
Barrierefrei unterwegs: Ein umgebauter Bahnhof ist noch keine ganze Reise
Zur Mobilitätswoche lohnt der Blick auf die gesamte Strecke. Gute nationale Quoten sagen wenig darüber, ob ein konkreter Samstagsausflug funktioniert.
Der Zug ist erreichbar, der Zielbahnhof modernisiert – und trotzdem kann ein Ausflug an einer einzigen Stufe scheitern. Wer mit Rollstuhl, Gehhilfe oder einer anderen Einschränkung unterwegs ist, braucht keine durchschnittlich gute Verbindung. Benötigt wird eine Strecke, deren einzelne Teile tatsächlich zusammenpassen: von der Haustür bis zum Ziel.
Die Europäische Mobilitätswoche vom 16. bis 22. September 2026 steht erneut unter dem Thema Mobilität für alle. Dieses Jahr betont die Kampagne die Fairness zwischen Generationen. Für die Schweiz bietet das einen Anlass, Fortschritte im öffentlichen Verkehr genauer zu lesen. Denn eine hohe Quote zugänglicher Bahnhöfe und eine selbstständig mögliche Wochenendreise sind verwandte, aber nicht identische Aussagen.
82 Prozent – von wem?
Das Bundesamt für Verkehr meldete im Juli 2025, dass Ende 2024 insgesamt 1132 von ungefähr 1800 Bahnstationen autonom benutzbar waren. Weil zuerst grosse Bahnhöfe angepasst wurden, profitierten davon 82 Prozent der Reisenden. Die beiden Angaben widersprechen sich nicht: Die eine zählt Stationen, die andere gewichtet nach ihrer Nutzung.
Wer aus den 82 Prozent einen Anteil aller Bahnhöfe macht, liest die Statistik falsch. Ebenso wenig ist die Zahl ein aktueller Messwert für September 2026. Sie beschreibt ausdrücklich den damaligen Stand. Für einen einzelnen Ort kann eine nationale Durchschnittsangabe zudem nicht beantworten, ob der Einstieg heute möglich ist oder welche Unterstützung benötigt wird.
Die gesetzliche Anpassungsfrist endete grundsätzlich Ende 2023, soweit Umbauten verhältnismässig waren. Das BAV hielt fest, dass sie nicht überall eingehalten wurde. In seinem Bericht werden unter anderem Personalmangel und fehlende Zeitfenster für Bauarbeiten als Erklärungen der Bahnen genannt. Diese Gründe erläutern die Verzögerungen aus deren Sicht; sie beseitigen die Einschränkungen für Reisende nicht.

Die Lücke kann vor dem Bahnhof liegen
Bei einer Alltags- oder Freizeitfahrt wechseln die Zuständigkeiten. Für die Anpassung der Bushaltestellen sind Kantone und Gemeinden als Strasseneigentümer zuständig, wie das BAV erläutert. Ein gut ausgebauter Bahnabschnitt sagt daher noch nichts über den Bus zum Bahnhof aus. Auch der Fussweg zum Ziel gehört aus Sicht der reisenden Person zur Verbindung.
Daraus ergibt sich eine praktische Folgerung: Die Qualität der Reise wird durch ihre schwächste notwendige Stelle begrenzt. Eine einzelne Barriere lässt sich nicht mit vielen gut zugänglichen Perrons an anderen Orten verrechnen. Gerade diese Differenz geht verloren, wenn Fortschritt ausschliesslich über nationale Prozentwerte vermittelt wird.
Das ist kein Argument gegen die bevorzugte Anpassung stark genutzter Bahnhöfe. Solche Arbeiten erreichen viele Menschen. Es ist ein Argument dafür, zusätzlich vollständige Wege und konkrete Verbindungen zu betrachten. Erst dadurch wird sichtbar, wo der nächste Ausbau einen bislang unmöglichen Ausflug tatsächlich ermöglichen würde.
Hilfe muss zur Verbindung passen
Die SBB bieten über das Contact Center Handicap Informationen und kostenlose Ein- und Ausstiegshilfe an. Die Nummer 0800 007 102 ist täglich von 5 bis 24 Uhr erreichbar. Hilfe lässt sich auch über das Anmelde- und Informationssystem AMO reservieren. Diese Angebote erleichtern Reisen, sind aber nicht dasselbe wie eine ohne Anmeldung jederzeit selbstständig benutzbare Infrastruktur.
Für Reisen innerhalb der Schweiz nennt die SBB grundsätzlich eine Stunde Vorlauf; in Ausnahmefällen und bei Shuttle-Fahrdiensten sind es zwei Stunden. Für frühe Verbindungen vor 6 Uhr und das Nachtnetz gelten besondere Anmeldezeiten. Deshalb sollte die konkrete Reise frühzeitig abgeklärt werden, statt sich auf die kürzeste genannte Frist zu verlassen.
Auch bei Umstiegen ist Vorsicht mit Standardwerten nötig. Laut SBB reichen die im gewöhnlichen Online-Fahrplan hinterlegten Mindestzeiten nicht in jedem Fall für Reisende mit eingeschränkter Mobilität. Ein rechnerisch erreichbarer Anschluss kann im persönlichen Reiseablauf zu knapp sein. Die Beratung sollte deshalb die vollständige Verbindung einschliesslich Rückfahrt berücksichtigen.
Spontanität ist ein Teil der Teilhabe
Für den Samstag heisst das: Nicht nur das Ausflugsziel auswählen, sondern auch Zugänge, Anschlüsse und gegebenenfalls Hilfe planen. Diese zusätzliche Arbeit ist selbst ein Hinweis darauf, was vollständige Barrierefreiheit leisten müsste. Sie würde nicht bloss den Transport ermöglichen, sondern mehr Freiheit lassen, kurzfristig aufzubrechen oder den Aufenthalt zu verlängern.
Der Erfolg des Ausbaus zeigt sich deshalb letztlich an einer einfachen Frage: Kann ein Mensch die gewünschte Reise tatsächlich unternehmen? Eine Prozentzahl liefert dafür einen wichtigen Hintergrund. Die Antwort liegt auf dem ganzen Weg.
Quellen
Europäische Mobilitätswoche 2026 · BAV: barrierefreie Bahnhöfe, Stand Ende 2024 · BAV: Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr · SBB: Contact Center Handicap und Anmeldefristen


