
Notfallgebühr: Warum der Zuschlag auch echte Notfälle träfe
Seit 2017 ringt das Parlament um 50 Franken. Die Vorlage zeigt, wie schwierig es ist, Patienten zu lenken, ohne notwendige Hilfe zu erschweren.
Die 50 Franken sollen Menschen mit leichten Beschwerden vom Spitalnotfall fernhalten. Doch der Vorschlag, über den das Parlament streitet, unterscheidet nicht mehr zwischen harmlosen und gefährlichen Beschwerden. Entscheidend wären die schriftliche Überweisung, gesetzliche Ausnahmen und die bereits ausgeschöpfte Franchise. Genau diese Verschiebung erklärt, weshalb eine scheinbar einfache Gebühr nach fast neun Jahren noch immer keine Mehrheit in beiden Räten findet.
Am 15. September lehnte der Ständerat das Eintreten mit 33 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat. Dieser hatte die Vorlage am 18. März 2026 mit 96 zu 91 Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen. Die zusätzliche Notfallgebühr ist damit weiterhin ein politischer Vorschlag, keine geltende Zahlungspflicht.
Erst eine Idee, dann immer neue Hürden
Den Anstoss gab GLP-Nationalrat Thomas Weibel am 27. September 2017. Er wollte eine direkt vor Ort erhobene Gebühr von beispielsweise 50 Franken, unabhängig von Franchise und Kostenbeteiligung. Nach seinem Ausscheiden übernahm Parteikollege Martin Bäumle die Initiative.
Die amtliche Chronologie zeigt keine neun Jahre blosser Untätigkeit, sondern wechselnde Mehrheiten. Der Nationalrat gab 2019 grünes Licht. Der Ständerat folgte 2021 auf Antrag von Jakob Stark (SVP/TG), entgegen seiner Gesundheitskommission. Nach Anhörungen wollte die Nationalratskommission das Projekt 2022 beenden; der Rat verweigerte die Abschreibung.
2023 scheiterte die Variante einer nationalen Gebühr in der Kommissionsarbeit an verfassungsrechtlichen und praktischen Schwierigkeiten. Übrig blieb der Weg über die Krankenversicherung. 2025 verabschiedete die Kommission ihren Entwurf mit 13 zu 12 Stimmen. Der Streit drehte sich somit zunehmend darum, wie aus der politischen Forderung eine vollziehbare Regel werden könnte.

Die Überweisung ersetzt die Diagnose
Nach der Vorlage könnten Kantone für Versicherte der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einen Zuschlag von höchstens 50 Franken pro Notfallkonsultation auf den Selbstbehalt einführen. Ausgenommen wären unter anderem Minderjährige, Schwangere und Frauen bis acht Wochen nach der Geburt, durch Transport- oder Rettungsunternehmen eingelieferte Personen sowie Menschen mit schriftlicher Überweisung durch eine Arztpraxis, eine Apotheke, ein Telemedizinzentrum oder eine kantonale Notfallnummer.
Eine allgemeine Ausnahme allein wegen der medizinischen Dringlichkeit sieht dieses Modell nicht vor. Ein echter Notfall wäre daher nicht automatisch vom Zuschlag befreit. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen dem politischen Schlagwort «Bagatellgebühr» und dem vorgesehenen Instrument.
Der Kommissionsbericht erklärt den Grund: «Bagatellfall» ist weder gesetzlich noch in der medizinischen Praxis definiert. Eine fallweise Abgrenzung würde zusätzliche Beurteilungen und Unsicherheit schaffen. Der Verzicht darauf vereinfacht die Regel auf dem Papier, macht sie aber weniger zielgenau.
Warum die Franchise den Anreiz begrenzt
Hinzu kommt eine zweite Einschränkung: Der Zuschlag würde erst greifen, wenn die jährliche Franchise erreicht ist. Vorher bezahlen Versicherte ihre Behandlungskosten ohnehin selbst. Danach wäre der Zuschlag unabhängig davon fällig, wie viel Selbstbehalt bereits bezahlt wurde.
Damit hängt die zusätzliche Belastung auch von den bisherigen Gesundheitsausgaben ab. Menschen mit hohen Behandlungskosten könnten eher erfasst werden als jemand, der selten medizinische Hilfe braucht. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider warnte im Ständerat ausdrücklich vor einer Belastung schwer und chronisch Kranker.
Auch die kantonale Wahlfreiheit hätte Folgen über die Kantonsgrenzen hinaus. Massgeblich wäre der Wohnkanton der versicherten Person, erläuterte die Bundesrätin: Wer in einem Kanton mit Zuschlag wohnt, müsste diesen grundsätzlich auch beim Notfallbesuch ausserhalb dieses Kantons bezahlen. Die Versicherer müssten entsprechend unterscheiden.
Weniger Besuche sind noch kein Beleg für bessere Versorgung
Dass die Notfallstationen stark beansprucht werden, ist belegt. Das Obsan-Bulletin 10/2024 weist für 2022 rund 2,25 Millionen ambulante Eintritte aus. Die Rate lag zwölf Prozent über jener von 2019. Diese Zahlen messen Nutzung, nicht den Anteil unnötiger Behandlungen.
Stark argumentierte in der jüngsten Debatte, Kantone sollten das Preissignal erproben dürfen. Er erwartet mehr Eigenverantwortung und eine Entlastung des Personals. Dagegen verwies Damian Müller (FDP/LU) auf fehlende Alternativen nachts, am Wochenende und in Randregionen. Flavia Wasserfallen (SP/BE) bezweifelte die Evidenz für eine Entlastung durch dieses Modell.
Der Versichererverband prio.swiss lehnt die Vorlage ebenfalls ab: Die Prüfung von Ausnahmen und Kostenbeteiligung sowie spätere Rechnungskorrekturen seien aufwendig. Das sind begründete Einwände und Wirkungserwartungen, keine bereits gemessenen Folgen einer eingeführten Schweizer Gebühr.
Der Nationalrat muss nun entscheiden, ob er am Projekt festhält. Offen bleibt die grössere Frage: Kann ein finanzieller Anreiz Notfallstationen entlasten, wenn die erreichbare Alternative fehlt? Die Qualität einer Lösung wird sich daran messen lassen müssen, ob sie unnötige Besuche vermindert, ohne notwendige Hilfe zu verzögern.
Quellen
- Schweizer Parlament: Geschäft 17.480 und Chronologie
- Amtliches Bulletin: Ständeratsdebatte und Abstimmung vom 15. September 2026, provisorischer Text
- SGK-N: Kommissionsbericht vom 10. April 2025, BBl 2025 1705
- Obsan: Ambulante Konsultationen in Notfallstationen, Bulletin 10/2024
- prio.swiss: Sessionsbrief Herbst 2026, Position zu Geschäft 17.480
- Ausgangspunkt: Medinside vom 15. September 2026



