
Bundesrat will grosse Online-Plattformen stärker in die Pflicht nehmen
Nach der Vernehmlassung zum Kommunikationsplattformgesetz soll der Schutz Minderjähriger deutlich ausgebaut werden. Beschlossen ist aber noch kein neues Gesetz.
Kinder und Jugendliche verbringen einen Teil ihres Alltags auf Plattformen, die nicht bloss Inhalte anzeigen, sondern auch Aufmerksamkeit steuern: mit Empfehlungen, Suchergebnissen, Nachrichtenfunktionen und personalisierter Werbung. Der Bundesrat will diese Dienste künftig stärker regulieren. Am 14. Oktober 2026 hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen, kurz KomPG, zur Kenntnis genommen und den nächsten Arbeitsschritt beschlossen.
Wichtig ist die zeitliche Einordnung: Es handelt sich nicht um ein bereits geltendes Social-Media-Gesetz. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation soll bis Ende Juni 2027 eine Botschaft ausarbeiten. Erst danach folgen die parlamentarische Beratung und – je nach Verlauf – weitere politische Schritte. Für Familien, Schulen und Plattformanbieter entstehen durch die Mitteilung also noch keine unmittelbar neuen Pflichten oder Rechte.
Wer betroffen wäre
Der bisherige Vorentwurf richtet sich an sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen; dazu sollen nach Angaben des Bundes auch KI-Suchmaschinen gehören. Kleinere Dienste sollen nicht in den Anwendungsbereich aufgenommen werden. Damit setzt die Vorlage nicht bei jedem Forum, jeder Klassen-Chatgruppe oder jeder Schweizer Website an, sondern bei Diensten, die die öffentliche Kommunikation und Informationssuche besonders stark prägen.
Im Kern will der Bund die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer stärken und die Anbieter zu mehr Transparenz verpflichten. Neu soll das Meldeverfahren nicht nur bestimmte, im ursprünglichen Entwurf aufgeführte Fälle erfassen. Nutzerinnen und Nutzer sollen mutmasslich rechtswidrige Inhalte unkompliziert melden können. Das ist eine Verfahrenspflicht: Es bedeutet nicht, dass eine Plattform selbst verbindlich über Schuld oder Strafbarkeit entscheidet. Sie muss aber ein zugängliches System bereitstellen und auf Meldungen reagieren können.
Was beim Jugendschutz dazukommt
Der Bundesrat hält an der Grundrichtung der Vernehmlassungsvorlage fest, will den Online-Jugendschutz jedoch ausdrücklich ausbauen. Sehr grosse Plattformen und Suchmaschinen sollen künftig untersuchen müssen, ob ihre Dienste Risiken für Minderjährige schaffen oder verstärken. Anschliessend sollen sie Massnahmen ergreifen, um diese Risiken zu senken.
Wie solche Risiken konkret aussehen können, definiert die Mitteilung nicht abschliessend. Es geht daher nicht nur um einzelne offensichtlich illegale Beiträge, sondern um die Gestaltung und Nutzung eines Dienstes. Der Ansatz ist präventiv: Zuerst Risiken analysieren, dann nachvollziehbar begrenzen. Damit soll Minderjährigen eine sicherere Teilnahme am öffentlichen digitalen Diskurs ermöglicht werden.
Der Bundesrat nennt zudem ein klar abgegrenztes Werbeverbot: Anbieterinnen sollen Minderjährigen keine Werbung auf Grundlage von Profiling ausspielen dürfen. Gemeint ist Werbung, die aus der Analyse des Online-Verhaltens und persönlicher Merkmale abgeleitet wird. Das wäre ein wichtiger Unterschied zu allgemeiner Werbung. Ob und wie Plattformen dazu Alter und Profiling zuverlässig voneinander abgrenzen müssen, ist im endgültigen Text zu klären.
Breite Zustimmung, aber kein fertiger Kompromiss
Laut Bund erhielt die Vorlage in der Vernehmlassung breite Unterstützung: Eine Mehrheit der in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, der Kantone sowie der gesamtschweizerischen Dachverbände und Organisationen äusserte sich zustimmend. Dass es Zustimmung zur Stossrichtung gab, heisst aber nicht, dass alle Detailfragen gelöst sind. Gerade bei Online-Regeln entscheidet die praktische Ausgestaltung darüber, ob Schutz wirksam ist, ohne Rechte auf Meinungsäusserung, Privatsphäre und Zugang zu Informationen unnötig zu beschneiden.
Das UVEK soll bei den Jugendschutzbestimmungen das Eidgenössische Departement des Innern beziehungsweise das Bundesamt für Sozialversicherungen einbeziehen. Zusätzlich will der Bundesrat auf Grundlage zweier parlamentarischer Postulate entscheiden, ob weitere Massnahmen in die Rechtsgrundlagen aufgenommen werden.
Nicht veröffentlicht ist bisher ein endgültiger Gesetzestext mit sämtlichen Pflichten. Deshalb ist offen, welche Risikokategorien verbindlich werden, wie eine Plattform die Risiken nachweisen muss und welche Behörde die Einhaltung kontrolliert. Ebenso lässt die Mitteilung offen, ob und wie Altersverifikation vorgesehen wird. Ein Verbot profilbasierter Werbung für Minderjährige löst diese Frage nicht automatisch.
Auch die Folgen bei Verstössen, Beschwerdewege und das Inkrafttreten stehen noch nicht fest. Wer jetzt behauptet, die Schweiz habe Social Media für Unter-16-Jährige verboten oder eine konkrete Pflicht zur Ausweiskontrolle beschlossen, greift zu weit. Korrekt ist: Der Bundesrat hat eine Richtung festgelegt und einen Auftrag zur Ausarbeitung der Botschaft erteilt.
Für Eltern und Jugendliche bleibt deshalb die unmittelbare Realität vorerst dieselbe: Plattformregeln, Meldewege und Datenschutz-Einstellungen der jeweiligen Anbieter gelten weiter. Die politische Debatte dreht sich nun darum, welche zusätzlichen Schutzvorgaben der Bundesrat dem Parlament im Sommer 2027 tatsächlich vorlegt.



