EFAS vereinheitlicht das Bezahlen – nicht die Versorgung
Ab 2028 gilt für ambulante und stationäre Leistungen derselbe Finanzierungsschlüssel. Neue Obsan-Daten zeigen jedoch, wie verschieden die kantonalen Ausgangslagen sind.

EFAS vereinheitlicht ab 2028, wer ambulante und stationäre Leistungen bezahlt. Die Reform trifft jedoch auf 26 unterschiedlich organisierte Systeme. Neue Obsan-Daten zeigen, wie weit die Ausgangslagen auseinanderliegen.
Der alte Schlüssel belohnt stationäre Rechnungen
Ambulante Behandlungen werden heute vollständig über die Krankenkassenprämien finanziert. Bei stationären Behandlungen tragen die Kantone dagegen mindestens 55 Prozent, die Versicherer höchstens 45 Prozent. Für Versicherer kann eine stationäre Behandlung deshalb günstiger erscheinen, obwohl sie das Gesamtsystem mehr kostet.
Diesen widersprüchlichen Anreiz soll die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen, kurz EFAS, beseitigen. Ab 1. Januar 2028 übernehmen die Kantone mindestens 26,9 Prozent der Nettokosten aller Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Höchstens 73,1 Prozent werden über die Prämien finanziert. Nettokosten sind die Ausgaben nach Franchise und Selbstbehalt. Pflegeleistungen folgen ab 2032. Die Stimmbevölkerung nahm die Reform am 24. November 2024 mit 53,31 Prozent an.
9,2 Milliarden – aber nur ein Teil des Ambulanten
Das Obsan-Bulletin 06/2026, veröffentlicht im September 2026, wertet die Jahre 2017 bis 2024 aus. In diesem Zeitraum nahm die Zahl der Konsultationen um 25 Prozent zu. Die fakturierten Beträge stiegen um 34 Prozent auf rund 9,2 Milliarden Franken. Damit wuchsen Nutzung und Kosten deutlich schneller als die Bevölkerung.
Entscheidend ist die Abgrenzung: Die Auswertung erfasst nur ambulante Leistungen von Spitälern. Behandlungen in Arztpraxen fehlen. Ein hoher Kantonswert kann daher bedeuten, dass Notfall-, Spezial- oder Bereitschaftsdienste stärker über Spitäler organisiert sind. Ein tiefer Wert kann auf einen grösseren praxisambulanten Bereich hinweisen. Die Daten ergeben weder eine Rangliste der Effizienz noch einen Beleg für Über- oder Unterversorgung.

Basel-Stadt und Nidwalden: zwei Modelle, kein Ranking
Die Spannweite wird im Vergleich zweier Kantone sichtbar. Nutzerinnen und Nutzer spitalambulanter Angebote kamen 2024 in Basel-Stadt im Durchschnitt auf 6,8 Konsultationen, in Nidwalden auf 3,3. Zugleich wurden pro Konsultation im Mittel 344 Franken in Basel-Stadt und 698 Franken in Nidwalden fakturiert – rund doppelt so viel.
Da Praxisleistungen nicht enthalten sind, bilden diese Werte die gesamte ambulante Versorgung beider Kantone nicht ab. Auch Zentrumslasten und die Zusammensetzung der Behandlungen können den Vergleich beeinflussen. Das Obsan stellt zwar einen Zusammenhang zwischen häufigeren Kontakten und tieferen durchschnittlichen Beträgen fest. Die publizierten Werte sind jedoch kein alters- und morbiditätsbereinigtes Effizienzranking. Daraus folgt weder eine Ursache noch ein Qualitätsurteil.
Selbst die Fachgebiete sind kantonal verschieden gewichtet. Für 2024 berechnet das Obsan je nach Kanton einen Anteil der Psychiatrie und Psychotherapie von rund 2 bis 25 Prozent an den spitalambulanten Kosten. Bei der physikalischen Medizin und Rehabilitation liegt die ausgewiesene Spanne bei etwa 4 bis 28 Prozent. Dahinter können andere Zuständigkeiten zwischen Spitälern und Praxen, Zentrumseffekte oder kantonale Angebotsentscheide stehen. Die Auswertung kann diese Ursachen nicht abschliessend trennen.
Nur einen Teil des Wachstums ordnet das Obsan der politisch gewünschten Verlagerung «ambulant vor stationär» zu. Für die 18 Gruppen des AvoS-Monitorings berechnet es ungefähr einen Drittel des Aktivitätszuwachses. Welche Faktoren den übrigen Anstieg verursachen, bleibt mit diesen Daten offen.
Die 800-Millionen-Frage: Prämien oder Steuern?
EFAS macht medizinische Leistungen nicht automatisch günstiger. Zunächst ändert sich, aus welchem Topf eine Rechnung bezahlt wird. Der Schlüssel wurde anhand der Jahre 2016 bis 2019 so festgelegt, dass die Umstellung schweizweit grundsätzlich kostenneutral sein soll.
Der Bundesrat verbindet EFAS mit der Erwartung, Fehlanreize abzubauen und koordinierte Versorgung zu erleichtern. Eine Garantie für sinkende Gesamtkosten ist das nicht. Der BAG-Bericht vom 29. Oktober 2025 zeigt zunächst eine Verschiebung der Finanzierung auf Basis der Kosten von 2024. Hätte EFAS bereits damals gegolten, hätten die Kantone zusammen jährlich mehr als 800 Millionen Franken zusätzlich getragen. Die Prämienzahlenden wären rechnerisch um denselben Betrag entlastet worden.
Das ist keine Prognose für 2028. Die tatsächliche Wirkung hängt von den dann erbrachten Leistungen und ihren Preisen ab. Zudem unterscheidet sie sich von Kanton zu Kanton. Das BAG will bei der Prämiengenehmigung prüfen, ob der tiefere Anteil der Versicherer berücksichtigt wird. Gleichzeitig müssen die Kantone ihre Beiträge über die Budgets finanzieren. Für Haushalte zählt deshalb nicht nur die Prämienentwicklung. Ebenso wichtig ist, wie der eigene Kanton zusätzliche Ausgaben deckt.
Der erste Prüfstein kommt 2028
Der gemeinsame Schlüssel kann den alten Fehlanreiz entschärfen. Er ersetzt aber weder Bedarfsplanung noch Kostenkontrolle und macht aus 26 kantonalen Systemen kein einziges. Nach der Umstellung muss deshalb offengelegt werden, ob stationäre Behandlungen tatsächlich vermieden werden, wie sich die Gesamtkosten entwickeln und ob die Entlastung der Versicherer bei den Prämien ankommt. Erst diese Bilanz wird zeigen, ob EFAS mehr bewirkt als eine Verschiebung zwischen Prämien- und Steuerzahlenden.
Quellen
- Obsan: Die spitalambulante Versorgung in der Schweiz, Bulletin 06/2026
- BAG: KVG-Änderung – einheitliche Finanzierung der Leistungen
- BAG: Finanzielle Auswirkungen des Übergangs zu einer einheitlichen Finanzierung, Aktualisierung 2024
- BAG: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Umsetzung von EFAS
- Medinside: EFAS face à 26 réalités cantonales



