
Trump fordert neue ukrainische Führung – US-Lizenz für russischen Diesel
Eine US-Generallizenz erlaubt bestimmte Geschäfte bis April 2027. Ob die angekündigten Lieferungen erfolgen und welche Preiswirkung sie haben, ist offen.
Die Nachricht aus Washington hat zwei Ebenen, die in vielen Schlagzeilen ineinanderfallen: eine konkrete US-Lizenz im Sanktionsrecht und ein politischer Angriff auf die ukrainische Führung. Donald Trump stellte nach einem Gespräch mit Wladimir Putin russische Diesellieferungen in Aussicht und erklärte später, die Ukraine brauche eine neue Führung, die einen Deal machen könne. Belegt ist damit nicht schon ein vollzogener Handelsvertrag – wohl aber eine befristete rechtliche Öffnung und ein deutlich verschärfter Ton gegenüber Kyjiw.
Archivbild: Wolodymyr Selenskyj und Donald Trump bei einem Treffen in New York am 25. September 2019. Die Aufnahme steht nicht im Zusammenhang mit den hier behandelten aktuellen Vorgängen. Foto: The Presidential Office of Ukraine / CC BY 4.0 / via Wikimedia Commons.
Eine Ausnahmebewilligung mit klarer Frist
Am 9. Oktober erteilte das US-Finanzministerium die General License 135. Sie erlaubt bestimmte Transaktionen rund um Diesel russischen Ursprungs, darunter Verkauf, Lieferung, Entladung und Import in die USA. Die Bewilligung gilt befristet bis 7. April 2027. Der Wortlaut ist wichtig: Es handelt sich um eine Ausnahme von Sanktionen für bezeichnete Geschäftsvorgänge, nicht um einen Vertrag über konkrete Mengen, Preise oder Liefertermine. Die Lizenz selbst enthält keine Zusage Russlands und keinen Nachweis, dass Treibstoff bereits geliefert wurde.
Die Lizenz beantwortet auch nicht, ob die angekündigten Mengen tatsächlich transportiert oder am Markt ankommen. Dafür wären etwa bestätigte Lieferdaten, Zolldaten oder Angaben der beteiligten Unternehmen nötig. Solche Nachweise enthält die OFAC-Lizenz nicht; sie regelt ausschliesslich die Zulässigkeit bestimmter Transaktionen.
300'000 Tonnen: Ankündigung, nicht Liefernachweis
Trump schrieb nach dem Gespräch mit Putin, Russland werde «sofort» mehr als 300'000 Tonnen Diesel für den US- und Weltmarkt liefern; die Associated Press dokumentierte die Ankündigung und den anschliessenden politischen Konflikt. Der Kreml erklärte seinerseits, Russland sei bereit, Öl und Erdölprodukte an amerikanische und andere Märkte zu liefern. Beide Aussagen zeigen, dass die Lieferfrage öffentlich verhandelt wird. Sie belegen jedoch weder eine bereits eingetroffene Lieferung noch eine Preiswirkung an Tankstellen. Auch die in der Debatte genannten Mengen sind vorerst öffentliche Ankündigungen – keine unabhängig bestätigte Handelsbilanz.
Eine politische Forderung, kein Absetzungsverfahren
Am folgenden Tag sagte Trump laut AP, die Ukraine solle einen neuen Präsidenten oder Anführer erhalten, der einen Deal machen könne. Das ist eine weitreichende politische Forderung an einen Partnerstaat. Sie schafft aber kein in den zitierten US-Dokumenten beschriebenes Verfahren, die ukrainische Führung abzusetzen. Wer daraus eine formelle Absetzung oder einen bereits beschlossenen Machtwechsel ableitet, geht über die belegte Faktenlage hinaus. Der unmittelbare politische Effekt liegt vielmehr im öffentlichen Druck: Washington verbindet die Aussicht auf eine wirtschaftliche Öffnung gegenüber Moskau mit einer scharfen Kritik an Kyjiws Präsidenten.
Kyjiws Warnung vor neuen Einnahmen für Russland
Die ukrainische Präsidialverwaltung stellte den Vorgang in einen grösseren Zusammenhang. In einer Mitteilung zu einem Gespräch Wolodymyr Selenskyjs mit Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hiess es, eine Lockerung von Sanktionen auf Erdölprodukte berge die Gefahr zusätzlicher Einnahmen, mit denen Russland seinen Krieg fortsetzen könne. Das ist eine politische Bewertung der ukrainischen Seite, keine Messung tatsächlich geflossener Gelder. Sie macht aber den Kern des Konflikts sichtbar: Für Kyjiw geht es nicht allein um Diesel, sondern um die Frage, ob neue Absatzwege Russlands finanzielle Spielräume vergrössern.
Was der Schritt für die Schweiz bedeutet – und was nicht
Für Schweizer Unternehmen bedeutet dies vor allem: Eine amerikanische General License ist keine schweizerische Bewilligung. Nach einer SECO-FAQ entfalten Sanktionsmassnahmen von Drittstaaten in der Schweiz grundsätzlich keine direkte Wirkung. Soweit ein Geschäft dem Schweizer Sanktionsrecht unterliegt, bleibt die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) rechtlich massgebend. Die Verordnung erfasst unter anderem Beschränkungen für Rohöl und Erdölerzeugnisse. Ob ein konkretes Geschäft zulässig wäre, hängt beispielsweise von Ursprung, Route, beteiligten Personen und den im Einzelfall geltenden Bestimmungen ab. Der vorliegende Vorgang beantwortet diese Einzelfrage nicht. Deshalb lässt sich aus der amerikanischen Ausnahme weder ein Schweizer Einfuhrrecht noch eine Preisprognose ableiten.
Der Vorgang zeigt vor allem, wie schnell sich drei unterschiedliche Dinge vermischen können: eine befristete Rechtsausnahme, eine präsidiale Lieferankündigung und eine Forderung nach politischem Wechsel in Kyjiw. Belastbar ist, dass Washington bestimmten Dieselgeschäften aus Russland bis April 2027 den Weg öffnet und Trump Selenskyjs Führung öffentlich infrage stellt. Offen bleibt, ob, wann und zu welchen Bedingungen die angekündigten Mengen fliessen – und welche wirtschaftlichen Folgen daraus tatsächlich entstehen.
Quellen
- US-Finanzministerium (OFAC), General License 135
- US-Finanzministerium (OFAC), Mitteilung vom 9. Oktober
- Associated Press, Bericht zu Diesel-Ankündigung und Trumps Forderung
- Kreml, Mitteilung zum Telefonat
- Präsidialamt der Ukraine, Mitteilung zum Gespräch mit Emmanuel Macron
- SECO-FAQ: Geltung von Sanktionen von Drittstaaten
- SECO, Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- Schweizer Rechtsgrundlage: SR 946.231.176.72 (Fedlex)
- Bild: The Presidential Office of Ukraine, 25. September 2019, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons
- Bildlizenz: CC BY 4.0



