
Elif Eralps Wohnversprechen: Wo Berlin handeln kann – und wo nicht
Die Linke liegt bei der Berliner Wahl vorn. Ihre Spitzenkandidatin will die Mietenpolitik verändern, doch Koalition und Bundesrecht setzen Grenzen.
Elif Eralp ist nach der Berliner Wahl das Gesicht eines Wahlsiegs – aber noch nicht Regierende Bürgermeisterin. Die Linke erhielt laut vorläufigem Ergebnis des Landeswahlleiters 25,7 Prozent der Zweitstimmen und lag vor der CDU mit 18,8 Prozent. Für den Einzug ins Rote Rathaus braucht ihre Spitzenkandidatin nun Partner und eine Wahl im Abgeordnetenhaus. Die eigentliche Bewährungsprobe liegt bei ihrem zentralen Versprechen: bezahlbare Wohnungen.
Ein Sieg, aber kein Regierungsauftrag per Automatismus
Eralp ist Juristin, seit 2021 Abgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Nach ihrer eigenen Biografie flohen ihre Eltern in den 1980er-Jahren als Sozialisten und Gewerkschafter aus der Türkei. Sie verbindet den Kampf gegen Verdrängung mit migrantischer Teilhabe und wirbt für eine «Solidarity City». Ihr persönlicher Hintergrund erklärt politische Schwerpunkte; aus ihm lässt sich aber weder eine bestimmte Regierungspolitik noch eine künftige Mehrheit ableiten.
Die Wahlleitung meldete am frühen Montag ein vorläufiges Zweitstimmenergebnis: Die Linke 25,7 Prozent, CDU 18,8, AfD 16,3, Grüne 14,3 und SPD 12,1 Prozent. Die Zahlen sind Stimmenanteile, nicht automatisch eine fertige Koalition. Linke, Grüne und SPD kämen zusammen rechnerisch auf 52,1 Prozent der Zweitstimmen. Wie eine tragfähige Mehrheit im Parlament zustande kommt und worauf sich Parteien einigen, ist eine andere Frage. Nach der Berliner Verfassung wählt das Abgeordnetenhaus die Regierungsspitze. Wer bei der Wahl vorne liegt, bekommt das Amt nicht unmittelbar von den Wählerinnen und Wählern übertragen.
Der Mietendeckel hat eine juristische Grenze
Eralp stellt Mieten und Wohnraum ins Zentrum. Sie fordert mehr kommunalen Wohnraum, die Vergesellschaftung grosser Bestände und einen bundesweiten Mietendeckel. Dabei darf ein wichtiger Unterschied nicht verschwinden: Ein Senat in Berlin kann über landeseigene Wohnungsunternehmen, Verwaltung, Förderung und Vollzug Einfluss nehmen. Die allgemeinen Mietobergrenzen für frei finanzierten Wohnraum kann er nicht einfach im Alleingang neu beschliessen.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte den Berliner Mietendeckel 2021 für nichtig. Es begründete dies damit, dass der Bund das Mietpreisrecht für diesen Bereich abschliessend geregelt habe und dem Land die Gesetzgebungskompetenz fehle. Das Urteil sagte nicht, jede Form von Mieterschutz sei verboten. Es setzte dem konkreten landesrechtlichen Instrument eine Kompetenzgrenze. Eralps Forderung nach einem bundesweiten Deckel trägt dieser Grenze Rechnung, müsste aber in der Bundespolitik durchgesetzt werden. Berlin allein kann dafür keine Garantie geben.

Die Wohnungen bleiben auch bei einem Politikwechsel knapp
Der Berliner Wohnungsmarktbericht 2025 dokumentiert die Lage bei Angebot, Nachfrage und Mieten. Er ist ein Massstab, an dem sich spätere Versprechen messen lassen; aus einem Wahlergebnis folgt noch keine zusätzliche Wohnung. Mieterinnen und Mieter können von besserem Vollzug bestehender Regeln oder Entscheidungen bei landeseigenen Beständen profitieren. Solche Schritte lösen aber nicht automatisch den Engpass an verfügbarem Wohnraum. Neubau, Sanierung und Finanzierung konkurrieren um Mittel und Zeit.
Die Interessenkonflikte sind real. Strengere Mietregeln können Haushalte entlasten, während Eigentümer und Bauwirtschaft vor geringeren Investitionsanreizen warnen. Diese Einwände beweisen nicht, dass Schutzmassnahmen wirkungslos wären. Umgekehrt belegt ein niedrigerer regulierter Mietpreis allein noch nicht, dass mehr Menschen eine Wohnung finden. Die Wirkung muss nach Instrument und Marktsegment beurteilt werden. Auch eine Vergesellschaftung grosser Bestände wäre ein rechtlicher und finanzieller Prozess, keine Entscheidung, die am Morgen nach der Wahl umgesetzt ist.
Der Vergleich mit New Yorks Bürgermeister Zohran Mamdani beschreibt Eralps Wahlkampfstil und ihren Schwerpunkt auf Lebenshaltungskosten, ersetzt aber keine Analyse des Berliner Rechts oder der Koalitionsverhandlungen. Ihr Wahlsieg eröffnet eine Chance, Wohnungspolitik neu zu verhandeln. Ob daraus ein Bundesvorstoss, ein Berliner Verwaltungsprogramm oder eine begrenzte Koalitionsvereinbarung wird, entscheidet sich erst nach der Wahl. Für Mieterinnen und Mieter zählt am Ende weniger das Etikett einer Kandidatur als die konkrete, rechtlich tragfähige Entlastung.



