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KI-generiertes Symbolbild: isländische Vulkanlandschaft mit Wasserfall, Dampfschwaden und einem unmarkierten Wanderweg.
JournalPlus / KI-generiertes Symbolbild
ReisenAnalyse09:45 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

Island plant Gebühr für Naturziele – was Reisende wirklich zahlen sollen

Der Entwurf betrifft nicht ganz Island, sondern drei besonders besuchte staatliche Naturziele. Für Reisende zählt neben dem Preis vor allem, wie das Zugangssystem funktionieren soll.

KI-generiertes Symbolbild: Holzsteg durch isländische Vulkanlandschaft mit einem unmarkierten Informationspavillon und Wasserfall.
Symbolbild für Besucherlenkung und Infrastruktur an stark besuchten Naturzielen in Island. · JournalPlus / KI-generiertes Symbolbild

Island will Besucherinnen und Besucher an drei seiner bekanntesten Naturziele künftig zur Kasse bitten. Doch die Bezeichnung «Touristengebühr» führt in die Irre. Der am 22. September in die öffentliche Konsultation gegebene Gesetzesentwurf sieht weder eine landesweite Abgabe noch einen Zuschlag auf Flugtickets oder Übernachtungen vor. Geplant ist eine Natur- und Infrastrukturgebühr für den Zugang zu Geysir, Gullfoss und dem Nationalpark Þingvellir.

Für Reisende aus der Schweiz ist die Unterscheidung praktisch: Wer keines dieser Ziele besucht, wäre vom neuen System nicht betroffen. Wer alle drei in eine Rundreise einbaut, soll mit einem elektronischen Zugangsnachweis ein Jahr lang Zutritt erhalten – nicht bloss für einen einzelnen Besuch.

Ein Entwurf, keine beschlossene Abgabe

Das isländische Wirtschaftsministerium hat den Vorschlag in die Konsultation eingebracht. Vorgesehen ist ein Start am 1. Mai 2027. Ob es dazu kommt, entscheidet erst das Parlament; bis dahin können sich Details der Vorlage ändern.

Gebührenpflichtig wären Personen ab 18 Jahren ohne steuerlichen Wohnsitz in Island. Entscheidend wäre also nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der steuerliche Wohnsitz. In der Hauptsaison vom 1. Juni bis 30. Oktober soll die einjährige Zutrittsberechtigung 4500 isländische Kronen kosten, vom 1. November bis 31. Mai 3000 Kronen. Auch Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Island sollen laut Entwurf einen QR-Nachweis beziehen müssen, aber keine Gebühr zahlen.

Damit unterscheidet sich die Vorlage von vielen klassischen Besucherabgaben. Sie wäre weder pro Übernachtung noch pro Tag fällig und beträfe vorerst nur drei staatlich verwaltete, besonders stark frequentierte Orte. Reiseveranstalter sollen die Nachweise für ihre Kundschaft im Voraus kaufen können. Ob die digitale Abwicklung an den Standorten tatsächlich reibungslos funktioniert, ist eine der Fragen, die die Konsultation klären muss.

Drei Orte statt eines Islandpasses

Geysir, Gullfoss und Þingvellir liegen auf der sogenannten Golden Circle Route und gehören für viele Islandreisen zum Standardprogramm. Genau deshalb kann die Massnahme die Reiseplanung stärker verändern als ihr Betrag vermuten lässt: Sie trifft nicht eine Randaktivität, sondern eine etablierte Tagesroute ab Reykjavík.

Gleichzeitig wäre es falsch, von einem allgemeinen Eintritt nach Island zu sprechen. Der Entwurf erfasst weder abgelegene Landschaften noch sämtliche Nationalparks. Wer eine Reise ohne diese drei Ziele plant, soll keine neue Zutrittsgebühr entrichten. Umgekehrt kann sich die Jahresgültigkeit für Menschen lohnen, die innerhalb eines Jahres erneut nach Island reisen oder mit längeren Aufenthalten planen. Der Vorschlag schafft damit einen Anreiz, Besuche zeitlich und geografisch anders zu verteilen – ob er dies erreicht, ist allerdings eine Erwartung, kein nachgewiesener Effekt.

Parkgebühren sollen wegfallen

Die Regierung begründet die Gebühr mit Sicherheit, Steuerung der Belastung und Wertschöpfung im Tourismus. Nach ihrer Schätzung könnten jährlich sechs bis sieben Milliarden Kronen eingenommen werden; für 2027 rechnet sie wegen des möglichen Starts am 1. Mai mit rund fünf Milliarden. Diese Beträge sind Prognosen der Regierung, keine gesicherten Einnahmen.

Wichtig ist auch die Kehrseite: Dort, wo die neue Gebühr erhoben würde, sollen staatliche Parkgebühren nicht mehr zulässig sein. Für Þingvellir würde dies ausdrücklich die heutige Parkgebühr ersetzen. Für Mietwagenreisende ist deshalb nicht allein der neue Preis relevant, sondern die Gesamtrechnung aus Zugang, Parken und Route.

Island kennt bereits ein separates Infrastrukturabgabensystem für internationale Kreuzfahrtschiffe. Das geltende Recht zeigt, dass das Land verschiedene Finanzierungsinstrumente nach Verkehrsträgern unterscheidet. Die neue Vorlage wäre ein weiterer, aber anders konstruierter Baustein – keine einheitliche Abgabe für sämtliche Gäste.

Was Schweizer Reisende jetzt daraus ableiten können

Wer 2027 eine Islandreise plant, muss gegenwärtig nichts zusätzlich bezahlen. Die Vorlage befindet sich im Konsultationsverfahren und ist nicht geltendes Recht. Für bereits gebuchte Reisen gilt deshalb: Vertragsbedingungen und offizielle Hinweise des Veranstalters sind aussagekräftiger als pauschale Meldungen über eine neue «Touristensteuer».

Falls das Parlament die Vorlage übernimmt, wäre der entscheidende Punkt nicht das Etikett, sondern die Umsetzung: Wie wird der steuerliche Wohnsitz geprüft? Wie gut funktioniert der QR-Nachweis ohne durchgehende mobile Verbindung? Und fliesst das Geld nachvollziehbar in Sicherheit, Wege und Naturschutz zurück? Erst die Antworten darauf entscheiden, ob aus einer gezielten Zugangsgebühr ein glaubwürdiges Instrument gegen Überlastung wird – oder bloss eine neue Hürde auf der beliebtesten Reiseroute des Landes.

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