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Gebäude der Grossen Nationalversammlung der Türkei in Ankara
Türkisches Parlamentsgebäude in Ankara. Archivaufnahme, 2007 veröffentlicht. Foto: Makril / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0, unverändert. Architektur: Clemens Holzmeister. Original und Lizenz im Quellenblock.
Internationale PolitikAnalyse16:00 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

Mekka-Pakt vor dem Parlament: Truppeneinsatz braucht eigenen Beschluss

Die Türkei bereitet die Ratifizierung mit Saudiarabien und Pakistan vor. Der Originalvertrag legt fest, wie Beistand beschlossen wird – und wann der Pakt in Kraft tritt.

Die Türkei bringt den gemeinsamen Verteidigungspakt mit Saudiarabien und Pakistan vor ihr Parlament. Für den 4. November erwartet die Nachrichtenagentur Reuters die Ratifizierung. Im offiziellen Parlamentsregister steht die Vorlage auf der Tagesordnung; ein Beschluss ist dort am 4. November noch nicht ausgewiesen. Eine Entsendung türkischer Soldaten nach Saudiarabien würde selbst nach der Zustimmung ein eigenes Parlamentsmandat benötigen.

Der Pakt verschärft die türkischen Beistandszusagen in einer Phase, in der Saudiarabien Angriffen der jemenitischen Huthi-Bewegung ausgesetzt ist. Über die konkrete Hilfe ist damit noch nicht entschieden. Der veröffentlichte Vertrag verpflichtet die Partner zur Unterstützung, überlässt Art und Umfang aber einer gemeinsamen Beurteilung.

Ein Angriff soll als Angriff auf alle gelten

Das Mekka-Abkommen wurde am 7. August von Präsident Recep Tayyip Erdoğan, dem saudischen Kronprinzen und Regierungschef Mohammed bin Salman sowie Pakistans Ministerpräsidenten Shehbaz Sharif unterzeichnet. Die türkische Zustimmungsvorlage ging am 21. Oktober im Parlament ein. Der Auswärtige Ausschuss traf seinen Entscheid am 27. Oktober und legte anschliessend den Bericht für das Plenum vor.

Artikel 2 des Abkommens behandelt einen bewaffneten Angriff von aussen auf einen Partner als Angriff gegen alle. Für den Fall einer bewaffneten Attacke oder militärischen Aggression durch einen anderen Staat oder mehrere Staaten versprechen die Parteien sofortigen Beistand. Dabei verweist der Text auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UNO-Charta.

Der folgende Satz begrenzt die Vorstellung eines automatisch ablaufenden Militäreinsatzes: Die Parteien entscheiden nach einer sachlichen Bewertung der benötigten Hilfe über deren Umfang und Art. Zusammenarbeiten sollen sie im Rahmen der verfügbaren Mittel, einschliesslich militärischer Fähigkeiten. Die türkische Gesetzesbegründung hält zusätzlich ausdrücklich fest, dass die Anwendung der kollektiven Verteidigung auf Beratungen und einvernehmlich gefassten Beschlüssen beruhen soll.

Ankara trennt Waffenhilfe und Truppenmandat

Ein Abgeordneter der türkischen Regierungspartei hatte Reuters zufolge angekündigt, dass dem Parlament auch ein Mandat zur Entsendung militärischen Personals vorgelegt werden solle. Das ist ein weiterer politischer und rechtlicher Schritt, nicht bloss eine Folge des heutigen Traktandums. Welche Unterstützung Saudiarabien erhält, soll laut den von Reuters zitierten Amtsträgern gemeinsam beraten und an den Wünschen Riads ausgerichtet werden.

Als erwartete türkische Beiträge nennt die Agentur militärische Ausrüstung, Nachrichtenaustausch und Waffensysteme. Verteidigungsminister Yaşar Güler habe erklärt, türkische Truppen seien nicht für Kampfhandlungen oder offensive Operationen gegen die Huthi vorgesehen. Das beschreibt die erklärte Absicht der Regierung, keinen bereits erteilten Einsatzbefehl und keine Garantie über den weiteren Konfliktverlauf.

Der Vertrag reicht bis zur Rüstungsproduktion

Neben dem Beistand enthält der Pakt Bestimmungen zu Personalaustausch, gemeinsamen Ausbildungen und Übungen. Ziel ist, dass die Streitkräfte besser zusammenarbeiten können. Für die Rüstungsindustrie sieht er unter anderem Technologieteilung, gemeinsame Entwicklung und Produktion sowie den Austausch von Fachwissen vor. Diese Vorhaben bedürfen gegenseitiger Vereinbarungen; aus der Vertragsbestimmung allein folgt noch kein konkreter Rüstungsauftrag.

Auch logistische Hilfe ist vorgesehen: Dazu zählen Waffen, Munition, Treibstoff, Ersatzteile und weitere Ausrüstung. Der Vertrag bindet diese Unterstützung an die Verfügbarkeit und Vereinbarkeit der jeweiligen Leistungen.

Ein strategisches politisches und militärisches Komitee soll die Zusammenarbeit führen. Ihm gehören die Aussen- und Verteidigungsminister sowie die militärischen Spitzen der drei Staaten an. Vorgesehen sind zwei Treffen pro Jahr mit wechselnden Gastgebern und ein Sekretariat in Saudiarabien. Für einzelne Kooperationsbereiche können zusätzliche Vereinbarungen oder Protokolle ausgehandelt werden.

Luftaufnahme des neuen und des früheren NATO-Hauptquartiers in Brüssel
Das neue NATO-Hauptquartier links und der frühere Sitz rechts oben, aufgenommen am 27. Oktober 2017. Der Mekka-Pakt ist ein separates Abkommen. Archivbild: Swadim / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0, unverändert.

Bestehende Bündnispflichten bleiben bestehen

Artikel 12 wahrt ausdrücklich die Rechte und Pflichten aus bereits geschlossenen internationalen Abkommen. In ihrer Begründung erklärt die türkische Regierung, dass der Mekka-Pakt ihre NATO-Verpflichtungen nicht ersetzt oder aufhebt. Er ist damit ein eigener Vertrag der drei Staaten, keine Erweiterung des nordatlantischen Bündnisses um Saudiarabien und Pakistan.

Auch die häufig genannte Zehnjahresfrist braucht eine genaue Lesart: Der Pakt läuft laut Artikel 16 unbefristet. Nach zehn Jahren kann ein Partner mit mindestens drei Monaten schriftlicher Vorankündigung austreten. In Kraft tritt das Abkommen erst mit der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde. Das Parlamentsvotum und ein mögliches türkisches Truppenmandat bleiben deshalb getrennte Entscheidungen.

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