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Gebäude des Bundesamts für Statistik in Neuchâtel, Aufnahme vom 13. Mai 2021
Bundesamt für Statistik in Neuchâtel, 13. Mai 2021. Archivfoto der herausgebenden Behörde: Hadi / Wikimedia Commons, CC0 1.0; unverändert.
SchweizAnalyse19:30 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 4 Min.0 Kommentare

Sozialhilfe und Ausbildung: Was die 53,8 Prozent wirklich zeigen

Menschen ohne berufliche Ausbildung sind unter den Sozialhilfebeziehenden deutlich stärker vertreten. Die neue BFS-Grafik misst jedoch keine individuellen Risiken und ist kein Zeitvergleich.

Mehr als die Hälfte der in der neuen BFS-Grafik betrachteten Sozialhilfebeziehenden fällt in die Kategorie «keine berufliche Ausbildung»: Der Anteil beträgt 53,8 Prozent. In der verglichenen ständigen Wohnbevölkerung sind es 13,6 Prozent. Die am 27. Oktober 2026 veröffentlichte Darstellung macht damit einen deutlichen Unterschied in der Zusammensetzung zweier Gruppen sichtbar.

Sie beantwortet aber eine andere Frage als die nach dem persönlichen Sozialhilferisiko. Aus ihr folgt nicht, dass 53,8 Prozent aller Menschen ohne berufliche Ausbildung Sozialhilfe beziehen. Für diese Aussage müsste die gesamte Bevölkerung dieser Ausbildungskategorie den Nenner bilden. Hier sind es die betrachteten Sozialhilfebeziehenden.

Zwei Gruppen, zwei Datenquellen

Die Grafik beschränkt den Vergleich auf Menschen zwischen 25 und 64 Jahren. Kinder, Jugendliche und Personen im Rentenalter werden damit nicht abgebildet. Die ausgewiesenen Anteile dürfen nicht auf sämtliche Unterstützten aller Altersstufen übertragen werden.

Auch die Zeitangaben sind genauer zu lesen als die Überschrift «2025» vermuten lässt. Der eine Balken beruht auf der Sozialhilfestatistik 2025, der andere auf der Strukturerhebung 2024. Das BFS stellt also zwei Verteilungen mit unterschiedlichen Bezugsjahren gegenüber. Es verfolgt nicht dieselben Personen über mehrere Jahre und zeigt keinen jährlichen Ausbildungsfortschritt.

Auf Sekundarstufe II entfallen 37,2 Prozent der Sozialhilfebeziehenden und 39,0 Prozent der verglichenen Wohnbevölkerung. Bei der Tertiärstufe sind es 9,0 beziehungsweise 47,3 Prozent. Die drei Anteile der Wohnbevölkerung ergeben wegen der Rundung zusammen 99,9 Prozent. Daraus entsteht keine zusätzliche, nicht benannte Ausbildungskategorie.

Kein Abschluss ist nicht dasselbe wie keine Kompetenz

Erfasst wird die höchste abgeschlossene Ausbildung, nicht jede Fähigkeit, die jemand im Erwerbsleben oder ausserhalb eines formalen Bildungsgangs erworben hat. Die Statistik ist deshalb kein Eignungstest. Sie erlaubt auch kein Urteil darüber, wie motiviert eine einzelne Person ist oder welche Arbeit sie tatsächlich ausführen kann.

Die Übervertretung der Kategorie ohne berufliche Ausbildung ist dennoch relevant. Sie zeigt, dass formale Qualifikation bei der Planung von Unterstützung und beruflichen Perspektiven nicht als Randfrage behandelt werden sollte. Sie beweist jedoch nicht, dass ein beliebiger Kurs bei jeder betroffenen Person unmittelbar den Sozialhilfebezug beendet.

Das Nationale Armutsmonitoring beschreibt Bildung und Armut als wechselseitigen Zusammenhang. Fehlende Abschlüsse oder Grundkompetenzen können finanzielle Schwierigkeiten begünstigen. Umgekehrt können knappe Mittel Bildungschancen einschränken. Bildungsangebote sind damit eine mögliche Präventionsmassnahme unter mehreren, keine Erklärung für jede Notlage.

BFS-Vergleich der höchsten abgeschlossenen Ausbildung von Sozialhilfebeziehenden und Wohnbevölkerung zwischen 25 und 64 Jahren
Höchste abgeschlossene Ausbildung, Alter 25–64: Sozialhilfestatistik 2025 und Strukturerhebung 2024. Sozialhilfeergebnisse teilweise gewichtet. Quelle und Urheber: BFS, gr-d-13.05.01.02.09, © BFS 2026. Unveränderte Originalgrafik, Nutzung OPEN-BY mit Quellenangabe.

Was Erwachsene nachholen oder anerkennen lassen können

Das Schweizer Berufsberatungssystem nennt vier Wege zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder Berufsattest im Erwachsenenalter: eine reguläre oder verkürzte Berufslehre, die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung sowie die Validierung von Bildungsleistungen. Welcher Weg infrage kommt, hängt vom beruflichen Werdegang und vom angestrebten Beruf ab.

Gerade die Validierung macht die Unterscheidung zwischen Abschluss und Können praktisch. Nach Darstellung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation dokumentieren Erwachsene dabei bereits erworbene Handlungskompetenzen in einem Dossier. Sie durchlaufen nicht die reguläre Abschlussprüfung, müssen die geforderten Kompetenzen und die Anforderungen der Allgemeinbildung aber trotzdem nachweisen.

Dieser Weg steht nicht in jedem Beruf offen. Er setzt entsprechende, vom SBFI anerkannte Regelungen voraus; die Kantone organisieren das Verfahren. Ein vorhandener Erfahrungsschatz führt somit nicht automatisch zu einem Diplom. Eine individuelle Abklärung bleibt nötig, ebenso die Prüfung allfälliger Wissenslücken.

Die nächste Frage gilt den passenden Rahmenbedingungen

Wer einen Abschluss nachholen möchte, braucht mehr als einen statistischen Hinweis. Zu klären sind Zulassung, zeitliche Organisation, Begleitung und Finanzierung. Der Kanton Bern bündelt diese Fragen in seinem Angebot zum Berufsabschluss für Erwachsene. Für eine persönliche Planung sind die zuständigen kantonalen Beratungsstellen der konkrete Ausgangspunkt.

Die neue Sozialhilfestatistik wurde zudem methodisch modernisiert. Das BFS weist auf teilweise gewichtete Ergebnisse und Grenzen von Vergleichen mit früheren Jahren hin. Ein scheinbarer Sprung einer Ausbildungsgruppe wäre deshalb nicht ohne Weiteres eine bildungspolitische Erfolgs- oder Misserfolgsbilanz.

Für die Schweiz ergibt sich eine präzise Aufgabe: fehlende formale Qualifikationen ernst nehmen, vorhandene Fähigkeiten erkennen und erreichbare Ausbildungswege eröffnen. Die 53,8 Prozent markieren einen Ansatzpunkt. Sie sind weder eine persönliche Zukunftsprognose noch eine Rechtfertigung, Menschen auf ihren letzten Schulabschluss zu reduzieren.

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