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Zollanlage am Schweizer Grenzübergang mit Lastwagen in der Abfertigungsspur
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SchweizRecherche07:45 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

Der Zoll wird digitaler – doch an der Grenze ändert sich vorerst nichts

Der Bundesrat schickt die Ausführungsverordnungen zur Zollrechtsreform in die Vernehmlassung. Das Paket soll Verfahren vereinheitlichen und digitalisieren, ist aber noch kein neues Regime im Alltag.

An der Schweizer Grenze soll die Abwicklung langfristig digitaler, einheitlicher und einfacher werden. Noch ist dies allerdings kein neues Regelwerk, das Reisende oder importierende Unternehmen von heute auf morgen befolgen müssen. Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2026 zunächst die Vernehmlassung zum Verordnungspaket der Zollrechtsreform eröffnet. Bis zum 28. Januar 2027 können die eingeladenen Kreise Stellung nehmen.

Die Vorlage ist der nächste Schritt einer seit Jahren laufenden Totalrevision. Das Parlament hat am 20. Juni 2025 zwei neue Gesetze beschlossen: das BAZG-Vollzugsaufgabengesetz und das Zollabgabengesetz. Gegen diese Vorlagen kam kein Referendum zustande. Nun geht es darum, wie diese gesetzlichen Grundlagen in der Praxis und in den Verordnungen ausgestaltet werden sollen.

Worum es im Paket geht

Im Mittelpunkt steht eine neue BAZG-Vollzugsaufgabenverordnung. Sie soll als Rahmenverordnung festlegen, wie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, kurz BAZG, Abgaben erhebt und den grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehr kontrolliert. Der Bund nennt als Ziele weniger administrativen Aufwand für die Wirtschaft, harmonisierte Abläufe und eine durchgängige Digitalisierung.

Daneben soll die bisherige Zollverordnung durch eine neue Zollabgabenverordnung ersetzt werden. Hinzu kommen Totalrevisionen beziehungsweise Anpassungen bei mehreren Abgabeerlassen: bei der Tabaksteuer, Biersteuer, Automobilsteuer, Mineralölsteuer und beim Alkohol. Die Vorlage berührt zudem – über die Rahmenverordnung und ihre Anhänge – weitere Bereiche wie Mehrwertsteuer, CO₂-Abgabe, flüchtige organische Verbindungen und die Kontrolle von Edelmetallen.

Das klingt nach einer breiten Umgestaltung, bedeutet aber nicht, dass der Zoll seine Aufgaben neu erfindet. Nach Darstellung des BAZG bleiben Aufgaben und die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Kantonen unverändert. Neu geordnet werden vor allem Verfahren, Datenflüsse und die rechtliche Grundlage für vereinfachte, möglichst automatisierte Prozesse. Die Reform ist eng mit dem Programm DaziT verbunden, mit dem das BAZG seine Systeme modernisiert.

Was das für Privatpersonen bedeutet

Für Personen, die die Grenze überqueren, ist besonders wichtig, zwischen Gesetzgebungsarbeit und geltendem Recht zu unterscheiden. Die Vernehmlassung ändert weder heute Freimengen noch die Pflicht, Waren korrekt anzumelden. Auch gibt sie noch keine abschliessende Antwort darauf, wie einzelne künftige digitale Abläufe im Reiseverkehr aussehen werden. Wer einkauft oder reist, muss sich weiterhin an die aktuell geltenden Bestimmungen und Angaben des BAZG halten.

Anders kann die Bedeutung für Unternehmen sein, die regelmässig Waren ein-, aus- oder durchführen. Sie sollten die Entwürfe und Erläuterungen prüfen, weil technische Schnittstellen, Meldewege, Übergangsregeln oder Vollzugsdetails den betrieblichen Alltag beeinflussen können. Die Bundeskanzlei hat dafür neben den Verordnungsentwürfen auch Erläuterungsberichte veröffentlicht. Eine Vernehmlassung ist gerade dafür da, solche Fragen vor dem definitiven Erlass aufzunehmen.

Was feststeht – und was offen bleibt

Gesichert sind der Start der Vernehmlassung am 14. Oktober und ihre Frist bis zum 28. Januar 2027. Gesichert ist ebenfalls der politische Rahmen: Die neuen Gesetze trennen das Zollabgabenrecht vom allgemeinen Vollzugsrecht und sollen die Grundlage für Vereinfachung und Digitalisierung schaffen. Das BAZG betont, dass die Totalrevision nach dem Abschluss auf Gesetzesstufe nun auf Verordnungsebene weitergeführt wird.

Offen ist hingegen der definitive Inhalt der Verordnungen nach der Konsultation. Ebenso steht in der veröffentlichten Mitteilung kein allgemeiner Zeitpunkt, an dem das Gesamtpaket in Kraft tritt. Aus dem Start der Vernehmlassung lässt sich daher weder ein neues Datum für Grenzformalitäten noch eine sofortige Änderung von Abgaben ableiten.

Auch die oft verwendete Kurzformel «der Zoll wird digital» braucht Einordnung. Digitalisierte Abläufe können für bestimmte Warentransporte, Deklarationen oder Kontrollen unterschiedliche Folgen haben. Welche Prozesse zuerst umgestellt werden, welche technischen Voraussetzungen gelten und welche Übergangsfristen vorgesehen sind, ergibt sich erst aus dem endgültigen Recht und seiner Umsetzung.

Die faire Lesart der Ankündigung lautet deshalb: Der Bund hat die letzte grosse Etappe der Regelsetzung eröffnet, nicht schon die Ziellinie erreicht. Für die Wirtschaft ist das der Moment, Details einzubringen. Für die breite Öffentlichkeit ist es vorerst ein Modernisierungsprojekt ohne unmittelbare neue Reiseregel.

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