
Kinderspitalchef Altmann kritisiert die neuen ambulanten Tarife
Der Chef des Ostschweizer Kinderspitals sieht die Finanzierungslücke weiter wachsen. Die Abschlüsse von St. Gallen und Basel zeigen unterschiedliche Ergebnisse – und anhaltenden Druck.
Serge Altmann, CEO des Ostschweizer Kinderspitals, kritisiert die Finanzierung ambulanter Kinderbehandlungen auch nach dem Tarifwechsel von Anfang 2026. Die erhoffte Verbesserung sei weitgehend ausgeblieben, schreibt er in einem Gastbeitrag, den Medinside am 4. November veröffentlichte. Besonders die Versorgung im Notfall bleibe unzureichend vergütet. Altmann warnt, dass weniger Geld für Behandlung, Forschung und Ausbildung übrigbleiben könnte.
Die Kritik kommt von einem unmittelbar betroffenen Spitalleiter. Sein Beitrag war bereits am 28. Oktober in der NZZ erschienen. Er ist damit eine aktuelle Stellungnahme zur Tarifpolitik, keine neue landesweite Erhebung über sämtliche Kinderspitäler.
Ein Gewinn mit 14,4 Millionen Franken Zusatzbeiträgen
Wie sehr ein Jahresergebnis von ergänzender Finanzierung abhängen kann, zeigt der jüngste Abschluss aus St. Gallen. Die Stiftung Ostschweizer Kinderspital meldete für 2025 einen Gewinn von 1,5 Millionen Franken. Gleichzeitig erhielt sie 1,8 Millionen Franken Spenden und 14,4 Millionen Franken Zusatzbeiträge ihrer Träger. Das Spital erklärte im Mai, diese Beiträge kompensierten die unzureichende Abbildung der Kindermedizin in den Tarifen, insbesondere im ambulanten Bereich.
Ein positiver Abschluss beweist deshalb nicht, dass die Behandlungserlöse allein alle Kosten decken. Umgekehrt darf man Spenden und Trägerbeiträge nicht einfach vom Gewinn abziehen und das Ergebnis ohne weitere Prüfung als operativen Verlust bezeichnen. Dafür müssten die Positionen und Abgrenzungen der vollständigen Rechnung berücksichtigt werden.
Basel bleibt trotz mehr Leistungen im Minus
Das Universitäts-Kinderspital beider Basel, kurz UKBB, wies für 2025 ein Unternehmensergebnis von minus 5,9 Millionen Franken aus. Es bezeichnete den Abschluss dennoch als deutlich besser als budgetiert und führte dies auf höhere Produktivität und verbesserte Abläufe zurück. Die strukturelle Unterfinanzierung bleibe eine Belastung, erklärte das Haus im Mai.
Das UKBB behandelte 6305 stationäre Patientinnen und Patienten und verzeichnete 126 065 ambulante Besuche. Letztere nahmen gegenüber dem Vorjahr um gut sechs Prozent zu. Mehr Versorgung und ein verbessertes Ergebnis können also mit einem fortbestehenden Verlust zusammenfallen. Die Abschlüsse beider Häuser beziehen sich auf 2025; sie messen noch nicht das Ergebnis der Tarifumstellung von 2026.

Neue Struktur, unterschiedliche Frankenwerte
Seit dem 1. Januar 2026 werden ambulante ärztliche Leistungen über TARDOC oder ambulante Pauschalen abgerechnet. TARDOC bewertet einzelne Leistungen mit Taxpunkten. Pauschalen bündeln die Leistungen einer Behandlung. Die Zahl der Taxpunkte wird anschliessend mit einem kantonal unterschiedlichen Wert in Franken multipliziert. So beschreibt das Bundesamt für Gesundheit die Berechnung.
Die Tarifstrukturen gelten schweizweit. Das bedeutet aber nicht, dass jede Behandlung in jedem Kanton denselben Frankenbetrag einbringt. Neben der Struktur ist der vereinbarte beziehungsweise genehmigte Taxpunktwert wichtig. Eine Aussage über die Unterdeckung eines bestimmten Hauses braucht deshalb dessen Kosten, Leistungsangebot und konkrete Vergütung – nicht nur den Namen des Tarifs.
Stationäre Behandlungen folgen einer anderen Finanzierung. Der Kanton Basel-Landschaft erläutert, dass Wohnkanton und Versicherer die Vergütung anteilsmässig übernehmen. Aus der ambulanten Unterdeckung folgt daher nicht, dass sämtliche Behandlungsarten und alle Kantone gleich stark betroffen sind.
Zusätzlicher Aufwand trifft auf Kostenneutralität
Altmann begründet die höheren Anforderungen unter anderem mit sehr unterschiedlichen Altersgruppen, seltenen Erkrankungen und dem zusätzlichen Personalbedarf. Schon eine Blutentnahme könne mehrere Mitarbeitende beanspruchen; kleine Kinder benötigten für eine MRI-Untersuchung häufig eine Anästhesiebegleitung. Er beziffert das strukturelle Defizit der Kinderspitäler und Kinderkliniken für 2025 auf rund 130 Millionen Franken. Diese Gesamtsumme ist seine Angabe im Gastbeitrag, nicht das Ergebnis einer dort offengelegten kantonsweisen Kostenrechnung.
Der Bund verlangt zugleich eine kostenneutrale Tarifumstellung: Der Wechsel selbst soll bei gleichen Leistungen keine zusätzlichen Kosten verursachen. Diese Vorgabe ist nach Darstellung des BAG von der späteren Entwicklung des Leistungsvolumens zu unterscheiden. Bei Überschreiten des vorgesehenen Wachstumskorridors sind Korrekturen möglich; die Kostenneutralitätsphase läuft mindestens bis 2028.
Für die Kinderspitäler bleibt damit die Aufgabe, ihren besonderen Aufwand in der Weiterentwicklung der Tarife nachzuweisen. Die nächste Bilanz muss zeigen, wie sich die neuen Vergütungen tatsächlich auswirken – mit Abrechnungsdaten für 2026 statt allein mit den Abschlüssen des Vorjahres.
Quellen
- BAG: Ambulanter Arzttarif und Kostenneutralität
- Ostschweizer Kinderspital: Jahresabschluss 2025
- UKBB: Geschäftsbericht 2025, Mitteilung vom 21. Mai 2026
- Kanton Basel-Landschaft: Tarife und Finanzierung
- Serge Altmann: Gastbeitrag zur Unterfinanzierung, Medinside, 4. November 2026
- Titelbild: Re probst, UKBB Basel
- Artikelbild: Yogabrata Chakraborty, Schweizer Frankenmünzen
- Lizenz beider Bilder: CC BY-SA 4.0

