
Drei US-Medien klagen gegen den Ausschluss vom Weissen Haus
CNN, MS NOW und Politico wehren sich gegen den Ausschluss ihrer Reporter. Der Streit dreht sich um Regeln für Akkreditierungen und den gemeinsamen Fernsehpool.
Drei grosse US-Nachrichtenorganisationen ziehen gegen die Trump-Regierung vor Gericht. CNN, MS NOW und Politico werfen dem Weissen Haus vor, ihre Reporterinnen und Reporter pauschal vom Gelände ausgeschlossen zu haben. Die Klageschrift vom 21. September richtet sich gegen Präsident Donald Trump und weitere Regierungsvertreter. Sie verlangt, die Zugangsentscheidung rückgängig zu machen. Ob die Sperre rechtswidrig ist, muss das Gericht erst entscheiden.
Zugang ist mehr als ein Presseplatz
Nach Darstellung der Kläger verloren die drei Organisationen die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden mit den für das Weisse Haus nötigen Ausweisen ausstatten zu lassen. Zu den Klägern gehören neben den Unternehmen die Journalistinnen Akayla Gardner, Cheyenne Haslett und Betsy Klein. Die Sperre betreffe Berichterstattung vor Ort, nicht lediglich einen Sitzplatz in einem einzelnen Briefing. Das ist ein wichtiger Unterschied: Ein Reporter kann zwar weiterhin telefonieren und veröffentlichen, hat aber ohne Zugang weniger Gelegenheit, Fragen unmittelbar zu stellen und Vorgänge selbst zu beobachten.
Die Klage nennt drei verfassungsrechtliche Angriffspunkte. Erstens hätten die Betroffenen keine ausreichende Gelegenheit erhalten, den Entzug ihres Zugangs anzufechten. Zweitens sehen sie darin eine Vergeltung für unliebsame Berichterstattung. Drittens behaupten sie, die Regierung bevorzuge bestimmte politische Sichtweisen bei der Vergabe von Zugangsrechten. Das sind Vorwürfe der Kläger, keine Feststellungen des Gerichts. Sie beantragen eine einstweilige gerichtliche Anordnung und ein endgültiges Verbot der Ausschlusspraxis.
Die Regierung beruft sich auf ihr Hausrecht
Das Weisse Haus hält entgegen, der Zutritt zum Präsidentensitz sei ein Privileg und kein uneingeschränkter Anspruch für jede Redaktion. Die betroffenen Medien könnten die Regierung weiter kritisieren und über sie berichten. Zutreffend ist: Pressefreiheit bedeutet nicht, dass alle Journalistinnen und Journalisten jederzeit Zugang zu allen Regierungsräumen haben. Die rechtliche Frage ist enger. Darf die Regierung bereits eingeräumten Zugang entziehen, weil ihr die Sichtweise oder Berichterstattung einer Redaktion missfällt, und welches Verfahren muss sie dabei einhalten?
Die Kläger stützen sich unter anderem auf frühere US-Gerichtsentscheidungen zu Akkreditierungen. Diese Rechtsprechung löst den neuen Streit nicht automatisch: Das Gericht muss die konkrete Entscheidung, ihre Begründung und das Verfahren prüfen. Auch die Behauptung, die Sperre sei politisch motiviert, verlangt Belege. Ein Urteil zugunsten der Redaktionen wäre ebenso wenig eine allgemeine Eintrittskarte in jedes Regierungsgebäude wie eine Abweisung der Klage ein Freipass für beliebige Ausschlüsse.

Der erste praktische Test: der gemeinsame Fernsehpool
Der Streit hat schon vor einem Urteil Folgen für die Organisation der Berichterstattung. Laut Associated Press wäre CNN am 21. September im rotierenden Fernsehpool an der Reihe gewesen, der Bilder und Informationen für mehrere Sender gemeinsam bereitstellt. Andere Sender wollten die gesperrte Redaktion nicht einfach ersetzen. Dadurch fiel der übliche Pool für eine Reise des Präsidenten zu den Vereinten Nationen aus. Die Meldung belegt eine konkrete Störung des Poolbetriebs; sie belegt noch nicht, dass eine bestimmte Schweizer Sendung deshalb Material nicht erhielt.
Der Verband der Korrespondentinnen und Korrespondenten im Weissen Haus kritisiert den Ausschluss ebenfalls. Ein solcher Pool ist keine private Gefälligkeit für CNN: Redaktionen teilen knappe Plätze und verbreiten Beobachtungen weiter. Wenn eine Regierung einzelne Teilnehmer ohne transparenten, sachlichen Grund aussondern kann, verändert sie damit potenziell, welche unabhängigen Augen vor Ort sind. Umgekehrt bleibt die Sicherheit und Organisation des Präsidentensitzes eine legitime Regierungsaufgabe. Entscheidend ist, ob die Kriterien nachvollziehbar und ohne politische Benachteiligung angewandt werden.
Für Leserinnen und Leser ausserhalb der USA ist der Fall relevant, weil Poolberichte und Bilder international weitergegeben werden. Vorerst stehen sich aber eine Klageschrift und eine Gegenposition der Regierung gegenüber. Das Gericht wird klären müssen, ob der Ausschluss eine zulässige Zugangsregel oder eine Sanktion gegen kritische Berichterstattung ist. Bis dahin wäre es falsch, eine behauptete Verletzung der Pressefreiheit bereits als gerichtlich erwiesen zu behandeln.



