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Steril verpackte Medizinprodukte in einem Spitalregal – Bund plant Meldepflicht für Lieferengpässe
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GesundheitRecherche09:45 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

Wenn wichtige Medizinprodukte knapp werden: Bund plant neue Meldepflicht

Unternehmen sollen Lieferunterbrüche bei bestimmten lebenswichtigen Medizinprodukten künftig digital melden. Die Vernehmlassung läuft bis Ende Januar; die Pflicht ist noch nicht in Kraft.

Ein Lieferunterbruch bei einem medizinischen Produkt kann für Spitäler, Praxen und Patientinnen rasch gravierend werden. Der Bund will deshalb früher erkennen, wo sich solche Engpässe abzeichnen. Am 14. Oktober 2026 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung die Vernehmlassung zur geplanten Meldestelle für lebenswichtige Medizinprodukte eröffnet.

Der Kern der Vorlage ist einfach: Unternehmen sollen Versorgungsengpässe und Lieferunterbrüche bei bestimmten medizinischen Produkten künftig melden. Die Meldungen sollen dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, kurz BWL, eine bessere Übersicht verschaffen. Sie wären nach Darstellung des Bundes die Grundlage, um bei Bedarf wirtschaftliche Interventionsmassnahmen vorzubereiten.

Wichtig ist die Abgrenzung. Es geht nicht um eine pauschale Meldepflicht für jedes Pflaster, jedes Messgerät oder jede Lieferung im Gesundheitswesen. Als lebenswichtig bezeichnet der Bund Gegenstände, die im Gesundheitswesen unentbehrlich sind und deren Fehlen das Leben von Patientinnen und Patienten unmittelbar bedrohen oder zu gravierenden Gesundheitsschäden führen kann. Welche konkreten Produkte unter die neue Pflicht fallen sollen, will die Wirtschaftliche Landesversorgung festlegen.

Vorbild ist die Arzneimittel-Meldestelle

Bei lebenswichtigen Humanarzneimitteln besteht ein solches Instrument bereits. Anbieterinnen meldepflichtiger Wirkstoffe müssen Versorgungsengpässe, Lieferunterbrüche oder Marktrückzüge der Meldestelle mitteilen. Das BWL nutzt die Informationen gemeinsam mit weiteren Marktabfragen, um die Versorgungssituation zu beurteilen und bei Bedarf Massnahmen einzuleiten. Seit Mitte Juni 2026 wird die digitale Heilmittelplattform zudem zu einem proaktiven Frühwarnsystem ausgebaut.

Für die geplante Medizinprodukte-Meldestelle will der Bund diese erprobte Plattform mitnutzen. Das soll Synergien schaffen und den Aufwand möglichst klein halten. Der gesamte Prozess soll elektronisch ablaufen. Der Ansatz folgt dem sogenannten Once-only-Prinzip: Standarddaten sollen möglichst nur einmal erhoben und weiterverwendet werden, statt dass Unternehmen dieselben Angaben mehrfach an verschiedene Stellen liefern müssen.

Die Ausgangslage erklärt, warum die Regierung das Projekt vorantreibt. Das BWL hält fest, dass Versorgungsstörungen bei Arzneimitteln und Medizinprodukten in den vergangenen Jahren zugenommen haben. Globale, komplexe Produktions- und Lieferketten können anfällig sein; während der Covid-19-Pandemie wurde dies bei Schutzmaterial, Beatmungsgeräten und anderen Gütern besonders sichtbar. Ein Monitoring verhindert einen Mangel nicht von allein, kann aber Zeit schaffen, um Alternativen, Lagerbestände oder andere Massnahmen zu prüfen.

Was die Meldung leisten soll – und was nicht

Eine Meldepflicht ist vor allem ein Instrument für Lagebild und Frühwarnung. Sie stellt keine Garantie dar, dass ein Produkt jederzeit verfügbar sein wird. Der Bund verspricht mit der Vorlage auch nicht, jeden Engpass durch staatliche Bestände zu überbrücken. Bei Arzneimitteln gibt es für bestimmte Wirkstoffe Melde- und teils Lagerpflichten; bei Medizinprodukten steht nun zunächst die rechtliche Grundlage für das Erfassen der Lage zur Diskussion.

Das ist auch für die öffentliche Erwartung wichtig. Eine Meldung an die neue Stelle wäre nicht gleichbedeutend mit einer sofortigen Ersatzbeschaffung. Sie soll vielmehr zeigen, ob ein Ausfall voraussichtlich so wichtig und so breit wirksam ist, dass weitere Schritte nötig werden. Welche Massnahmen im Einzelfall rechtlich möglich, verhältnismässig und wirksam wären, hängt vom Produkt und von der Versorgungslage ab.

Was feststeht

Fest steht der Zeitplan der Vernehmlassung: Stellungnahmen sind bis zum 28. Januar 2027 möglich. Der Bund strebt an, die neue Meldepflicht am 1. August 2027 in Kraft zu setzen. Fest steht auch, dass die geplante Stelle beim BWL angesiedelt und eng an die bestehende Arzneimittel-Meldestelle angelehnt werden soll.

Was noch offen ist

Noch nicht verbindlich ist hingegen, welche Medizinprodukte in den Katalog aufgenommen werden, wer im Detail melden muss, welche Schwellenwerte gelten und welche Daten genau übermittelt werden sollen. Diese Fragen gehören zur Verordnung und zum Ergebnis der Vernehmlassung. Ebenso bleibt abzuwarten, ob sich der vorgesehene Starttermin nach der Konsultation und dem Erlass der Rechtsgrundlage halten lässt.

Für Patientinnen und Patienten folgt daraus kein Handlungsauftrag. Wer ein bestimmtes Hilfsmittel oder eine Behandlung benötigt, soll bei Unsicherheiten weiterhin die behandelnde Fachperson oder die Apotheke ansprechen – nicht auf ein künftiges Monitoring warten. Politisch ist die Ankündigung ein Schritt in Richtung mehr Transparenz über kritische Lieferketten. Operativ ist sie noch ein Vorschlag, zu dem nun Stellung genommen werden kann.

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