinner, Verlierer und offene Fragen

Zu den politischen Gewinnern gehören Bundesrat und Parlament. Ihre Argumentation, beide Initiativen gingen zu weit und schränkten den staatlichen Handlungsspielraum ein, fand breite Unterstützung. Gestärkt werden auch jene Kräfte, die Neutralitäts- und Landwirtschaftspolitik über Gesetze und konkrete Einzelmassnahmen weiterentwickeln wollen.

Die Initiativkomitees erleiden dagegen klare Niederlagen. Dennoch haben sie Themen gesetzt, die nicht verschwinden: Wie weit darf die Schweiz bei Sanktionen gehen? Wie eng soll sie sicherheitspolitisch kooperieren? Wie lässt sich die Versorgung in Krisen sichern, ohne Konsum und Produktion übermässig zu regulieren? Und wie werden die Umweltziele der Landwirtschaft erreicht?

Die Antworten darauf werden nicht durch neue Verfassungsartikel vorgegeben. Sie müssen im Parlament, in Verordnungen und bei künftigen Reformen ausgehandelt werden.

Was nun konkret folgt

Rechtlich ändert sich auf Bundesebene nichts. Die beiden vorgeschlagenen Verfassungsänderungen treten nicht in Kraft. Der Bundesrat behält seine bisherige Kompetenz, die Neutralitätspolitik im Rahmen des Völker- und Verfassungsrechts an die Lage anzupassen. Bei der Ernährung gelten die bestehenden Verfassungsbestimmungen und Gesetze weiter.

Politisch dürfte das Ergebnis als Auftrag zu pragmatischen, klar begrenzten Lösungen gelesen werden. Wer nach diesem Abstimmungssonntag Reformen anstossen will, wird genauer erklären müssen, welche Instrumente nötig sind, welche Kosten entstehen und wo die Grenzen staatlicher Eingriffe liegen.

Fazit

Der 27. September 2026 endet mit einem doppelten und landesweit geschlossenen Nein. Die Schweiz hält an der Neutralität und am Ziel einer sicheren Ernährung fest, verzichtet aber auf starre Verfassungsrezepte.

Das Resultat schützt politischen Spielraum – und überträgt damit auch Verantwortung. Bundesrat und Parlament können sich nicht darauf beschränken, die beiden Initiativen als erledigt abzulegen. Die Sicherheitslage, die Abhängigkeit von Importen und die ökologischen Belastungen bleiben bestehen. Nach dem klaren Nein beginnt deshalb die schwierigere Phase: konkrete Lösungen zu entwickeln, die mehrheitsfähig sind.

Weiterführende Informationen

Die chronologische Entwicklung des Tages dokumentiert der JournalPlus-Live-Ticker. Die detaillierten amtlichen Resultate des Bundes sind im Abstimmungsdashboard abrufbar.

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