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Kleine Drohne über Landschaft mit Radar- und Sensortechnik der Schweizer Drohnenabwehr in der Dämmerung
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SchweizRecherche11:45 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

Drohnenabwehr: Was die Schweiz jetzt tatsächlich aufbaut

Zwischen Fähigkeitslücke und Ausbauplan

Wenn unbekannte Flugobjekte über sensiblen Orten gesichtet werden, liegt der Begriff «Blindflug» nahe. Als Zustandsbeschreibung für die gesamte Schweiz ist er aber zu grob. Die Schweiz verfügt weder über einen lückenlosen Schutzschirm gegen jede kleine Drohne noch über eine einzige Stelle, die jede Sichtung landesweit abarbeitet. Zugleich beginnt sie nicht bei null: Nach Angaben des VBS sind erste Systeme zur Drohnenabwehr bereits eingeführt. Der Bund hat für die kommenden Jahre einen Ausbau von Erkennung, Abwehr, Ausbildung und Beschaffung festgelegt.

Der Anlass ist real. Das VBS stellt eine Zunahme von Drohnenflügen über militärischen und kritischen Infrastrukturen in der Schweiz fest. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede Sichtung ein Angriff oder staatlich gesteuerte Spionage ist. Die jüngste Bundesmitteilung veröffentlicht weder eine Zahl der Fälle noch eine Zuordnung zu Tätern. Genau diese Zurückhaltung ist wichtig: Eine Drohne kann unbedenklich, fahrlässig oder absichtlich eingesetzt werden. Aus einer Beobachtung allein lassen sich Absicht und Urheberschaft nicht seriös ableiten.

Trotzdem verändert die Technik die Sicherheitslage. Kleine Drohnen sind schwer zu entdecken und können zur Aufklärung, zur Störung oder für Angriffe verwendet werden. Besonders relevant sind deshalb Orte, deren Ausfall viele Menschen oder zentrale Dienstleistungen treffen würde: Flughäfen, Energieanlagen, militärische Anlagen und andere kritische Infrastruktur. Eine wirksame Reaktion besteht nicht einfach darin, jedes Flugobjekt vom Himmel zu holen. Zuerst muss zuverlässig geklärt werden, ob es sich tatsächlich um eine Drohne handelt, wo sie fliegt und welche Gefahr von ihr ausgeht. Danach stellen sich Fragen der Verhältnismässigkeit, der Sicherheit Dritter und der rechtlichen Befugnisse.

Ausbau von Technik und Ausbildung

Der Bundesrat setzt den Schwerpunkt deshalb breiter. Seine Leitlinien für die Verteidigung bezeichnen hybride Aktionen und Angriffe aus der Distanz als besonders wahrscheinliche Bedrohungen. Bis 2039 sollen rund 80 Prozent der Rüstungsinvestitionen in die Abwehr dieser wahrscheinlichen Bedrohungen fliessen. Drohnenabwehr ist darin ein Baustein neben Luftverteidigung, elektronischer Kriegführung, Schutz von Netzwerken und Resilienz.

Konkret soll ab 2028 ein verlegbares, modulares System gegen Mini-Drohnen schrittweise eingeführt werden. Es soll Flugobjekte erkennen, identifizieren und neutralisieren können. Die veröffentlichte Planung beschreibt Komponenten wie Sensoren, Führungselemente und Wirkungsmittel, legt aber bewusst keine technischen Detaildaten offen. Parallel ist ein eigenes Drohnenbataillon vorgesehen, das Aufklärung, Wirkung und Abwehr abdecken soll. Eine eigene Rekrutenschule und das Zentrum Unbemannte Systeme sollen Fachwissen aus Truppe, Hochschulen, Start-ups und Industrie schneller zusammenbringen.

Der Zeitplan zeigt auch die Lücke: Die zentrale Fähigkeit wird nicht morgen flächendeckend verfügbar sein. Die Armee will Systeme deshalb in kleineren Stückzahlen und kürzeren Zyklen beschaffen. Das ist bei schnell alternder Drohnentechnik plausibel, verlangt aber transparente Prioritäten: Welche Objekte werden zuerst geschützt, welche Systeme sind interoperabel, und wie wird ihre Wirksamkeit unter realistischen Bedingungen geprüft?

Technik allein löst die Zuständigkeit nicht

Mindestens ebenso wichtig ist die Zuständigkeit. Heute tragen verschiedene Behörden, Stellen und private Infrastrukturbetreiber Verantwortung. Das VBS führt deshalb eine interdepartementale Arbeitsgruppe, welche die Rechtsgrundlagen und die Kompetenzen überprüft. Die parlamentarische Debatte hat zudem gezeigt, dass Eingriffe in den Funkraum oder der Einsatz physischer Abwehrmittel nicht ohne rechtliche und sicherheitliche Abwägung möglich sind. Ein schneller Kauf allein löst dieses Problem nicht.

Die sachliche Schlussfolgerung lautet deshalb: Die Schweiz befindet sich nicht im totalen Blindflug, aber in einer Übergangsphase. Der Bund hat den Bedarf erkannt und einen Ausbau beschlossen. Ob daraus wirksamer Schutz entsteht, entscheidet sich an drei Punkten: verlässliche Lagebilder, rechtssichere Reaktionswege und eine Beschaffung, die mit der technischen Entwicklung Schritt hält.

Was Behörden jetzt klären müssen

Die technische Beschaffung ist nur eine Seite des Problems. Ebenso wichtig bleibt, wie Beobachtungen zwischen Armee, Polizei, Infrastrukturbetreibern und zivilen Luftfahrtstellen rasch und rechtssicher weitergegeben werden. Nur mit solchen klaren Wegen kann aus einer Sichtung ein belastbares Lagebild und, falls nötig, eine verhältnismässige Reaktion werden.

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