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Atlantikküste bei Bajamar auf Teneriffa mit Wellenbecken und Felsen, Gemeinde La Laguna
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ReisenRecherche15:45 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

Neue Strandregeln auf Teneriffa? Sie gelten nur in La Laguna

Die Gemeinde San Cristóbal de La Laguna hat ihre Küstenordnung verschärft. Für Feriengäste wichtig: Die Vorgaben betreffen nicht pauschal alle Strände Teneriffas.

Die Schlagzeile klingt nach einer neuen Ferienregel für Teneriffa. Tatsächlich geht es um eine kommunale Verordnung – und dieser Unterschied ist für Besucherinnen und Besucher entscheidend. San Cristóbal de La Laguna hat am 7. Oktober die definitive «Ordenanza» für die Nutzung, den Schutz und die Verwaltung seiner Strände und öffentlichen Naturbecken veröffentlichen lassen. Die Stadtverwaltung stellte die Regeln am folgenden Tag vor.

Das Gebiet ist klar eingegrenzt. Betroffen sind die kommunalen Strände, Naturbecken, Sonnenterrassen, Zugänge und weiteren zugehörigen Anlagen im Gemeindegebiet von La Laguna. Die Stadt nennt ausdrücklich Bajamar samt Strand, Jover bei Tejina, La Barranquera in Valle de Guerra und El Arenisco bei Punta del Hidalgo. Es handelt sich also um Küstenorte im Nordosten der Insel – nicht etwa um die Badeorte im Süden oder um sämtliche Buchten und Strände Teneriffas.

Was nun gilt

Nach Angaben der Gemeinde sind alle von ihr erfassten Strände und Becken rauchfreie Zonen. Zudem untersagt die Ordnung das Wegwerfen von Zigarettenresten, E-Zigaretten, Vapes und anderem Tabakabfall. Daneben bringt sie bekannte Küstenregeln in einer gemeinsamen Ordnung zusammen: Müll oder verunreinigende Stoffe dürfen nicht zurückgelassen werden; Seife, Shampoo, Waschmittel und andere Chemikalien gehören weder in Aussenduschen noch ins Wasser. Feuer, Grillieren und Lagerfeuer sind nur mit ausdrücklicher Bewilligung möglich.

Ebenfalls verboten sind unerlaubtes Zelten und Übernachten, nicht bewilligte Verkaufs- oder Dienstleistungsangebote sowie Lautsprecher oder Musikanlagen, wenn sie die Ruhe und das Zusammenleben stören. Fahrzeuge dürfen nur dort fahren oder parkieren, wo es erlaubt ist. Jetskis und andere motorisierte Geräte gehören nicht in Badzonen. Wer trotz roter Flagge ins Wasser geht, verstösst ebenfalls gegen die kommunale Regelung.

Auch für Drohnen setzt die Gemeinde eine Grenze: Ohne Genehmigung sind sie nicht erlaubt, wenn Sicherheit, Privatsphäre oder öffentliche Dienste beeinträchtigt werden könnten. Für organisierte Sport-, Kultur- oder kommerzielle Anlässe kann eine kommunale Bewilligung nötig sein, insbesondere bei Infrastruktur, grösserem Andrang oder wirtschaftlicher Nutzung.

Für Hunde und andere Tiere gilt während der offiziellen Badesaison grundsätzlich ein Verbot in Badzonen; ausgenommen sind Blinden-, Assistenz- und Diensthunde. Die Gemeinde kann aber separate Bereiche für Tiere ausweisen. Wer mit einem Tier ausserhalb einer solchen Einschränkung unterwegs ist, muss es kontrollieren und Hinterlassenschaften beseitigen.

Sicherheit geht vor Ferienroutine

Die Verordnung betont, dass öffentliche Strände und Naturbecken grundsätzlich frei und kostenlos nutzbar bleiben. Gleichzeitig müssen Gäste die Hinweise von Gemeindeangestellten, Rettungsdienst und Behörden beachten. Das ist besonders wichtig, weil Küstenbedingungen schnell wechseln können. Die Gemeinde darf bei Umwelt- oder Gesundheitsrisiken Bereiche abgrenzen, den Zugang beschränken oder zeitweilig schliessen; solche Entscheide sollen begründet und signalisiert werden.

Die Ordnung sieht ein abgestuftes Sanktionssystem für leichte, schwere und sehr schwere Verstösse vor. Als schwer nennt der kommunale Entwurf beispielsweise verschmutzende Einleitungen, unerlaubten Verkauf, das Baden bei roter Flagge oder erhebliche Schäden am öffentlichen Küstenraum. Die konkrete Einordnung hängt jedoch vom Einzelfall und vom Schaden ab. Wer Regeln missachtet, sollte deshalb nicht mit pauschalen Internetangaben über angebliche «Teneriffa-Bussen» planen.

Was Reisende daraus ableiten können

Die neu publizierte Regelung ersetzt keine Abklärung für einen bestimmten Ferienort. La Laguna ist nur eine von mehreren Gemeinden auf Teneriffa; Zuständigkeiten können zudem zwischen Gemeinde, Inselverwaltung, Kanarenregierung und spanischem Küstenschutz aufgeteilt sein. Daraus folgt: Ein Rauchverbot oder eine Hunderegel in Bajamar lässt sich nicht automatisch auf Playa de las Américas, Los Cristianos, El Médano oder andere Gemeinden übertragen.

Am praktischsten ist daher ein kurzer Check direkt am Ziel: auf Schilder achten, Flaggen respektieren und bei Naturbecken oder besonderen Küstenabschnitten die örtlichen Hinweise befolgen. So lässt sich die neue kommunale Ordnung einordnen, ohne aus ihr ein falsches Inselgesetz zu machen.

Quellen

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