
BFS-Lohnvergleich: Heirat und Kinder sind keine Erklärung für sich
Die neuere BFS-Auswertung für 2024 zeigt deutliche Unterschiede zwischen Gruppen. Sie misst aber weder einen persönlichen «Heiratsbonus» noch den ursächlichen Effekt einer Geburt auf den Lohn.
Verheiratete Väter weisen in der Schweizer Lohnstatistik andere Werte auf als ledige Männer ohne Kinder. Auch zwischen Frauen und Männern unterscheiden sich die Gruppen deutlich. Daraus folgt jedoch nicht, dass Heiraten oder Elternwerden den Lohn in der ausgewiesenen Höhe verändert. Der Vergleich zeigt gleichzeitig bestehende Unterschiede, nicht den Lebensverlauf derselben Personen.
Für die aktuelle Einordnung ist zudem der Datenstand wichtig. Die ältere Fassung des BFS-Diagramms betrifft 2022 und wurde im November 2025 veröffentlicht. Die Behörde verweist inzwischen auf eine neuere Fassung für 2024, publiziert am 30. Januar 2026. Es handelt sich also nicht um eine neue Lohnerhebung vom Oktober 2026.
Was tatsächlich verglichen wird
Die neuere Grafik nennt für verheiratete Beschäftigte mit Kindern einen monatlichen Bruttomedianlohn von 7249 Franken bei Frauen und 9120 Franken bei Männern. Der Abstand beträgt 1871 Franken; bezogen auf den Männerwert sind das rund 20,5 Prozent. Bei ledigen Personen ohne Kinder lauten die Werte 6559 und 6664 Franken. Dort ist die Differenz deutlich kleiner.
Der Median teilt die nach Lohnhöhe geordneten Stellen in zwei gleich grosse Hälften. Er ist nicht der arithmetische Durchschnitt. Die Gruppen umfassen den privaten und öffentlichen Sektor zusammen; als Quellen nennt das BFS die Lohnstrukturerhebung und die Bevölkerungsstatistik STATPOP. Die Grafik allein gleicht weder Beruf noch Alter, Ausbildung oder Führungsverantwortung zwischen den Gruppen an.

Vollzeitlohn ist nicht die tatsächliche Monatsrechnung
Die LSE rechnet Monatslöhne auf eine einheitliche Vollzeitbasis um: 4⅓ Wochen mit 40 Arbeitsstunden. Berücksichtigt werden unter anderem regelmässige Lohnbestandteile sowie anteilig der 13. Monatslohn und jährliche Sonderzahlungen. Familien- und Kinderzulagen sind nicht enthalten. Der standardisierte Wert ist deshalb weder der Nettolohn noch zwingend der tatsächlich auf dem Konto eingehende Monatsbetrag.
Diese Umrechnung erleichtert den Vergleich von Stellen mit verschiedenen Pensen. Sie beantwortet aber nicht, wie viel Einkommen ein Haushalt durch Teilzeit oder einen Erwerbsunterbruch verliert. Wer die Familienfinanzen plant, braucht zusätzlich das tatsächliche Pensum, Abzüge und weitere Einkommen. Ein höherer standardisierter Median einer Gruppe ist noch kein höheres verfügbares Haushaltseinkommen.
Die Grafik zeigt ausserdem für Frauen mit Kindern insgesamt einen höheren Median als für Frauen ohne Kinder: 7221 gegenüber 6738 Franken. Auch das ist kein Beleg für einen persönlichen Lohngewinn durch Mutterschaft. Verglichen werden unterschiedlich zusammengesetzte Gruppen von Beschäftigten. Menschen ohne entsprechende Arbeitsstelle erscheinen nicht mit einem fiktiven Null-Lohn in dieser Lohnverteilung.
Zusammenhang ist nicht Ursache
Die entscheidende methodische Grenze liegt im Gruppenvergleich. Menschen mit Kindern können im Durchschnitt älter sein, andere Berufe ausüben oder häufiger Führungsfunktionen innehaben als Menschen ohne Kinder. Solche Merkmale können mit Familienstatus und Lohn zugleich zusammenhängen. Die beobachtete Differenz darf deshalb nicht vollständig einer einzelnen Eigenschaft zugeschrieben werden.
Um einen ursächlichen Effekt einer Heirat oder Geburt zu bestimmen, müsste eine Untersuchung Veränderungen und Vergleichsgruppen geeigneter berücksichtigen. Die Balkengrafik leistet das nicht. Sie zeigt auch nicht, ob eine bestimmte Frau nach einer Geburt weniger verdient als zuvor. Ebenso wenig beweist sie, dass Väter allein wegen ihrer Vaterschaft bevorzugt bezahlt werden.
Bereinigte Differenzen sind eine andere Kennzahl
In seiner vertieften Auswertung vom 31. August 2026 berichtet das BFS für 2024 eine durchschnittliche Lohndifferenz von 15,7 Prozent zwischen Frauen und Männern. Grundlage ist das arithmetische Mittel. Nach Berücksichtigung struktureller Merkmale verbleibt laut dieser Analyse eine unerklärte Differenz von 6,5 Prozent. Beide Werte sind von den unbereinigten Medianabständen einzelner Familiengruppen zu unterscheiden.
«Unerklärt» bedeutet, dass die berücksichtigten Merkmale die Differenz im verwendeten Modell nicht erklären. Das ist keine automatische juristische Feststellung zu jedem Arbeitsverhältnis. Umgekehrt darf ein statistisch erklärender Zusammenhang nicht als Rechtfertigung einer geschlechtsspezifischen Benachteiligung missverstanden werden. Darauf weist das BFS ausdrücklich hin.
Für Arbeitgeber bietet der Bund mit Logib Instrumente zur betrieblichen Prüfung. Das Gleichstellungsbüro betont, dass deren Ergebnisse nicht direkt mit der nationalen Lohnstatistik vergleichbar sind, weil unterschiedliche Modelle verwendet werden. Für Beschäftigte bleibt deshalb die präzise Frage entscheidend: Wird gleichwertige Arbeit beim eigenen Arbeitgeber gleich entlöhnt? Die nationale Grafik macht Prüfbedarf sichtbar – sie ersetzt die Prüfung nicht.
Quellen
- BFS: Lohnvergleich nach Zivilstand, Elternschaft und Geschlecht, 2024
- BFS: Ursprüngliche Grafik mit Daten für 2022
- BFS: Definitionen von Standardlohn und Median, LSE-Datenbank
- BFS: Vertiefte Analyse der Lohnunterschiede 2024, 31. August 2026
- EBG: FAQ zur Lohngleichheitsanalyse mit Logib
- BFS: Nutzungsbedingungen OPEN-BY für die Artikelgrafik
- Titelbild: Hadi, Wikimedia Commons
- Titelbild-Lizenz: CC0 1.0


