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KI-Symbolbild eines leeren Konsultationstischs mit Stethoskop, Taschenrechner und geschlossener Mappe.
Medizinische Versorgung und ihre Finanzierung, symbolisch dargestellt. JournalPlus / KI-generiertes Symbolbild
GesundheitAnalyse19:00 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 4 Min.0 Kommentare

Gesundheitskosten: Der nächste Runde Tisch muss Wirkung belegen

Am 26. Oktober beraten die Akteure des Gesundheitswesens über weitere Massnahmen. Die Einladung ist noch kein Beschluss. Entscheidend wird, ob aus Selbstverpflichtungen nachweisbare Einsparungen werden.

Am Montag, 26. Oktober 2026, kommen die Partner des Schweizer Gesundheitswesens zum fünften Runden Tisch zur Kostendämpfung zusammen. Sie sollen über die Umsetzung neuer Massnahmen in mehreren Schlüsselbereichen entscheiden. Das geht aus der am 22. Oktober veröffentlichten Einladung des Eidgenössischen Departements des Innern hervor. Eine Liste neuer Beschlüsse enthält sie noch nicht.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider leitet das seit November 2024 bestehende Format. Für die Auskunft nach der Sitzung sind neben ihr Felix Gutzwiller von prio.swiss und Dino Cauzza von H+ angekündigt. Viele Vorschläge greifen laut Einladung Ideen aus dem elektronischen Briefkasten der Bevölkerung auf. Welche davon übernommen werden, bleibt bis zur Entscheidung offen.

Was bereits auf dem Tisch liegt

Neu beginnt die Arbeit nicht. Am 27. Oktober 2025 hatten sich die Teilnehmenden auf ein Massnahmenpapier mit zwölf Feldern geeinigt. Das BAG nennt dafür ein Einsparziel von mindestens 303 Millionen Franken. Die meisten Vorhaben sollen die Akteure selbst umsetzen; für gewisse Schritte braucht es Änderungen auf Verordnungsstufe.

Die offizielle Übersicht reicht von der besseren Weitergabe von Rabatten bis zur Förderung von Generika und Biosimilars. Weitere Felder sind die Vermeidung von Fehl- und Überversorgung, die Umsetzung von Bewertungen medizinischer Leistungen sowie effizientere Rechnungsabläufe. Es geht also nicht um eine einzige Sparschraube, sondern um unterschiedliche Eingriffe bei Preisen, Mengen und Administration.

Diese Unterscheidung ist für die Erfolgskontrolle wesentlich. Ein günstiger eingekauftes Produkt, eine vermiedene unnötige Untersuchung und eine digital statt auf Papier bearbeitete Rechnung wirken auf verschiedenen Wegen. Sie lassen sich nicht allein deshalb als gleichermassen erreicht verbuchen, weil sie im selben Massnahmenpapier stehen.

Ein Sparziel ist noch kein Ergebnis

Nach der Sitzung im April 2026 berichtete das EDI über den Stand der Umsetzung und über Vorbereitungen für neue Herbstmassnahmen. Die damalige Mitteilung war ein Zwischenstand, keine vollständige Abrechnung aller erzielten Einsparungen. Das BAG erklärt, die Expertengruppe begleite die Umsetzung und überwache sie soweit möglich.

Daraus ergeben sich konkrete Fragen für das nächste Treffen: Welche Massnahmen sind tatsächlich eingeführt? Wer setzt sie um? Auf welche Vergleichsbasis stützt sich die gemeldete Wirkung? Und handelt es sich um weniger Ausgaben oder um einen geringeren Anstieg, als ohne die Massnahme erwartet worden wäre? Diese Grössen dürfen nicht verwechselt werden.

Die Zielsetzung des Runden Tisches ist laut BAG ausdrücklich, Fehlanreize und Ineffizienzen zu beseitigen, nicht medizinisch notwendige und sinnvolle Leistungen zu streichen. Ob dieses Ziel eingehalten wird, gehört deshalb ebenso zur Bewertung wie die Frankenbeträge. Eine Kostenverschiebung auf Patienten oder andere Finanzierungsträger wäre nicht dasselbe wie ein effizienterer Einsatz von Ressourcen.

Warum die aktuellen Kostendaten täuschen können

Die Messung ist dieses Jahr besonders anspruchsvoll. In seinem im August veröffentlichten Monitoring zum zweiten Quartal meldete der Bund lediglich 0,4 Prozent Kostenwachstum im Jahresvergleich. Zugleich warnte er ausdrücklich vor Verzerrungen durch verspätete Abrechnungen nach der Einführung des neuen ambulanten Tarifsystems.

Die Daten beruhen auf verarbeiteten Rechnungen, nicht auf einer zeitgleichen vollständigen Erfassung aller erbrachten Leistungen. Wenn Spitäler später fakturieren, kann die Statistik vorübergehend tiefer ausfallen, ohne dass im gleichen Umfang weniger behandelt wurde. Eine solche Verzögerung darf nicht nachträglich als Erfolg einer Sparmassnahme ausgegeben werden.

Symbolische KI-Illustration einer geschlossenen Mappe und eines Taschenrechners; keine echten Abrechnungsunterlagen.
Kostenkontrolle braucht nachvollziehbare Daten; symbolische Darstellung ohne echte Abrechnungsunterlagen. JournalPlus / KI-generiertes Symbolbild

Was das für die Prämienzahlenden bedeutet

Die mittlere Prämie für 2027 beträgt nach der Bundesmitteilung vom 29. September 412 Franken pro Monat, fünf Prozent mehr als 2026. Das ist ein Durchschnitt über alle Altersgruppen und Modelle, nicht die persönliche Rechnung jedes Haushalts. Die individuelle Belastung hängt unter anderem von Wohnort, Alter, Franchise, Versicherer und Modell ab.

Der kommende Runde Tisch ist davon zeitlich und sachlich zu trennen. Seine Einladung setzt keine Prämie neu fest und verspricht keine sofortige Entlastung einer bestehenden Police. Neue Massnahmen müssen zunächst beschlossen, umgesetzt und in ihrer Wirkung überprüft werden.

Für die Bevölkerung zählt deshalb, was nach dem Treffen überprüfbar vorliegt: konkrete Zuständigkeiten, nachvollziehbare Fristen und eine Messung, die Abrechnungseffekte von echter Kostendämpfung trennt. Das wäre ein belastbarerer Fortschritt als eine weitere grosse Zielsumme. Denn Vertrauen entsteht nicht durch die Ankündigung einer Ersparnis, sondern durch den Nachweis, wie sie ohne Abbau notwendiger Versorgung erreicht wird.

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