Irans UNO-Reise: Was hinter den US-Einkaufsauflagen steckt
Die Delegation darf zur Generalversammlung nach New York. Die Einkaufsauflagen sind älter – und genauer begrenzt, als die Rede vom Shoppingverbot vermuten lässt.

Irans Führung darf zur UNO nach New York reisen – trotz des Krieges mit den USA. Washington hat einer Kerndelegation die Teilnahme an der hochrangigen Woche der Generalversammlung ermöglicht, berichteten Reuters und AP am 17. September unter Berufung auf das US-Aussenministerium. Nach Angaben ihrer Quellen gehören Präsident Massud Peseschkian und Aussenminister Abbas Araghtschi dazu. Zugleich kündigte das Ministerium Reise- und Einkaufsbeschränkungen an.
Die Kombination wirkt widersprüchlich: Zugang zur Weltorganisation, aber Hürden beim Einkaufen. Tatsächlich stehen dahinter zwei verschiedene Regelwerke. Das eine soll diplomatische Arbeit ermöglichen. Mit dem anderen kontrollieren die USA bestimmte Käufe ausländischer Vertreter. Wer von einem neuen pauschalen «Shoppingverbot» spricht, lässt wichtige Unterschiede weg.
Der UNO-Zugang ist keine politische Einladung
Das Sitzabkommen zwischen der UNO und den USA von 1947 verpflichtet amerikanische Behörden, den Zugang zum Hauptquartier unter anderem für Vertreter der Mitgliedstaaten nicht zu behindern. Abschnitt 12 hält ausdrücklich fest: Diese Regel gilt unabhängig von den Beziehungen zwischen den betreffenden Regierungen und Washington. Benötigte Visa sind gemäss Abschnitt 13 kostenlos und möglichst rasch zu erteilen.
Die Zulassung einer Delegation bedeutet deshalb weder politische Annäherung noch Zustimmung zu ihrer Regierung. Sie ermöglicht zunächst die Teilnahme an der Arbeit einer internationalen Organisation. Das erklärt, weshalb auch Vertreter eines gegnerischen Staates nach New York kommen können.
Unbegrenzte Reisefreiheit folgt daraus allerdings nicht. Das Abkommen lässt Visa zu, die räumlich auf das UNO-Gelände, dessen unmittelbare Umgebung und notwendige Transitrouten beschränkt sind. Ob einzelne Auflagen die geschützte diplomatische Tätigkeit behindern, ist eine weitere Frage. Eine Einreiseerlaubnis allein beantwortet sie nicht.
Die Einkaufsregel stammt von 2025
Die juristische Grundlage der Einkaufsauflagen lässt sich genauer lesen als die aktuelle Schlagzeile. Eine Verfügung des US-Aussenministeriums vom 18. September 2025, veröffentlicht am 23. September, verlangt eine vorherige Genehmigung für bestimmte Geschäfte. Sie betrifft die iranische UNO-Mission, ihre Mitglieder, für UNO-Zwecke anreisende iranische Regierungsvertreter sowie deren Angehörige.
Erfasst werden sowohl Mitgliedschaften bei Grosshandelsclubs wie Costco oder Sam’s Club als auch der Erwerb von Waren aus solchen Geschäften. Hinzu kommen definierte Luxusgüter. Der Verfügung zufolge dürfen auch Dritte die erfassten Leistungen nicht entgegen diesen Vorgaben bereitstellen. Es handelt sich also um ein Verbot ohne vorgängige Bewilligung, nicht um ein ausnahmsloses Verbot sämtlicher Einkäufe.
Eine separate Definition zählt etwa Uhren, Handtaschen, Schmuck, Elektronik und Musikinstrumente auf. Grundsätzlich gilt dabei ein Wert von mehr als 1000 US-Dollar vor Steuern pro Gegenstand. Für private Autos und andere persönliche Motorfahrzeuge liegt die Schwelle bei mehr als 60’000 Dollar. Die Grosshandelsclub-Regel ist davon zu unterscheiden: Sie beschränkt sich nicht auf Luxusartikel über diesen Wertgrenzen.

Washington will Druck ausüben – Teheran widerspricht
Das US-Aussenministerium begründete die Massnahmen am 22. September 2025 politisch: Regierungsvertreter sollten diplomatische Reisen nicht zum Erwerb von Gütern nutzen, die der iranischen Bevölkerung nicht zugänglich seien. In seiner damaligen Erklärung bezeichnete es die Auflagen als Teil des maximalen Drucks auf Teheran. Das ist die Begründung der US-Regierung, kein Nachweis konkreter geplanter Luxuskäufe dieser Delegation.
Iran widersprach bereits damals. In einem Schreiben an die UNO vom 23. September 2025 kritisierte Botschafter Amir Saeid Iravani die Einkaufsauflagen als Eingriff in Privatsphäre und Würde der Vertreter. Die räumlichen Beschränkungen hätten zudem die Teilnahme an mehreren Sitzungen verhindert. Das Dokument belegt Teherans Einwände; es ist kein unabhängiges Urteil über die Rechtmässigkeit der Massnahmen.
Entscheidend ist, ob Diplomatie möglich bleibt
Für 2026 meldete Reuters erneut Einschränkungen und eine kleinere Delegation als im Vorjahr. Die Meldung legt jedoch keine vollständigen aktuellen Reiseauflagen vor. Frühere Routenbeschränkungen lassen sich deshalb nicht einfach als diesjährige Vorgabe ausgeben.
Auch für die Schweiz ist die Trennung zwischen bilateraler Politik und internationaler Zusammenarbeit relevant. Als Gaststaat regelt sie Privilegien ausländischer Vertretungen und internationaler Organisationen durch eigene Gesetze und Abkommen, wie das EDA erläutert. Die US-Einkaufsregeln sind damit keine automatisch auf Genf übertragbare Praxis.
Der entscheidende Prüfstein in New York ist somit nicht der Zugang zu einer teuren Uhr. Es ist die Frage, ob die zugelassene Delegation ihre diplomatischen Aufgaben tatsächlich wahrnehmen kann. Genau daran müssen sich die konkreten Auflagen messen lassen.
Quellen
- Reuters: Entscheidung zur iranischen Delegation, 17. September 2026
- AP: Visa für iranische Spitzenvertreter, 17. September 2026
- UNO/USA: Sitzabkommen von 1947, Artikel IV
- US-Aussenministerium: Genehmigungspflicht für die iranische Mission, 2025
- US-Aussenministerium: Definition der Luxusgüter, 2025
- US-Aussenministerium: Erklärung vom 22. September 2025, dokumentiert bei GlobalSecurity
- Iranische UNO-Mission: Schreiben vom 23. September 2025, Dokument A/80/402
- EDA: Privilegien und Immunitäten, 1. Februar 2026



