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Gerichtsakten, Smartphone und Netzwerktechnik vor einem US-Gerichtsgebäude.
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TechnologieAnalyse10:00 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

Huawei vor US-Gericht: Warum «kriminelles Unternehmen» zunächst eine Anklagebehauptung ist

Die US-Justiz wirft dem chinesischen Konzern organisierte Kriminalität, Betrug und Sanktionsverstösse vor. Huawei bestreitet alles – nun zählen Beweise statt Geopolitik.

In New York hat ein Strafprozess begonnen, der weit über Huawei hinausweist. US-Staatsanwälte werfen dem chinesischen Technologiekonzern unter anderem organisierte kriminelle Tätigkeit, Betrug, Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen und Verstösse gegen Sanktionen vor. Die Formulierung «kriminelles Unternehmen» klingt wie ein Urteil. Juristisch ist sie zunächst Teil der Anklage – Huawei bestreitet die Vorwürfe, und die Schuldvermutung gilt nicht.

Was die US-Justiz behauptet

Die 2020 erweiterte Anklageschrift des US-Justizministeriums beschreibt ein über Jahre betriebenes Muster. Huawei und mehrere Tochtergesellschaften sollen Technologie und vertrauliche Informationen amerikanischer Unternehmen unrechtmässig beschafft, Geschäftspartner getäuscht und Geschäfte in sanktionierten Staaten verschleiert haben. Die Behörden stützen sich dabei auf das amerikanische RICO-Gesetz, das ursprünglich zur Verfolgung organisierter krimineller Strukturen geschaffen wurde.

Eine RICO-Anklage erlaubt es der Staatsanwaltschaft, verschiedene mutmassliche Handlungen als zusammenhängendes System zu präsentieren. Das Wort «enterprise» bezeichnet dabei einen rechtlichen Zusammenhang; es bedeutet nicht, dass ein Unternehmen bereits rechtskräftig als kriminell verurteilt ist. Die Anklage muss jedes erforderliche Element vor Gericht beweisen.

Huaweis Verteidigung

Huawei hat sich nicht schuldig bekannt. Der Konzern weist die Darstellung zurück und bezeichnet den Fall als politisch geprägten Versuch, einen erfolgreichen chinesischen Wettbewerber auszubremsen. Die Verteidigung dürfte einzelne Vorwürfe, Zuständigkeiten und die Verbindung zwischen verschiedenen Konzerneinheiten angreifen.

Der Prozess begann nach jahrelangen Vorverfahren und geopolitischen Spannungen. Frühere Verfahren betrafen auch Finanzchefin Meng Wanzhou; ihr persönlicher Fall wurde nach einer Vereinbarung beendet. Daraus folgt weder ein Freispruch noch eine Verurteilung des Konzerns im nun verhandelten Komplex.

Globale Telekom- und Chiplieferketten verbinden Asien, Amerika und Europa neben einer Waage.
Der Fall verbindet Strafrecht mit globalen Technologie- und Lieferkettenfragen. KI-generiertes Symbolbild. · JournalPlus / KI-generiertes Symbolbild

Mehr als ein gewöhnlicher Wirtschaftsprozess

Huawei ist ein zentraler Anbieter von Telekommunikationsausrüstung, Netzwerktechnik und Smartphones. Deshalb verbindet der Prozess Strafrecht mit Technologiepolitik. Die USA beschränken seit Jahren den Zugang des Unternehmens zu fortgeschrittenen Chips und amerikanischer Technologie. Mehrere Staaten haben Huawei-Komponenten aus sicherheitskritischen 5G-Netzen ausgeschlossen oder begrenzt.

Diese politischen Massnahmen und das Strafverfahren beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Exportkontrollen können aus Sicherheitsüberlegungen verhängt werden, ohne dass eine strafrechtliche Schuld bewiesen ist. Umgekehrt muss ein Gericht konkrete Anklagepunkte nach den Regeln des Strafprozesses beurteilen, nicht die allgemeine strategische Rivalität zwischen Washington und Peking.

Beweise, Zuständigkeit und Zeit werden entscheidend

Viele Vorwürfe reichen Jahre zurück und betreffen Tätigkeiten in mehreren Ländern. Das erschwert die Beweisführung. Dokumente müssen eingeordnet, Zeugen befragt und Verantwortlichkeiten in einem globalen Konzern zugeordnet werden. Die Staatsanwaltschaft muss zeigen, welche Personen handelten, welches Wissen sie hatten und wie einzelne Vorgänge miteinander verbunden waren.

Die Verteidigung kann argumentieren, dass legitimer Wettbewerb nachträglich kriminalisiert werde oder dass Vorgänge ausserhalb der US-Zuständigkeit lägen. Ein langer Prozess ist wahrscheinlich. Zwischen Anklage, Zwischenentscheid und rechtskräftigem Urteil können weitere Jahre liegen.

Warum die Schweiz hinschauen muss

Schweizer Telekomunternehmen und Behörden beschaffen Technik in globalen Lieferketten. Ein US-Urteil könnte den Zugang Huaweis zu Komponenten, Finanzierung und Märkten weiter beeinflussen. Das betrifft Preise, Anbieterwahl und die Wartung bestehender Infrastruktur. Gleichzeitig sollte Beschaffungspolitik nicht auf Schlagwörtern beruhen. Sie braucht überprüfbare Sicherheitsanforderungen, Lieferkettenanalysen und Regeln, die für alle Anbieter gelten.

Der Prozess wird deshalb zweierlei prüfen: konkrete strafrechtliche Vorwürfe gegen Huawei und die Fähigkeit eines Gerichts, einen geopolitisch aufgeladenen Technologiekonflikt nach Beweisregeln zu behandeln. Bis ein Urteil vorliegt, bleibt «kriminelles Unternehmen» eine Behauptung der Anklage, keine festgestellte Tatsache.

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