
Winterreifen Ende September: Die Schweiz kennt keine Pflicht – aber klare Risiken
Ein fixes Montagedatum gibt es nicht. Entscheidend sind Route, Temperatur, Profil und die Frage, ob das Auto bei winterlichen Verhältnissen sicher beherrscht werden kann.
Ende September füllen sich die Terminkalender der Garagen. Trotzdem verlangt das Schweizer Recht nicht, dass am 1. Oktober Winterreifen montiert sind. Es kennt weder eine allgemeine Winterreifenpflicht noch ein fixes Datum. Wer daraus ableitet, Sommerreifen seien im Winter problemlos erlaubt, übersieht jedoch den entscheidenden Punkt: Das Fahrzeug muss jederzeit sicher beherrscht werden können.
O bis O ist eine Faustregel
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) empfiehlt Winterreifen von Oktober bis Ostern. Diese «O-bis-O-Regel» ist eine praktische Erinnerung, keine Rechtsnorm. In der Schweiz können Passstrassen bereits im September Schnee sehen, während im Flachland im November noch milde Tage möglich sind. Massgebend sind deshalb die üblichen Fahrzeiten und Strecken.
Wer frühmorgens fährt, regelmässig in höhere Lagen muss oder das Auto für Arbeit und Betreuung verlässlich braucht, sollte den Wechsel früher planen als jemand, der bei Schnee auf den öffentlichen Verkehr ausweichen kann. Zudem verhindert ein Termin vor dem ersten Wintereinbruch lange Wartezeiten in der Garage.
1,6 Millimeter sind legal, vier werden empfohlen
Gesetzlich müssen Reifen mindestens 1,6 Millimeter Profil aufweisen. Für Winterreifen empfehlen ASTRA und BFU jedoch mindestens vier Millimeter. Der Unterschied ist praktisch relevant: Schnee und Schneematsch müssen aus den Profilrillen verdrängt werden. Ein Reifen, der rechtlich noch zulässig ist, kann deshalb seine Wintereigenschaften bereits deutlich eingebüsst haben.
Auch das Alter zählt. Gummi härtet mit der Zeit aus, selbst wenn noch genügend Profil vorhanden ist. Sichtbare Risse, Beulen, ungleichmässiger Abrieb oder wiederholter Druckverlust gehören fachlich geprüft. Der korrekte Reifendruck richtet sich nach dem Fahrzeug und steht meist an Türrahmen, Tankklappe oder in der Betriebsanleitung.

Keine Pflicht bedeutet keine Haftungsfreiheit
Das Strassenverkehrsrecht verlangt, dass ein Fahrzeug betriebssicher ist und die Fahrweise den Verhältnissen entspricht. Bleibt ein Auto mit Sommerreifen auf verschneiter Fahrbahn liegen und blockiert den Verkehr, kann eine Busse folgen. Kommt es zu einem Unfall, können ungeeignete Reifen bei der Beurteilung von Verschulden und Versicherungsleistungen eine Rolle spielen. Je nach Fall sind Kürzungen oder Rückforderungen möglich.
Das heisst nicht, dass jeder Winterunfall mit Sommerreifen automatisch dem Fahrer vollständig angelastet wird. Polizei, Versicherung und Gerichte prüfen Ursache und Beitrag der Bereifung im konkreten Fall. Wer bei angekündigtem Schneefall mit abgefahrenen Sommerreifen losfährt, schafft aber ein vermeidbares Risiko.
Ganzjahresreifen sind ein Kompromiss
Moderne Ganzjahresreifen können für tiefe Jahresfahrleistungen und überwiegend mildes Flachland geeignet sein. Sie bleiben ein Kompromiss zwischen Sommer- und Winterleistung. Entscheidend sind geprüfte Eigenschaften des konkreten Modells, das Schneeflockensymbol und das eigene Fahrprofil. Für häufige Fahrten in Berge, schwere Fahrzeuge oder hohe Autobahnkilometer sind getrennte Sätze oft die robustere Lösung.
Vor einer Reise ins Ausland reicht Schweizer Recht nicht. Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich kennen eigene, teils situations- oder regionsabhängige Vorschriften. Auch Schneeketten können signalisiert oder vorgeschrieben sein. Die Regeln der Reiseroute sollten vor Abfahrt bei den zuständigen Behörden geprüft werden.
Die Fünf-Minuten-Kontrolle
Vor dem Termin lohnt ein kurzer Rundgang: Profiltiefe an mehreren Stellen messen, Flanken auf Schäden prüfen, Reifendruck kontrollieren und sicherstellen, dass Radschlüssel, Pannenset oder Ersatzrad vollständig sind. Nach dem Wechsel müssen Reifendruckkontrollsysteme je nach Fahrzeug neu initialisiert werden.
Der richtige Zeitpunkt ist damit keine Kalenderreligion. Er ergibt sich aus Wetter, Höhe, Fahrzeit und Ausweichmöglichkeiten. Wer Ende September plant, handelt nicht zu früh – sondern verschafft sich Spielraum, bevor der erste Schnee alle gleichzeitig in die Werkstatt schickt.
Montage allein genügt nicht
Vor dem Wechsel sollten Autofahrende Profiltiefe, Alter, Seitenwände und gleichmässigen Abrieb kontrollieren. Der Luftdruck gehört nach der Montage an die Herstellerangabe angepasst; falscher Druck verschlechtert Fahrverhalten und Verbrauch. Auch die Lagerung zählt: kühl, trocken und vor Sonne geschützt. Wer in Nachbarländer fährt, muss deren Regeln beachten. Deutschland knüpft die Winterreifenpflicht etwa an winterliche Strassenverhältnisse, und zugelassen sind grundsätzlich Reifen mit Alpine-Symbol. Die Schweizer Rechtslage endet nicht an der Grenze.


