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Moderner Kampfjet ohne Hoheitszeichen in einer Montagehalle neben einer unbeschrifteten Prüfmappe.
JournalPlus / KI-generiertes Symbolbild
PolitikAnalyse13:45 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

Erster Schweizer F-35A signiert – der Kostenstreit bleibt

Der erste für die Schweiz bestimmte F-35A hat einen sichtbaren Produktionsmeilenstein erreicht: Eine Schweizer Delegation hat das Flugzeug nach Angaben des Bundes signiert. Das Bild eignet sich als Symbol für den Übergang vom Vertrag zur materiellen Beschaffung. Technisch und finanziell ist die Arbeit damit jedoch nicht abgeschlossen.

Eine Signatur an einem Flugzeug ist keine militärische Abnahme und keine Auslieferung. Vor der Übergabe folgen Montage, Systemintegration, Prüfungen und Testflüge. Erst wenn die vertraglichen und technischen Anforderungen erfüllt sind, kann ein Flugzeug dem vorgesehenen Ausbildungs- oder Einsatzbetrieb zugeführt werden.

Die ersten Maschinen bleiben zunächst in den USA

Die Beschaffungsplanung sieht insgesamt 36 F-35A vor. Nach den Angaben von armasuisse sollen die ersten acht Flugzeuge 2027 in den USA ausgeliefert werden. Sie dienen dort der Ausbildung von Schweizer Pilotinnen, Piloten und Bodenpersonal. Gegen Ende 2029 sollen diese Maschinen in die Schweiz überführt werden.

Weitere Flugzeuge werden in Europa gefertigt. Für 2028 sind acht Maschinen aus der Endmontage im italienischen Cameri vorgesehen; 2029 und 2030 sollen jeweils zehn folgen. Der Zeitplan verteilt Einführung, Ausbildung und Aufbau der Logistik damit über mehrere Jahre. Ein Produktionsschritt bei der ersten Maschine belegt Fortschritt, garantiert aber nicht automatisch jeden späteren Termin.

Kampfjetmodell, Kalender, Rechner, Kostenkurven und versiegelte Beschaffungsakte.
Termine und Stückzahl hängen mit den weiterhin umstrittenen Beschaffungskosten zusammen. · JournalPlus / KI-generiertes Symbolbild

Weshalb der Preis nicht mitunterschrieben ist

Der Verpflichtungskredit für die Beschaffung beträgt 6,035 Milliarden Franken. In den offiziellen Unterlagen verweist armasuisse auf den bei der Kalkulation verwendeten Wechselkurs und auf die Verträge mit der US-Regierung. Politisch umstritten bleibt, in welchem Umfang die Schweiz gegen spätere Kostensteigerungen geschützt ist und welche Position die USA zum behaupteten Festpreis vertreten.

Die neue Signatur verändert diesen Streit nicht. Sie schafft weder einen neuen Preisnachweis noch beseitigt sie Risiken bei Wechselkurs, Teuerung, Nachrüstungen, Infrastruktur oder Betrieb. Für eine vollständige Kostenbetrachtung müssen Beschaffung und Lebenswegkosten getrennt werden: Der Kaufpreis ist nicht identisch mit Ausgaben für Betrieb, Personal, Wartung, Munition und spätere Modernisierung.

Meilenstein und Kontrolle gehören zusammen

Nach früheren Berichten und parlamentarischer Kritik steht die Beschaffung unter besonderer Aufsicht. Gerade deshalb sollte der Bund Produktionsfortschritte und offene Risiken parallel dokumentieren. Ein Foto aus der Montage vermittelt Bewegung; für die politische Kontrolle zählen zusätzlich Liefernachweise, Vertragspositionen und aktualisierte Kostenspannen.

Die Schweiz kauft die Jets über das amerikanische Foreign-Military-Sales-Verfahren. Dabei ist die US-Regierung Vertragspartnerin. Das schafft staatliche Strukturen für Lieferung und Abwicklung, nimmt der Schweiz aber nicht jede Unsicherheit über die internationale Produktionskette. Der F-35 wird für mehrere Staaten und in verschiedenen Werken gefertigt; Verzögerungen bei Software, Komponenten oder Tests können sich über das Programm ausbreiten.

Was bis zur Ankunft noch offen bleibt

Für die Luftwaffe beginnt mit den ersten Ausbildungsflugzeugen eine lange Einführungsphase. Personal muss geschult, Infrastruktur angepasst, Logistik aufgebaut und die Integration in die Schweizer Luftverteidigung geprüft werden. Erst das Zusammenspiel dieser Elemente bestimmt, wann die neue Flotte operationell genutzt werden kann.

Der aktuelle Meilenstein ist deshalb weder belanglos noch der Abschluss der Beschaffung. Er zeigt, dass das erste Flugzeug Gestalt annimmt. Für Parlament und Öffentlichkeit bleiben drei Kontrollen entscheidend: Hält der Lieferplan? Entsprechen die Flugzeuge den vereinbarten Fähigkeiten? Und welche Kosten trägt die Schweiz am Ende tatsächlich?

Die glaubwürdigste Kommunikation verbindet beides: den dokumentierten Fortschritt in der Produktion und die noch ungelösten finanziellen Fragen. Eine Signatur kann den Beginn eines Flugzeuglebens markieren. Den Schlussstrich unter die politische Debatte setzt sie nicht.

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