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Lufthansa-Boeing 747-8I beim Start in Frankfurt, Archivaufnahme vom 2. Juni 2012
Lufthansa-Boeing 747-8I in Frankfurt, Archivaufnahme vom 2. Juni 2012. Foto: Milad A380 (MX8) / Wikimedia Commons, CC BY 3.0; unverändert. Kein Bild eines aktuellen Flugangebots.
ReisenAnalyse22:00 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 4 Min.0 Kommentare

Lufthansa-Zuschläge steigen erneut: Für Reisende zählt der Endpreis

Travel-Dealz dokumentiert höhere Zuschläge auf ausgewählten Strecken. Schweizer Reisende sollten Gesamtpreis, Meilenzuzahlung und Erstattungsbedingungen getrennt vergleichen.

Die Lufthansa Group erhöht nach einem Bericht von Travel-Dealz vom 26. Oktober 2026 erneut internationale Zuschläge. Das Reiseportal dokumentiert auf ausgewählten Verbindungen Veränderungen gegenüber dem 5. Oktober. Die wichtigste Frage für Reisende aus der Schweiz ist jedoch nicht, welchen Namen eine Preisposition trägt, sondern wie viel die konkrete Reise insgesamt kostet.

Die veröffentlichte Tabelle umfasst Lufthansa-Direktflüge ab Frankfurt, verschiedene Kabinen und Ziele. Sie ist eine Stichprobe, kein vollständiges Tarifblatt für Abflüge ab Zürich, Genf oder Basel. Eine unabhängig bestätigte, umfassende neue Zuschlagsliste für sämtliche Schweizer Verbindungen liegt den hier ausgewerteten Quellen nicht bei.

Was sich in der Stichprobe verändert

Für Hin- und Rückflug Frankfurt–New York in Economy nennt Travel-Dealz neu 295 statt 245 Euro an Zuschlägen. In Business auf Frankfurt–Kapstadt steigt der ausgewiesene Betrag von 645 auf 745 Euro. Andere geprüfte Strecken bleiben unverändert. Ein einheitlicher Aufschlag für alle Reisen lässt sich daraus gerade nicht ableiten.

Das Portal bezeichnet die Erhöhungen als Zuschläge, die sowohl bezahlte als auch Prämientickets betreffen. Bei einem Meilenangebot fällt eine höhere Barzuzahlung besonders auf. Bei einem regulären Ticket können Grundtarif und weitere Preisbestandteile gleichzeitig variieren. Deshalb wäre eine Zuschlagserhöhung um einen bestimmten Betrag noch kein Beweis, dass jedes vergleichbare Gesamtticket exakt um diesen Betrag teurer wird.

Ein Zuschlag ist nicht automatisch eine Steuer

Miles & More unterscheidet selbst den Ticketpreis von nationalen oder internationalen Zuschlägen der Airline. In seinen Erläuterungen zur Meilenberechnung verweist das Programm auf den Buchungsbeleg; dort werde der Zuschlag als YQ ausgewiesen. Diese Position ist deshalb nicht mit einer staatlichen Abgabe zu verwechseln.

Die Bezeichnung «Treibstoffzuschlag» beweist zudem nicht, dass jede Änderung eins zu eins aus dem aktuellen Kerosinpreis folgt. Dafür wären Angaben zur Preisbildung und Kostenabsicherung nötig. Aus einer Buchungsstichprobe allein lässt sich weder die tatsächliche Treibstoffrechnung noch die Gewinnmarge des Konzerns berechnen.

Für Schweizer Angebote gibt die Preisbekanntgabe den entscheidenden Massstab vor. Laut SECO müssen unvermeidbare und bei Veröffentlichung vorhersehbare Steuern, Gebühren und Zuschläge im tatsächlich zu bezahlenden Preis enthalten sein. Eine zusätzliche Aufschlüsselung ist damit vereinbar. Sie darf aber nicht dazu führen, dass ein notwendiger Zuschlag erst überraschend am Ende auftaucht.

Lufthansa-Boeing 747-8I in Düsseldorf, eigenständige Archivaufnahme vom November 2012
Lufthansa-Boeing 747-8I in Düsseldorf am 21. November 2012. Eigenständige Archivaufnahme, keine Darstellung eines aktuellen Tarifs. Foto: Storyfabrik / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0; unverändert.

So wird der Preisvergleich aussagekräftig

Wer ab Zürich, Genf oder Basel bucht, sollte denselben Reisezeitraum, dieselbe Kabine und denselben Leistungsumfang vergleichen. Ein günstigerer Einstiegspreis kann weniger Gepäck oder strengere Änderungsbedingungen enthalten. Der Endpreis eines Hin- und Rückflugs darf ausserdem nicht mit dem Zuschlag einer einzelnen Richtung verglichen werden.

Bei einem Prämienticket gehören benötigte Meilen und Barzuzahlung nebeneinander. Wer zusätzliche Meilen kaufen oder für einen Bonus eine kostenpflichtige Karte nutzen müsste, hat weitere Kosten. Eine hohe Meilenzahl allein belegt deshalb noch keinen schlechten Gegenwert – ebenso wenig macht ein niedriger Meilenbetrag mit hoher Zuzahlung den Flug automatisch günstig.

Auch ein Start im Ausland muss als ganze Reise gerechnet werden: Zubringer, Übernachtung und Zeitbedarf können einen Tarifvorteil aufzehren. Bei getrennten Buchungen ist zudem zu prüfen, wer bei einem verpassten Anschluss einsteht. Ein nominell kleinerer Zuschlag ist kein ausreichender Grund für einen solchen Umweg.

Wer absagt, macht rechtlich einen Unterschied

Annulliert die Fluggesellschaft einen von der Fluggastrechteverordnung erfassten Flug, besteht grundsätzlich die Wahl zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung. Bei einem vollständig unbenutzten, erstattungsberechtigten Ticket geht es um den bezahlten Ticketpreis, nicht bloss um Steuern. Ein unvermeidbarer Airline-Zuschlag ist kein zusätzlich erbrachter Flug.

Eine mögliche Ausgleichszahlung ist davon zu trennen. Aussergewöhnliche Umstände können diese ausschliessen, beseitigen aber nicht automatisch die Wahl zwischen Erstattung und Ersatzbeförderung. SWISS verweist bei geänderten oder annullierten Flügen auf seine Rückerstattungs- und Umbuchungswege.

Sagt der Passagier selbst ab, regelt die europäische Fluggastrechteverordnung diese Stornierung nach Auskunft des BAZL nicht. Dann zählen Tarif- und Vertragsbedingungen sowie allfällige zivilrechtliche Ansprüche. Das BAZL setzt einen individuellen Geldanspruch nicht anstelle eines Gerichts durch.

Für Schweizer Kundinnen und Kunden folgt daraus eine einfache Reihenfolge: den vollständigen Preis vor dem Kauf sichern, die Aufschlüsselung aufbewahren und bei einer Absage den Anlass genau dokumentieren. Transparente Endpreise und klare Erstattungsregeln sind wichtiger als die Frage, ob eine Airline eine Preisposition Treibstoff-, Umwelt- oder internationalen Zuschlag nennt.

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