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Bundesamt für Statistik in Neuchâtel auf einer Archivaufnahme vom Mai 2021
Bundesamt für Statistik in Neuchâtel, 13. Mai 2021. Archivaufnahme der herausgebenden Behörde. Foto: Hadi / Wikimedia Commons, CC0 1.0; unverändert.
SchweizAnalyse07:00 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 4 Min.0 Kommentare

Sozialhilfe 2025: Minderjährige haben die höchste Bezugsquote

4,8 Prozent der unter 18-Jährigen wurden unterstützt. Die neue BFS-Grafik zeigt Unterschiede zwischen Bevölkerungsgruppen, erklärt aber weder einzelne Notlagen noch die Wirkung politischer Massnahmen.

Kinder und Jugendliche weisen 2025 die höchste Sozialhilfequote der vom Bundesamt für Statistik verglichenen Altersgruppen auf: 4,8 Prozent der unter 18-Jährigen wurden durch die wirtschaftliche Sozialhilfe unterstützt. Das zeigt die am 27. Oktober 2026 veröffentlichte Risikografik. Der gesamtschweizerische Vergleichswert liegt bei 2,9 Prozent.

Die Zahl macht eine besondere Belastung sichtbar. Sie erklärt aber nicht, warum eine bestimmte Familie Unterstützung benötigt, und sie misst nicht den Erfolg einer einzelnen Reform. Das ist gerade jetzt wichtig: Die Sozialdirektorenkonferenz hat zusätzliche Hilfe für Kinder beschlossen, deren Umsetzung jedoch auf kantonaler Ebene erfolgt.

Die Bezugsgrösse entscheidet über die Aussage

4,8 Prozent bedeuten nicht, dass nur 4,8 Prozent aller Sozialhilfebeziehenden minderjährig wären. Die Quote setzt die unterstützten Minderjährigen ins Verhältnis zur entsprechenden Referenzbevölkerung. Der Anteil der Kinder innerhalb aller Beziehenden wäre eine andere Kennzahl mit einem anderen Nenner.

Bei den 18- bis 25-Jährigen weist das BFS 3,8 Prozent aus. Für die Gruppen von 26 bis 35 und von 36 bis 45 Jahren sind es jeweils 3,4 Prozent, bei den 56- bis 64-Jährigen 2,7 Prozent. Die veröffentlichte Altersgrafik endet mit dieser Gruppe. Sie ist deshalb keine vollständige Darstellung sämtlicher Altersstufen bis ins hohe Rentenalter.

Der Begriff «Risiko» bezeichnet hier einen beobachteten Gruppenunterschied. Er ist keine persönliche Vorhersage. Aus dem Alter eines Kindes allein lässt sich weder seine künftige finanzielle Lage noch ein unvermeidlicher späterer Sozialhilfebezug ableiten.

Zivilstand und Haushalt sind nicht dasselbe

Die Grafik stellt vier Merkmale getrennt dar: Alter, Staatsangehörigkeit, Zivilstand und Gemeindegrösse. Sie enthält keine eigene Aufschlüsselung nach Alleinerziehenden oder Paarhaushalten mit Kindern. Solche Haushaltstypen dürfen deshalb nicht mit den Zivilstandskategorien gleichgesetzt werden.

Unter den Erwachsenen haben Geschiedene eine Quote von 4,2 Prozent, Verheiratete von 1,4 Prozent. Daraus folgt nicht, dass eine Scheidung für sich allein den Unterschied verursacht. Die SKOS verweist bei Familien auf das Zusammenwirken höherer Ausgaben und zusätzlicher Betreuungsarbeit. Nach einer Trennung müsse vorhandenes Geld unter Umständen für zwei Haushalte reichen. Das ist eine fachliche Einordnung, keine aus dieser Grafik isolierte Wirkungsschätzung.

Auch die ausgewiesenen Quoten nach Staatsangehörigkeit sind unbereinigte Vergleiche. 5,4 Prozent bei ausländischen Staatsangehörigen und 1,9 Prozent bei Schweizerinnen und Schweizern sagen für sich allein nichts über die Bedeutung von Alter, Qualifikation oder Haushaltszusammensetzung aus.

BFS-Grafik der Sozialhilfequoten 2025 nach Alter, Staatsangehörigkeit, Zivilstand und Gemeindegrösse
Sozialhilfequote verschiedener Risikogruppen, 2025; Ergebnisse teilweise gewichtet, Datenstand 31.12.2025. Quelle und Urheber: BFS, Sozialhilfeempfängerstatistik, gr-d-13.05.01.02.08, © BFS 2026. Unveränderte Originalgrafik, Nutzung OPEN-BY mit Quellenangabe.

Ein Kinderzuschlag ist beschlossen, nicht überall automatisch geltend

Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren beschloss am 29. Mai 2026 eine Anpassung der SKOS-Richtlinien. Vorgesehen ist insbesondere ein Zuschlag von 50 Franken pro Kind und Monat zum Grundbedarf für den Lebensunterhalt. Die SODK will damit die Entwicklungschancen und gesellschaftliche Teilhabe unterstützter Kinder verbessern.

Nach der dazu veröffentlichten SKOS-Mitteilung empfiehlt die SODK den Kantonen, die Änderungen spätestens auf den 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen. Daraus ergibt sich kein Beleg, dass der Zuschlag im Oktober 2026 bereits überall ausbezahlt wird. Für einen konkreten Haushalt zählen die geltenden kantonalen Bestimmungen und die individuelle Berechnung.

Diese Unterscheidung verhindert eine zweite Fehlinterpretation: Die Daten für 2025 können die Wirkung eines erst danach konkretisierten Zuschlags nicht nachweisen. Ob die Massnahme Belastungen reduziert, müsste nach ihrer Einführung mit passenden Angaben zu Einkommen, Ausgaben und Teilhabe untersucht werden.

Bei späteren Erfolgskontrollen muss zudem die modernisierte Erhebung berücksichtigt werden. Das BFS kennzeichnet die Ergebnisse für 2025 als teilweise gewichtet und mahnt zur Vorsicht bei Vergleichen mit früheren Jahren. Eine Veränderung des Balkens allein wäre deshalb noch keine überzeugende Wirkungsbilanz.

Gruppen überlappen, Hilfen bleiben individuell

Ein Kind kann zugleich in einer grossen Gemeinde leben und eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Die getrennten Quoten dürfen deshalb nicht addiert werden. Für kombinierte Aussagen wären Auswertungen nötig, die mehrere Merkmale gemeinsam berücksichtigen. Eine lange Liste hoher Einzelwerte ersetzt diese Analyse nicht.

Die SODK beschreibt Sozialhilfe als bedarfsabhängige Unterstützung, die sich am Einzelfall orientiert. Für die Praxis folgt daraus: Die neue Grafik hilft, Gruppen mit häufigem Unterstützungsbedarf zu erkennen. Sie ersetzt keine Prüfung der tatsächlichen Notlage. Der Schweizer Handlungsauftrag liegt darin, passende Hilfe und Bildungschancen zu ermöglichen – ohne aus einer Gruppenzugehörigkeit ein Urteil über einzelne Familien zu machen.

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