
US-Abschiebungen: Was 25 447 erfasste Drittstaaten-Fälle zeigen
Die Zahl stammt aus einer internationalen Recherche. Zusagen über 410 Millionen Dollar sind keine belegten Ausgaben – und ein Gericht verlangt mehr Rechtsschutz.
Mindestens 25 447 Menschen haben die USA seit Januar 2025 bis Ende August 2026 in Länder abgeschoben, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Die Zahl stammt aus einer grenzüberschreitenden Recherche des Deportation Project, nicht aus einer vollständigen amtlichen US-Statistik. Genau deshalb braucht sie Kontext: Rund 20 000 dieser Überstellungen gingen nach Mexiko. Die übrigen Fälle verteilen sich auf zahlreiche Staaten und sehr unterschiedliche Abkommen.
Eine grosse Zahl – mit klarer Herkunft
Das von Forbidden Stories koordinierte Rechercheprojekt wertete Daten mehrerer Quellen aus, darunter die Beobachtungsstelle Third-Country Deportation Watch von Human Rights First und Refugees International sowie weitere Recherchen. Bis zum 31. August erfasste das Konsortium Überstellungen in 28 Drittstaaten. Die Organisationen verfolgen eine Praxis, deren einzelne Flüge und Vereinbarungen die US-Regierung oft nicht vollständig öffentlich dokumentiert. «Mindestens» ist deshalb wichtig: Es ist eine recherchierte Untergrenze nach den verfügbaren Belegen, keine lückenlose staatliche Bilanz.
Die Verteilung widerspricht dem ersten Bild einer weltweiten Serie ausschliesslich weit entfernter Flüge. Mexiko macht den weitaus grössten Teil der erfassten Fälle aus. Ein Transfer in ein Nachbarland und eine Überstellung über Kontinente hinweg werfen verschiedene logistische, rechtliche und menschliche Fragen auf. Beide fallen unter den Begriff «Drittstaat», sofern die betroffene Person nicht dorthin als Staatsangehörige zurückkehrt. Aus der Gesamtzahl lässt sich weder die durchschnittliche Entfernung noch die individuelle Sicherheit einer Abschiebung ableiten.
Der Tracker der beiden Menschenrechtsorganisationen meldete Mitte August mehr als 23 000 Betroffene in 26 Staaten. Die höhere Konsortialzahl hat einen späteren Stichtag und verarbeitet weitere Quellen. Solche Differenzen sind kein Beweis für einen Fehler in einer der Zählungen. Sie zeigen, wie schnell eine laufend aktualisierte Untergrenze veraltet und warum Stichtag, Datenbasis und Definition zusammen mit der Zahl genannt werden müssen.
410 Millionen Dollar sind kein Ausgabenbeleg
Ein zweiter Wert kursiert neben der Fallzahl: mindestens 410 Millionen Dollar. Nach Einsicht in interne Unterlagen des US-Aussenministeriums berichtete die Washington Post, die Regierung habe bis Ende Juni Mittel dieser Grössenordnung für Vereinbarungen mit 31 Ländern autorisiert oder zugesagt. Das ist nicht gleichbedeutend mit 410 Millionen Dollar, die bereits überwiesen oder ausgegeben wurden. Auch wäre eine Division dieser Summe durch 25 447 Fälle kein seriöser «Preis pro Abschiebung»: Zeitraum, Empfängerstaaten und Zweck der Mittel decken sich nicht vollständig.
Eine unabhängige, allerdings parteipolitisch verortete Kontrolle liegt aus dem US-Senat vor. Die demokratischen Mitglieder des Aussenpolitikausschusses dokumentierten im Februar für einen früheren Zeitraum über 32 Millionen Dollar an direkten Zahlungen an fünf Regierungen sowie weitere Flugkosten. Ihr Bericht kritisiert mangelnde Transparenz und Kontrolle. Er belegt nicht, dass jede spätere Zusage ausgezahlt wurde. Das Aussenministerium und die Regierung verteidigen Drittstaaten-Abschiebungen als Mittel, wenn Herkunftsländer Menschen nicht aufnehmen oder eine Rückführung dorthin nicht möglich sei. Kritiker halten entgegen, dass Schutzsuchende in einem fremden Land schwerer Zugang zu Rechtsmitteln und Sicherheit haben könnten.

Gericht setzt dem Verfahren Grenzen
Am 18. September bestätigte ein US-Berufungsgericht in einem Verfahren gegen das Heimatschutzministerium zentrale Anforderungen an solche Abschiebungen. Betroffene müssen wirksam über das Zielland informiert werden und eine sinnvolle Gelegenheit erhalten, Befürchtungen vor Verfolgung oder Folter dort vorzubringen. Der Entscheid betrifft das Verfahren, nicht die Aussage, jede Überstellung in einen Drittstaat sei grundsätzlich verboten. Die weitere prozessuale Wirkung und mögliche Rechtsmittel sind zu beachten; ein Urteil allein sagt nichts darüber aus, wie die Behörden jeden Fall künftig handhaben.
Für die Schweiz ist der Fall keine direkte Änderung des Schweizer Asylrechts. Er zeigt aber, wie wenig eine aggregierte Zahl ohne Methodik über Einzelfälle verrät. Wer die US-Praxis bewerten will, muss drei Fragen getrennt stellen: Wohin wurden Menschen tatsächlich gebracht? Welche Gelder sind zugesagt und welche bezahlt? Hatten Betroffene vor der Überstellung eine echte Möglichkeit, ein Schutzrisiko geltend zu machen? Erst diese Trennung macht aus einer spektakulären Zahl eine überprüfbare Geschichte.
Originalquellen
- Forbidden Stories: Karte des Deportation Project
- Human Rights First und Refugees International: Drittstaaten-Tracker, Stand August 2026
- US-Senat: Bericht der demokratischen Ausschussmitglieder zu Kosten und Abkommen
- US-Berufungsgericht: D.V.D. gegen DHS, Urteil vom 18. September 2026
- Washington Post: Recherche zu internen Ausgaben- und Zusageunterlagen



