
Rechenzentren: Schaffhausen verschärft Vorgaben für Wasser und Klima
Ab Dezember sollen in Schaffhausen zusätzliche Effizienzanforderungen gelten. Der Streit um Rechenzentren zeigt: Stromanschluss, Bauland und ein versprochenes Wärmenetz müssen gemeinsam geprüft werden.
Schaffhausen erweitert die Anforderungen an Rechenzentren. Wie der Regierungsrat am 22. Oktober 2026 mitteilte, ergänzt er die Energieverordnung auf den 1. Dezember um Vorgaben für Wasser- und Treibhausgaseffizienz. Bislang steht laut Mitteilung ein Grenzwert zur Energieeffizienz im Zentrum. Die neue Regelung soll den Ressourcenverbrauch breiter erfassen und Anreize zur Abwärmenutzung setzen.
Ein Guardian-Bericht über den Widerstand von Anwohnern in Newport zeigt den internationalen Konflikt. In der Schweiz geht es ebenfalls um eine konkrete Standortfrage: Wer stellt Strom, Fläche und Infrastruktur bereit – und welchen überprüfbaren Nutzen erhält die Umgebung zurück?
Beschlossene Verordnung ist nicht jede politische Forderung
Ausgangspunkt in Schaffhausen ist eine vom Kantonsrat im Juni erheblich erklärte Motion zum verantwortungsvollen Umgang mit Bauland. Der Regierungsrat verbindet die neuen Effizienzanforderungen ausdrücklich mit der politischen Diskussion und Bedenken aus der Bevölkerung. Die Mitteilung nennt jedoch keine einzelnen neuen Grenzwerte. Ohne Verordnungstext lassen sich deshalb weder konkrete Verbrauchslimiten noch technische Nachrüstpflichten aus ihr ableiten.
Daneben unterstützt die Regierung den Vorschlag einer Kommission für eine Abgabe auf Strom und Wasser bei Unternehmen mit hohem Ressourcenverbrauch. Diese Stellungnahme ist vom angekündigten Inkrafttreten der Verordnungsänderung zu unterscheiden. Sie belegt nicht, dass jede dort beschriebene Abgabe bereits geltendes Recht wäre. Für Projektentscheide zählt der jeweilige Rechtsstand, nicht allein die politische Zustimmung.
Strombedarf: Eine nationale Zahl ersetzt keinen Netzplan
Die vom Bundesamt für Energie veröffentlichte Erhebung beziffert den Schweizer Rechenzentrumsverbrauch für 2024 auf rund 2,1 Terawattstunden beziehungsweise 3,6 Prozent des damaligen Gesamtstromverbrauchs. Gegenüber 2019 beträgt der Zuwachs bei gleicher Abgrenzung 18 Prozent. Diese Einschränkung ist wichtig: Die ältere Untersuchung hatte zusätzlich Serverräume umfasst.
Für 2030 nennt das BFE 2,5 bis 3,2 Terawattstunden, in einem hohen Szenario bis zu 3,5. Das sind erwartete Entwicklungen, keine bereits bezogene Energie und keine automatisch reservierte Netzkapazität. Die Studie beschreibt zudem ein erhebliches verbleibendes Effizienzpotenzial. Ob es umgesetzt wird, hängt von Investitionen und Betriebsentscheidungen ab.
Auch die verbreitete Gleichsetzung jedes neuen Rechenzentrums mit KI-Training greift zu kurz. Das BFE ordnet die bisher gebauten grossen Schweizer Anlagen vor allem Cloud-Anwendungen zu. Ein effizienterer Standort kann bestehende interne Infrastruktur ersetzen. Aus dem Bauvolumen allein lässt sich deshalb der zusätzliche nationale Verbrauch nicht zuverlässig berechnen.

Abwärme braucht ein funktionierendes Umfeld
EnergieSchweiz empfiehlt Gemeinden, den Kontakt mit Bauherrschaft, Energieversorgern und möglichen Wärmeabnehmern sehr früh zu suchen. Ein leistungsfähiger Stromanschluss kann zusätzliche Netzinfrastruktur nötig machen. Wasserbedarf und Kühlung hängen wiederum vom technischen Konzept ab. Ein pauschaler Verbrauchswert für jedes Rechenzentrum wäre deshalb wenig hilfreich.
Nahezu der gesamte eingesetzte Strom wird letztlich zu Wärme. Doch verfügbare Abwärme ist nicht dasselbe wie tatsächlich gelieferte Heizenergie. Benötigt werden ein nutzbares Temperaturniveau, Leitungen und passende Abnehmer. Auch die zeitliche Abstimmung zählt: Ein ganzjähriges Wärmeangebot trifft nicht automatisch auf ganzjährig gleich hohe Nachfrage.
Für eine Standortgemeinde folgt daraus eine praktische Prüfung: Wer baut und finanziert das Wärmenetz? Welche Gebäude werden verbindlich angeschlossen? Was geschieht bei verspäteter Inbetriebnahme oder ausbleibender Wärmeproduktion? Solche Fragen sind keine Ablehnung der Digitalisierung. Sie trennen einen belastbaren Versorgungsvorteil von einer unverbindlichen Projektankündigung.
Zur Beteiligung gehört ebenso, öffentlich verständlich über das Projekt zu informieren. EnergieSchweiz empfiehlt ausdrücklich den Einbezug der Bevölkerung. Die Perspektiven unterscheiden sich: Betreiber betrachten die Funktionsfähigkeit des Standorts, Nachbarn die Folgen für ihre Umgebung. Ein früher Dialog kann diese Fragen sichtbar machen, ersetzt aber weder die Bewilligung noch die technische Prüfung.
Akzeptanz entsteht vor dem Baugesuch
Der Branchenverband SDCA betont den Nutzen professioneller Rechenzentren für digitale Dienste und verweist auf Effizienzfortschritte. Das ist ein relevantes Gegenargument zu pauschalen Verbotsforderungen, zugleich aber die Position der Anbieterbranche. Gute technische Kennzahlen beantworten für sich genommen noch nicht die Frage, ob ein bestimmter Standort planerisch geeignet ist.
Auf Bundesebene verlangt die eingereichte Motion 26.4166 unter anderem mehr Transparenz beim Wasser- und Stromverbrauch. Ein Vorstoss ist noch kein neues Gesetz. Die lokale Planung muss deshalb mit den bereits vorhandenen Zuständigkeiten arbeiten. Schweizer Gemeinden gewinnen am meisten, wenn sie messbare Bedingungen früh klären: nicht erst, wenn das Gebäude steht und ein versprochenes Wärmenetz noch fehlt.
Quellen
- Regierungsrat Schaffhausen: Verschärfte Regeln, 22. Oktober 2026
- BFE: Stromverbrauch und Effizienzpotenziale, 7. Mai 2026
- EnergieSchweiz: Ratgeber für Kantone und Gemeinden
- Schweizer Parlament: Motion 26.4166, Ressourcenverbrauch von Rechenzentren
- Swiss Datacenter Association: Branchenposition zur BFE-Studie
- The Guardian: Anwohnerkonflikt in Newport, 24. Oktober 2026
- Titelbild: Florian Hirzinger, Wikimedia Commons
- Titelbild-Lizenz: CC BY-SA 3.0
- Artikelbild: Jemimus, Wikimedia Commons
- Artikelbild-Lizenz: CC BY 2.0



